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   BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18   

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https://dejure.org/2019,35553
BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,35553)
BGH, Entscheidung vom 11.09.2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,35553)
BGH, Entscheidung vom 11. September 2019 - 2 StR 589/18 (https://dejure.org/2019,35553)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • IWW

    § 154a Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Halbs. 1 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 349 Abs. 2 StPO, § 154a StPO, § 154a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 StPO, § 224 Abs. 1 Halbs. 2 StGB, § 354 Abs. 1a StPO

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen und Folgen des Entfallens eines Straftatbestandes durch Beschränkung des Verfahrens

  • rewis.io

    Beschränkung der Verfolgung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen und Folgen des Entfallens eines Straftatbestandes durch Beschränkung des Verfahrens

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 384
  • StV 2020, 361
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 28.06.2016 - 3 StR 154/16

    Rechtsfehlerhafte Annahme der Voraussetzungen eines schweren sexuellen

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18
    a) Nach dieser Vorschrift kann das Revisionsgericht in Übereinstimmung mit einem Antrag der Staatsanwaltschaft beim Revisionsgericht auch auf die gesetzlich niedrigste Strafe erkennen, wobei diese auch dem Normalstrafrahmen entnommen werden kann, wenn sicher auszuschließen ist, dass das Tatgericht einen Sonderstrafrahmen angewendet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2011 - 4 StR 684/10; Beschluss vom 28. Juni 2016 - 3 StR 154/16).
  • BVerfG, 14.06.2007 - 2 BvR 1447/05

    Revisionsgrenzen bei Rechtsfolgenzumessung

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18
    b) Auf die von der Verteidigung angeführte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu § 354 Abs. 1a StPO (BVerfG, Beschluss vom 14. Juni 2007 - 2 BvR 1447/05, 16/05, BVerfGE 118, 212, 242 ff.) kommt es danach nicht an.
  • BGH, 26.04.2011 - 4 StR 684/10

    Gewerbsmäßiger und bandenmäßiger Betrug (unklare Feststellungen zur Schadenshöhe;

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18
    a) Nach dieser Vorschrift kann das Revisionsgericht in Übereinstimmung mit einem Antrag der Staatsanwaltschaft beim Revisionsgericht auch auf die gesetzlich niedrigste Strafe erkennen, wobei diese auch dem Normalstrafrahmen entnommen werden kann, wenn sicher auszuschließen ist, dass das Tatgericht einen Sonderstrafrahmen angewendet hätte (vgl. BGH, Beschluss vom 26. April 2011 - 4 StR 684/10; Beschluss vom 28. Juni 2016 - 3 StR 154/16).
  • BGH, 13.02.1985 - 1 StR 709/84

    Vertrauensschutz hinsichtlich vorläufiger Verfahrenseinstellung; Einbeziehung von

    Auszug aus BGH, 11.09.2019 - 2 StR 589/18
    Eine noch niedrigere Mindeststrafe aufgrund Strafrahmenminderung gemäß § 224 Abs. 1 Halbs. 2 StGB ist auch nach der Verfahrensbeschränkung, die es nicht ausschließt, den ausgeschiedenen Verfahrensstoff bei der Strafbemessung zu berücksichtigen (vgl. BGH, Urteil vom 13. Februar 1985 - 1 StR 709/84, NJW 1985, 1479 f.), angesichts der vom Landgericht genannten Strafzumessungserwägungen sicher auszuschließen.
  • KG, 20.05.2020 - 161 Ss 59/20

    Nachholung von Entscheidungen nach §§ 73, 73c, 55 Abs. 2 StGB durch das

    a) Das Revisionsgericht kann auf der Grundlage rechtsfehlerfrei getroffener Feststellungen die Entscheidung über die Einziehung gemäß § 354 Abs. 1 StPO in entsprechender Anwendung nachholen (vgl. zur entsprechenden Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO bei Einziehungsentscheidungen nach den §§ 73 ff. StGB BGH, Urteile vom 11. September 2019 - 2 StR 589/18 -, juris Rdnr. 12 [betr.
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