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   BGH, 11.10.2004 - II ZR 403/02   

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https://dejure.org/2004,2531
BGH, 11.10.2004 - II ZR 403/02 (https://dejure.org/2004,2531)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2004 - II ZR 403/02 (https://dejure.org/2004,2531)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2004 - II ZR 403/02 (https://dejure.org/2004,2531)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Leistungspflicht des Trägers der Insolvenzsicherung; Begrenzung der Leistungspflicht auf höchstens das Dreifache der im Zeitpunkt der ersten Fälligkeit maßgeblichen Bezugsgröße

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Begrenzung der Versorgungsleistung durch den Träger Insolvenzsicherung

  • Judicialis

    BetrAVG § 7 Abs. 1; ; BetrAVG § 7 Abs. 3

  • ra.de
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BetrAVG § 7 Abs. 1; BetrAVG § 7 Abs. 3
    Umfang des Versicherungsschutzes bei Insolvenz des Arbeitgebers

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrAVG § 7 Abs. 1, 3
    Rechtstellung des Trägers der Insolvenzsicherung; Höhe der Versorgungsansprüche

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Arbeit & Soziales - Leistung durch Träger der Insolvenzsicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Berechnung der Hinterbliebenenrente bei gekürzter Rente des Hauptberechtigten

  • IWW (Kurzinformation)

    Entscheidung - Berechnung der Hinterbliebenenrente bei gekürzter Rente des Hauptberechtigten

  • rentenberater.de (Kurzinformation)

    Der "PSV" zahlt maximal das Dreifache der Bezugsgröße

Papierfundstellen

  • NZA 2005, 113
  • NZI 2005, 50
  • VersR 2005, 1414
  • WM 2004, 2393
  • DB 2005, 344
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 21.03.1983 - II ZR 174/82

    Zahlung eines Ruhegeldes, wenn die Pensionsschuldnerin durch Konkurs ausgefallen

    Auszug aus BGH, 11.10.2004 - II ZR 403/02
    Dieser gesetzliche Versicherungsanspruch knüpft also - wie der Senat bereits entschieden hat - grundsätzlich ohne Einschränkung an den Versorgungsanspruch an, wie er sich aus der Versorgungsvereinbarung ergibt (Sen.Urt. v. 21. März 1983 - II ZR 174/82, ZIP 1983, 845, 847; vgl. auch BAG, Urt. v. 30. August 1979 - 3 AZR 381/78, ZIP 1980, 48, 49).
  • BAG, 30.08.1979 - 3 AZR 381/78

    Insolvenz - Insolvenzsicherung - Leistungen - Anpassung - Ermessen -

    Auszug aus BGH, 11.10.2004 - II ZR 403/02
    Dieser gesetzliche Versicherungsanspruch knüpft also - wie der Senat bereits entschieden hat - grundsätzlich ohne Einschränkung an den Versorgungsanspruch an, wie er sich aus der Versorgungsvereinbarung ergibt (Sen.Urt. v. 21. März 1983 - II ZR 174/82, ZIP 1983, 845, 847; vgl. auch BAG, Urt. v. 30. August 1979 - 3 AZR 381/78, ZIP 1980, 48, 49).
  • BGH, 20.10.2008 - II ZR 240/07

    Berechnung der Hinterbliebenenrente bei Bezug einer gekürzten Rente durch den

    Die als Prozentsatz der Rente des Hauptberechtigten definierte Hinterbliebenenrente ist auch dann aus dem ungekürzten Versorgungsanspruch zu berechnen, wenn bereits der Hauptberechtigte eine nach § 7 Abs. 3 BetrAVG gekürzte Rente bezogen hat (Anschluss BGH, Sen.Urt. v. 11. Oktober 2004 II ZR 369/02, ZIP 2004, 2297; v. 11. Oktober 2004 II ZR 403/02, WM 2004, 2393).

    Die in der Entscheidung des Berufungsgerichts angesprochene Rechtsfrage, ob eine als Prozentsatz der Rente des Hauptberechtigten definierte Hinterbliebenenrente aus dem Versorgungsanspruch des Hauptrentners zu errechnen ist und der so errechnete Anspruch der Höhe nach durch § 7 Abs. 3 BetrAVG begrenzt wird, oder ob die Hinterbliebenenrente aus der nach § 7 Abs. 3 BetrAVG gekürzten Hauptrente zu berechnen ist, hat der Senat bereits entschieden (Sen.Urt. v. 11. Oktober 2004 - II ZR 369/02, ZIP 2004, 2297; v. 11. Oktober 2004 - II ZR 403/02, WM 2004, 2393).

  • LG Köln, 05.04.2007 - 24 O 279/06

    Höhe der Höhe der Eintrittspflicht für eine Witwenrente aus der betrieblichen

    Die Klägerin, die mit dem Antrag zu 2) auch anteilige Anwaltskosten geltend macht, ist der Ansicht, gemäß Urteil des BGH vom 11.10.2004 (II ZR 403/02) sei ihr Anspruch nicht aus dem bereits nach § 7 Abs. 3 BetrAVG reduzierten Anspruch ihres Mannes zu berechnen, sondern vielmehr sei von 60 % des von der Maschinenfabrik H ihrem Ehemann zugesagten Ruhegehalts auszugehen; erst dieser Betrag sei dann nach § 7 Abs. 3 BetrAVG zu begrenzen.

    Wie der BGH in der hier in Anspruch genommenen Entscheidung vom 11.10.2004 dargelegt hat (II ZR 403/02) hat der Beklagte im Sicherungsfall dem aus der unmittelbaren Versorgungszusage berechtigten Hauptversorgungsempfänger oder aber seinen Hinterbliebenen die Versicherungsleistungen in der Höhe zu erbringen, die der Arbeitgeber aufgrund seiner Versorgungszusage zu erbringen gehabt hätte.

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