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   BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65   

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https://dejure.org/1968,4231
BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65 (https://dejure.org/1968,4231)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1968 - V ZR 181/65 (https://dejure.org/1968,4231)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1968 - V ZR 181/65 (https://dejure.org/1968,4231)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 27.10.1967 - V ZR 153/64

    Kaufmannsehrenwort - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr § 311b Abs.

    Auszug aus BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65
    Ebensowenig geht es an, gesetzliche Formvorschriften, die in Interesse der Rechtssicherheit unbedingt eingehalten werden müssen, aus allgemeinen Billigkeitserwägungen (§ 242 BGB) außer Anwendung zu lassen; Ausnahmen von diesem Grundsatz sind, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont hat, nur in besonders liegenden Fällen statthaft, namentlich wenn die Nichtanerkennung des formnichtigen Vertrages zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis fuhren würde (BGHZ 45, 179, 184 f [BGH 25.02.1966 - V ZR 126/64]; 48, 396, 398 f [BGH 27.10.1967 - V ZR 153/64] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 25.02.1966 - V ZR 126/64

    Siedlungsverfahren. Formnichtigkeit

    Auszug aus BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65
    Ebensowenig geht es an, gesetzliche Formvorschriften, die in Interesse der Rechtssicherheit unbedingt eingehalten werden müssen, aus allgemeinen Billigkeitserwägungen (§ 242 BGB) außer Anwendung zu lassen; Ausnahmen von diesem Grundsatz sind, wie der Bundesgerichtshof in ständiger Rechtsprechung betont hat, nur in besonders liegenden Fällen statthaft, namentlich wenn die Nichtanerkennung des formnichtigen Vertrages zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis fuhren würde (BGHZ 45, 179, 184 f [BGH 25.02.1966 - V ZR 126/64]; 48, 396, 398 f [BGH 27.10.1967 - V ZR 153/64] mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 03.12.1958 - V ZR 28/57

    Datierung notarieller Urkunden

    Auszug aus BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65
    Die Frage der Formwahrung ist sachlich-rechtlicher Natur, sie betrifft eine rechtsbegründende Tatsache und muß im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung von Amts wegen beachtet werden; dem Gericht ist es verwehrt, eine vertragliche Vereinbarung, deren Nichtigkeit auf Grund von § 125 Satz 1 BGB feststeht, so zu behandeln, als ob sie rechtswirksam wäre (BGHZ 29, 7, 12 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; Mattern a.a.O. S. 672).
  • BGH, 16.02.1965 - V ZR 235/62

    Zustandekommen eines bindenden Vorvertrages über ein Grundstück trotz Formmangels

    Auszug aus BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65
    Daß dem Kaufeigenheim-Bewerber ein Anspruch mindestens auf Auskunfterteilung, wenn nicht gar auf Rechnungslegung in solchen Fällen zusteht, wo er ohne sein Verschulden über Bestehen und Umfang seiner Verpflichtungen im Ungewissen und deshalb auf den Gegner angewiesen ist, während dieser ihm die erforderlichen Einzelangaben unschwer machen kann, und daß er deshalb ein Kaufangebot mit wesentlich erhöhtem Preis nicht unbesehen anzunehmen braucht, hat der erkennende Senat schon mehrfach ausgesprochen (Urteile vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677, und vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037, 1038 f; vgl. Mattern, DNotZ 1967, 661, 676 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 12.07.1967 - V ZR 136/64

    Geschäftsbesorgungsvertrag eines Wohnungsbauunternehmers zur Beschaffung eines

    Auszug aus BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65
    Daß dem Kaufeigenheim-Bewerber ein Anspruch mindestens auf Auskunfterteilung, wenn nicht gar auf Rechnungslegung in solchen Fällen zusteht, wo er ohne sein Verschulden über Bestehen und Umfang seiner Verpflichtungen im Ungewissen und deshalb auf den Gegner angewiesen ist, während dieser ihm die erforderlichen Einzelangaben unschwer machen kann, und daß er deshalb ein Kaufangebot mit wesentlich erhöhtem Preis nicht unbesehen anzunehmen braucht, hat der erkennende Senat schon mehrfach ausgesprochen (Urteile vom 16. Februar 1965, V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677, und vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037, 1038 f; vgl. Mattern, DNotZ 1967, 661, 676 f mit weiteren Nachweisen).
  • BGH, 29.01.1965 - V ZR 53/64

