Rechtsprechung
BGH, 11.10.2000 - 3 StR 267/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 6 Abs. 3 WaffG; § 3 WaffG
Konkurrenzverhältnis zwischen Anwendbarkeit des Waffengesetzes und des Gesetzes über die Kontrolle von Kriegswaffen; Wesentliche Teile von Schußwaffen; Tragbare Schußwaffen - lexetius.com
WaffG § 6 Abs. 3
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Kriegswaffenteil - Kriegswaffenliste - Schußwaffe - Griffstück - Maschinenpistole - Tragbarkeit
- Judicialis
WaffG § 6 Abs. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WaffG § 6 Abs. 3
Verhältnis KWKG -WaffenG (Teile von Kriegswaffen als wesentliche Teile von Schusswaffen) - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2001, 384
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- OLG Stuttgart, 06.07.1981 - 3 Ss 220/81
Auszug aus BGH, 11.10.2000 - 3 StR 267/00
Die Gleichstellung von wesentlichen Teilen von Schußwaffen mit den Schußwaffen selbst gilt auch im Rahmen des § 6 Abs. 3 Halbs. 2 WaffG (…vgl. BGHR WaffG § 6 Gewehrverschlüsse 1;… Steindorf, Waffenrecht 7. Aufl. § 6 Rdn. 12; OLG Stuttgart NStZ 1982, 33, 34; a.A. Hinze, Waffenrecht § 6 WaffG Anm. 17 f.).Der Senat teilt daher die Auffassung des OLG Stuttgart (NStZ 1982, 33, 34), wonach es sich um eine für das gesamte Waffengesetz Geltung beanspruchende Klausel, die gleichsam vor die Klammer gezogen worden ist, handelt.
- BGH, 18.11.1999 - 1 StR 520/99
BGH bestätigt Verurteilung eines Batallionskommandeurs wegen Waffenmißbrauchs
Auszug aus BGH, 11.10.2000 - 3 StR 267/00
Die Gleichstellung von wesentlichen Teilen von Schußwaffen mit den Schußwaffen selbst gilt auch im Rahmen des § 6 Abs. 3 Halbs. 2 WaffG (vgl. BGHR WaffG § 6 Gewehrverschlüsse 1;… Steindorf, Waffenrecht 7. Aufl. § 6 Rdn. 12; OLG Stuttgart NStZ 1982, 33, 34; a.A. Hinze, Waffenrecht § 6 WaffG Anm. 17 f.).
- BGH, 03.05.2016 - 3 StR 560/15
Auswirkungen der Teileinstellung eines Strafverfahrens auf die …
"In Bezug auf das Griffstück einer Maschinenpistole Modell 26 ist der Angeklagte schuldig des verbotenen Besitzes eines wesentlichen Teils einer vollautomatischen Schusswaffe (vgl. Senat NJW 2001, 384 f.;… B. Heinrich in Steindorf, WaffG, 10. Aufl., § 51 Rn. 9) und in Bezug auf die Pistole Beretta und das Mehrladegewehr Steyr tateinheitlich des unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe in zwei rechtlich zusammentreffenden Fällen (…zum unerlaubten Waffenbesitz bei der Besitzerlangung durch Erbfolge B. Heinrich aaO § 52 Rn. 15).".