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   BGH, 11.10.1956 - V BLw 10/56   

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BGH, 11.10.1956 - V BLw 10/56 (https://dejure.org/1956,792)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1956 - V BLw 10/56 (https://dejure.org/1956,792)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1956 - V BLw 10/56 (https://dejure.org/1956,792)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 22, 19
  • NJW 1956, 1757
  • MDR 1957, 92
  • DNotZ 1957, 140
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.10.1951 - V BLw 61/50

    Übergehung durch Hofvorerben

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - V BLw 10/56
    Soweit das Gesetz für die eine oder andere rechtliche Gestaltung eine Genehmigung oder Zustimmung vorsieht, muß es dabei sein Bewenden behalten (vgl. dazu BGHZ 3, 254 [BGH 30.10.1951 - V BLw 61/50] [256/57]).
  • BGH, 05.10.1954 - V BLw 45/54

    Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - V BLw 10/56
    Ob dies der Fall ist, kann nur nach eingehender Prüfung der Verhältnisse, insbesondere nach Anhörung der Abkömmlinge beurteilt werden (vgl. Beschluß des erkennenden Senats vom 5. Oktober 1954, V BLw 45/54, RechtdLandw 1954, 331 und die weiter dort angeführten Entscheidungen).
  • BGH, 19.02.1952 - V BLw 14/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - V BLw 10/56
    Die Frage, ob ein Hof an Eheleute zu Miteigentum übertragen werden kann, war bereits Gegenstand des Beschlusses vom 19. Februar 1952 (V BLw 14/51, RechtdLandw 1952, 132 ff).
  • BGH, 13.03.1951 - V Blw 122/50

    Hofübergabe. Beschwerderecht der Landwirtschaftshehörde

    Auszug aus BGH, 11.10.1956 - V BLw 10/56
    Das Beschwerderecht des der Landwirtschaftsbehörde übergeordneten Ministers wird durch die anderweitige rechtliche Beurteilung nicht berührt, da der der Landwirtschaftsbehörde übergeordneten Behörde, die in Grundstückverkehrssachen nach §§ 32 Abs. 2, 1 Nr. 1 LwVG beschwerdeberechtigt ist, auch gegen die Genehmigung, eines Hofübergabevertrages ein Beschwerderecht zusteht (vgl. für die dem § 32 Abs. 2 LwVG entsprechende Vorschrift des § 30 Abs. 1 LVO: Beschluß des erkennenden Senats vom 13. März 1951, V BLw 122/50, BGHZ 1, 253 = RechtdLandw 1951, 163).
  • BGH, 09.03.1972 - V BLw 24/71

    Verweigerung einer nach dem Grundstückverkehrsgesetz erforderlichen Genehmigung

    Durch Erbfolge könne eine weitere Aufteilung des Miteigentums eintreten und auf diese Weise - zumal wenn es sich bei den Erben um landwirtschaftsfremde Personen handele - entgegen der Meinung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 22, 19 [BGH 11.10.1956 - V BLw 10/56]) die Gefahr einer Zerschlagung des nur als Ganzes lebensfähigen Anwesens vergrößert werden.

    Die Entscheidung des Senats in BGHZ 22, 19 [BGH 11.10.1956 - V BLw 10/56] - die im übrigen nicht zum Grundstückverkehrsgesetz, sondern zu Art. IV Abs. 4 KRG Nr. 45 und Art. 111 Abs. 5 BrMilRegVO Nr. 84 ergangen ist - besagt nichts Gegenteiliges; denn dort wurde nicht die Möglichkeit, die Übertragung eines ideellen Miteigentumsanteils unter dem Gesichtspunkt "unwirtschaftlicher Zerschlagung" zu prüfen, als solche verneint, sondern lediglich dargelegt, daß und warum in dem damals entschiedenen Fall kein Zerschlagungs-Tatbestand vorlag.

  • BGH, 10.05.1960 - V BLw 38/59

    Ausschluß der Erbfolge kraft Höferechts

    Eine weitere Einschränkung des freien Bestimmungsrechts des Hofeigentümers liegt darin, daß er regelmäßig nur eine Person zum Hoferben einsetzen kann und die Bestimmung mehrerer Hoferben nur zulässig ist, wenn Eheleute zu Hoferben eingesetzt werden, da in diesem Falle die Hofeigenschaft bestehen bleibt, nämlich ein Ehegattenhof entsteht (Beschluß des Senats vom 11. Oktober 1956, V BLw 10/56, BGHZ 19, 21/22 = RdL 1957, 10 = DNotZ 1957, 140, 142; Lange-Wulff, Höfeordnung, 4. Aufl. Seite 219/220 Anm. 98 a).
  • BSG, 24.01.1979 - 9 RV 82/77
    Jene Rechtsprechung ist davon ausgegangen, daß der Ertrag eines landwirtschaftlichen Betriebes, der selbst zum Gesamtgut der Gütergemeinschaft gehört (@ 1416 Bürgerliches Gesetzbuch -BGB-; BGHZ 22, 19, 21; Bayer0bLG, Neue Juristische Wochenschrift 1955, 224), ebenfalls in diese gesamthänderische Vermögensmasse falle (BSGE 55, 81 f; Urteil des erkennenden Senats vom 5. Oktober 1971).
  • OLG Celle, 20.02.1985 - 7 WLw 23/85

    Beschwerde gegen Zurückweisung eines Antrags wegen fehlender Zuständigkeit des

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes wird seit langem die Übertragung von ideellem Miteigentum oder Bruchteilseigentum auf den Ehegatten des Hofeigentümers wie ein Übergabevertrag beurteilt (BGHZ 22, 19 [BGH 11.10.1956 - V BLw 10/56] = RdL 1957, 10).
  • BGH, 06.05.1958 - V BLw 47/57

    Rechtsmittel

    Die Käufer rügen ferner eine Abweichung des Beschwerdegerichts von der Entscheidung des Senats vom 11. Oktober 1956 (V BLw 20/56, RdL 1957, 9 = NJW 1956, 1757 = LM Nr. 12 zu Art. 111 BrMRVO 84).
  • BGH, 04.07.1957 - V BLw 19/57

    Rechtsmittel

    Der Antragsteller hat ferner die Entscheidung des erkennenden Senats vom 11. Oktober 1956 (V BLw 20/56, RechtdLandw 1957, 9 = NJW 1956, 1757) dafür angeführt, daß der Genehmigung des Vertrages auch die Entfernung zwischen F. und Sch. sowie seine Absicht, die für ihn vorgesehenen Ländereien zunächst durch Verpachtung zu nutzen, nicht entgegenständen.
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