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   BGH, 11.10.1951 - IV ZR 152/50   

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BGH, 11.10.1951 - IV ZR 152/50 (https://dejure.org/1951,2272)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1951 - IV ZR 152/50 (https://dejure.org/1951,2272)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 152/50 (https://dejure.org/1951,2272)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 12.02.1951 - IV ZR 106/50

    Inanspruchnahme. Rechtsweg. Blankoverfügung

    Auszug aus BGH, 11.10.1951 - IV ZR 152/50
    Wie das Oberlandesgericht zutreffend angenommen hat und der Senat in ähnlich gelagerten Fällen in Übereinstimmung mit dem Obersten Gerichtshof (OGHZ 2, 58) bereits mehrfach entschieden hat, handelt es sich um einen Rechtsstreit unter Privatpersonen, bei dem die Klage auf Vorschriften des bürgerlichen Rechts gestützt ist; die Berufung des Beklagten auf einen zu seinen Gunsten ergangenen Verwaltungsakt steht der Zulässigkeit des Rechtswegs nicht entgegen (BGHZ 1, 146).

    Der Senat hat diesen Grundsatz in den Urteilen in BGHZ 1, 146 und 223 sowie in der ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung vom 28. Juni 1951 - IV ZR 88/50 - angewandt.

  • RG, 20.11.1882 - II 380/82

    Zulässigkeit des Stützens einer Berufungsentscheidung auf Urkunden, über die die

    Auszug aus BGH, 11.10.1951 - IV ZR 152/50
    Urkunden, die den Parteien nicht zugänglich gemacht und deshalb von ihnen in den Prozess nicht eingeführt werden können, dürfen nicht als Beweismittel benutzt werden (RG in Gruch 62, 608; RGZ 8, 326 [327]; OLG München in HRR 1936 Nr. 568).
  • BGH, 28.06.1951 - IV ZR 88/50

    Nichtigkeit eines Verwaltungsakts wegen Willkür

    Auszug aus BGH, 11.10.1951 - IV ZR 152/50
    Der Senat hat diesen Grundsatz in den Urteilen in BGHZ 1, 146 und 223 sowie in der ebenfalls zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung vom 28. Juni 1951 - IV ZR 88/50 - angewandt.
  • RG, 23.02.1922 - VI 637/21

    Zwangsbewirtschaftungsbestimmungen im besetzten Gebiet.

    Auszug aus BGH, 11.10.1951 - IV ZR 152/50
    Auch der Eigentümer kann die eigene Sache mieten, wenn nicht er, sondern der Vermieter zum Besitze der Sache berechtigt ist (vgl. RG in Warn 1913 Nr. 315 und RGZ 104, 105).
  • RG, 12.11.1941 - III 19/41

    Unter welchen Voraussetzungen kann die Reichsärztekammer mit ihren Maßnahmen in

    Auszug aus BGH, 11.10.1951 - IV ZR 152/50
    Dagegen hat das Reichsgericht die Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes durch die ordentlichen Gerichte dann zugelassen, wenn es sich um einen "dem Bereich hoheitlicher Betätigung" zweifelhaft fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt (RGZ 164, 162 [167]) oder "wenn die Maßnahme sich so weit von den an eine ordnungsmässige Verwaltung zu stellenden Anforderungen entferne, dass sie als ein Akt der Verwaltung überhaupt nicht mehr angesehen werden könne, vielmehr ausserhalb aller verwaltungsmässigen Erwägungen liege" (RGZ 168, 129 [137]).
  • RG, 22.06.1940 - II 141/39

    1. Ist die Vollstreckungsbehörde, die einen von ihr im Verwaltungszwangsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.10.1951 - IV ZR 152/50
    Dagegen hat das Reichsgericht die Feststellung der Unwirksamkeit eines Verwaltungsaktes durch die ordentlichen Gerichte dann zugelassen, wenn es sich um einen "dem Bereich hoheitlicher Betätigung" zweifelhaft fremden, gesetzlich überhaupt nicht zu rechtfertigenden Akt reiner Willkür handelt (RGZ 164, 162 [167]) oder "wenn die Maßnahme sich so weit von den an eine ordnungsmässige Verwaltung zu stellenden Anforderungen entferne, dass sie als ein Akt der Verwaltung überhaupt nicht mehr angesehen werden könne, vielmehr ausserhalb aller verwaltungsmässigen Erwägungen liege" (RGZ 168, 129 [137]).
  • RG, 12.10.1938 - II 222/37

    1. Steht der Rechtsweg offen für den Anspruch, daß eine Gruppe der gewerblichen

    Auszug aus BGH, 11.10.1951 - IV ZR 152/50
    Daraus ergibt sich, dass ein wesentliches Merkmal des willkürlichen Handelns darin besteht, dass es ausserhalb jeder Ermessensbetätigung liegt, wenn also die Verwaltungsbehörde nicht von einen ihr durch das Gesetz eingeräumten Ermessen Gebrauch machen will, sondern feststellbar aus Beweggründen handelt, die mit dem Aufgabenkreis, der der Verwaltungsbehörde übertragen ist, in keinen irgendwie möglichen Zusammenhang stehen, so dass die Handlung gewissermassen nur in die Form einer öffentlich-rechtlichen Maßnahme gekleidet ist (RGZ 158, 257 [262]), der Sache nach aber eine Betätigung öffentlicher Gewalt und deshalb offenbare Willkür vorliegt (Naumann, DV 1948, 42).
  • BGH, 16.12.1953 - VI ZR 160/52
    Ist die Beorderungsverfügung wirksam, so können gleichwohl Schadensersatzansprüche der Kläger aus dem Gesichtspunkt der unerlaubten Handlung begründet sein, wenn der Verwaltungsakt erschlichen, m.a.W. die Behörde durch schuldhaft falsche Angaben zu einem Eingriff in die Rechtssphäre eines anderen bestimmt worden ist (BGH Urteil IV ZR 152/50 vom 11. Oktober 1951, insoweit in NJW 1952, 305 nicht abgedruckt).
  • BGH, 30.03.1953 - IV ZR 166/52

    Rechtsmittel

    Auch die Entscheidung des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1951 - IV ZR 152/50 besagt nichts anderes, wenn in ihr Feststellungen für erforderlich gehalten werden, ob der dort streitige Personenkraftwagen der gleiche sei, der früher dem dortigen Kläger gehört habe, weil dieser PKW durch einen Unfall so stark beschädigt worden sei, dass von ihm nur unwesentliche Teile übrig geblieben seien und durch die Wiederherstellungsarbeiten ein völlig neuer Wagen geschaffen worden sei.
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