    Einfamilienhaus-Vorvertrag - § 313 BGB <Fassung bis 31.12.01> (nunmehr §

    Auszug aus BGH, 11.10.1968 - V ZR 181/65
    Daß letzteres hier der Fall wäre, läßt sich aus den tatrichterlichen Feststellungen nicht entnehmen, zumal da den Beklagten, falls sie etwa infolge einer Vertragsnichtigkeit das mit ihren eigenen Mitteln finanzierte und schon seit vielen Jahren bewohnte Haus verlassen müssen, möglicherweise ein Schadensersatzanspruch wegen Verschuldens bei Vertragsabschluß zustünde (über Inhalt und Umfang dieses Anspruchs vgl. Urteil des Senats vom 29. Januar 1965, V ZR 53/64, NJW 1965, 812 = WM 1965, 315).
  • BGH, 13.12.1968 - V ZR 80/67

    Besitzrecht aus einem Kaufanwartschaftsvertrag - Formnichtigkeit eines

    Die Frage der Formwahrung ist sachlich-rechtlicher Natur, sie betrifft eine rechtsbegründende Tatsache und muß im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung von Amts wegen beachtet werden; dem Richter ist es verwehrt, eine Vereinbarung, deren Dichtigkeit auf Grund von § 125 BGB er für erwiesen hält, gleichwohl so zu behandeln, als ob sie rechtswirksam wäre (BGHZ 29, 7, 12 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57]; Urteil des Senats vom 11. Oktober 1968, V ZR 181/65, S. 12).

    Das wiederum hätte zur Folge, daß der spätere Kaufanwartschaftsvertrag nicht formbedürftig war (Urteile des Senats vom 12. Juli 1967, V ZR 136/64, WM 1967, 1037, 1038, und vom 11. Oktober 1968, V ZR 181/65, S. 13 f).

  • BGH, 06.02.1970 - V ZR 158/66

    Kauf einer Eigentumswohnung in Holland; Formerfordernisse bei einem notariellen

    Ausnahmen sind nur in besonders liegenden Fällen statthaft, nämlich, wenn die Nichtanerkennung des formnichtigen Vertrages zu einem schlechthin untragbaren Ergebnis führen würde (BGHZ 45, 179, 184 f [BGH 25.02.1966 - V ZR 126/64]; 48, 396, 398 [BGH 27.10.1967 - V ZR 153/64]mit weiteren Nachweisen; Senatsurteil vom 11. Oktober 1968, V ZR 181/65).
  • BGH, 25.05.1970 - V ZR 90/67

    Anforderungen für das Vorliegen eines Dissens bei einem Kaufvertrag -

    Die Bejahung eines Auskunftsanspruchs rechtfertigt sich auch noch aus einem anderen Grund, nämlich deshalb, weil im vorliegenden Pall der Unterschied zwischen dem früher von der Beklagten veranschlagten Preis (zuletzt 50.000 DM) und dem schließlich geforderten (knapp 70.000 DM) besonders hoch ist; er beträgt entgegen der Meinung der Revision rund 40 % (vgl. Senatsurteil vom 11. Oktober 1968 - V ZR 181/65 S. 10, wo sogar eine vertragliche Auskunftsausschlußklausel bestand).
  • BGH, 05.05.1972 - V ZR 69/70

    Verwerfen einer unzulässigen Rechtsbeschwerde - Versagen eines

    Jedenfalls hätte das Berufungsgericht der Frage nachgehen müssen, ob das bloße Bestreiten darauf zurückzuführen ist, daß die Klägerin der Beklagten keine Einsicht in die Unterlagen gewährte und die Beklagte deshalb schuldlos im Ungewissen darüber war, ob alle in Ansatz gebrachten Kosten tatsächlich erwachsen und zu den "Aufwendungen der Verkäuferin für das Wohnungseigentumsrecht" (§ 12 Abs. 2 des Kaufvertrags) zu zählen waren (vgl. Senatsurteile vom 16. Februar 1965 - V ZR 235/62, WM 1965, 674, 677; vom 11. Oktober 1968 - V ZR 181/65 S. 10 und vom 13. Dezember 1968 - V ZR 80/67, WM 1969, 165, 167).
  • BGH, 09.10.1970 - V ZR 191/67

    Auslegung eines Individualvertrags - Auslegung eines Vertrages als Gründung einer

    Ob die Partei, der die Formnichtigkeit eines Rechtsgeschäfts zugute kommt, sich auf den Formmangel beruft, ist demgegenüber rechtlich unerheblich, da das Gericht den Mangel von sich aus zu berücksichtigen hat (BGHZ 29, 6, 12 [BGH 03.12.1958 - V ZR 28/57] mit weiteren Nachweisen; Urteil des Senats vom 11. Oktober 1968, V ZR 181/65 S. 12).
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