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   BGH, 11.10.1984 - I ZB 14/83   

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https://dejure.org/1984,3202
BGH, 11.10.1984 - I ZB 14/83 (https://dejure.org/1984,3202)
BGH, Entscheidung vom 11.10.1984 - I ZB 14/83 (https://dejure.org/1984,3202)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 1984 - I ZB 14/83 (https://dejure.org/1984,3202)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der Zustimmung im Sinne des § 5 Abs. 7 S. 2 Warenzeichengesetz (WZG) - Prüfungspflicht des Patentamts hinsichtlich des Vorliegens und der Rechtswirksamkeit der Zustimmung zur Benutzung des Warenzeichens - "FLUOSOL" als Warenzeichen für "Emulsionen aus ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WZG § 5 Abs. 7 S. 2
    Begriff der Zustimmung; Umfang der Prüfungspflicht des Patentamts

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1985, 996
  • GRUR 1985, 385
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.07.1966 - Ib ZB 6/65

    Drittzeichen im Widerspruchsverfahren

    Auszug aus BGH, 11.10.1984 - I ZB 14/83
    Soweit das Bundespatentgericht die der Zulassung der Rechtsbeschwerde zugrundegelegte Frage zur Nachprüfung gestellt hat, ob die Grundsätze der Vitapur-Entscheidung (BGHZ 46, 152 [BGH 13.07.1966 - Ib ZB 6/65]) auch dann anwendbar sind, wenn es darum geht, die Rechtswirksamkeit der Zustimmung zur Zeichenbenutzung durch einen Dritten im patentamtlichen und patentgerichtlichen Verfahren nachzuprüfen, meint es der Sache nach, Patentamt und Patentgericht seien nicht zu umfangreichen Beweisaufnahmen verpflichtet, wenn die Entscheidung über die Wirksamkeit der Zustimmung tatsächliche und rechtliche Schwierigkeiten bereite.
  • OLG Karlsruhe, 12.11.1980 - 6 U 179/79
    Auszug aus BGH, 11.10.1984 - I ZB 14/83
    Der Senat teilt auch mit dem Beschwerdegericht die Ansicht, daß als Zustimmung in diesem Sinne grundsätzlich nur eine rechtswirksam erteilte angesehen werden kann (vgl. zum Meinungsstand Baumbach/Hefermehl aaO; ferner OLG Karlsruhe GRUR 1981, 198, 200; Althammer, WZG, 2. Aufl., § 5 Rdn. 49).
  • BGH, 06.02.2013 - I ZR 106/11

    VOODOO

    Die nachträgliche Lizenzvereinbarung für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum begründet keine ernsthafte rechtserhaltende Benutzung der Klagemarke (vgl. Eisenführ in Eisenführ/Schennen aaO Art. 15 Rn. 53; v. Mühlendahl/Ohlgart aaO § 8 Rn. 12; zu § 5 Abs. 7 Satz 2 WZG BGH, Beschluss vom 11. Oktober 1984 - I ZB 14/83, GRUR 1985, 385 f. - FLUOSOL; zu § 26 MarkenG Fezer, Markenrecht, 4. Aufl., § 26 Rn. 162; Ingerl/Rohnke, Markengesetz, 3. Aufl., § 26 Rn. 116).
  • LG Köln, 02.06.2020 - 31 O 207/18
    Eine nachträgliche Lizensierung vermag für einen in der Vergangenheit liegenden Zeitraum keine ernsthafte rechtserhaltende Markenbenutzung zu begründen (vgl. BGH, Urt. v. 06.02.2013, I ZR 106/11, juris, Rn. 53, m.w.N. - Voodoo; BGH, Beschl. v. 11.10.1984, I ZB 14/83, GRUR 1985, 385, 385 f. - FLUOSOL).
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