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   BGH, 11.10.2007 - VII ZR 235/05 (1)   

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https://dejure.org/2007,785
BGH, 11.10.2007 - VII ZR 235/05 (1) (https://dejure.org/2007,785)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2007 - VII ZR 235/05 (1) (https://dejure.org/2007,785)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - VII ZR 235/05 (1) (https://dejure.org/2007,785)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    MaBV §§ 4 Abs. 1 Nr. 2, 6 Abs. 1; BGB §§ 134, 398
    Sicherungsabtretung der Bauträgerforderung gegen den Erwerber an die Bauträgerbank wirksam

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erhalt von Vermögenswerten eines Auftraggebers durch einen Gewerbetreibenden im Falle einer unmittelbaren Zahlung der vertraglich geschuldeten Vergütung nach Abtretung der Forderung an den Zessionar; Wirksamkeit einer sicherungshalber erfolgten Vorausabtretung der dem ...

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung des Gebührenstreitwertes durch das Gericht

  • Judicialis

    MaBV § 4 Abs. 1 Nr. 2; ; MaBV § 6 Abs. 1; ; BGB § 134

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GKG § 48 Abs. 1 S. 1; ZPO § 2
    Festsetzung des Gebührenstreitwerts für das Betreiben der Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kann Bauträger Vergütungsansprüchen an seine Bank abtreten?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Deutsches Notarinstitut (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    MaBV §§ 4 Abs. 1 Nr. 2, 6 Abs. 1; BGB §§ 134, 398
    Sicherungsabtretung der Bauträgerforderung gegen den Erwerber an die Bauträgerbank wirksam

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    MaBV § 4 Abs. 1 Nr. 2, § 6 Abs. 1; BGB § 134
    Kein MaBV-Verstoß durch sicherungshalber erfolgte Vorausabtretung der dem Bauträger gegen den Erwerber zustehenden Vergütungsforderung an finanzierende Bank

  • wgk.eu (Kurzinformation)

    Bauträgervertrag: Zur Wirksamkeit einer üblichen Finanzierungs-Sicherungsabtretung

Besprechungen u.ä. (3)

  • WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)

    Grundsätzlich keine Unwirksamkeit der sicherungshalber erfolgenden Vorausabtretung der dem Bauträger gegen einen Erwerber zustehenden Vergütungsforderung an die finanzierende Bank

  • reinelt-bghanwalt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Vorausabtretung von Forderungen aus einem Bauträgervertrag (RA Dr. Ekkehart Reinelt; jurisPR-BGHZivilR 49/2007 Anm. 2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bauträgervertrag: Verstößt Abtretung der Kaufpreisansprüche an Bank gegen MaBV? (IBR 2007, 680)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2008, 179
  • MDR 2008, 19
  • DNotZ 2008, 436
  • NZBau 2008, 58
  • NZM 2008, 51
  • WM 2007, 2191
  • BauR 2007, 2065
  • BauR 2008, 400
  • ZfBR 2008, 260
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 06.12.2005 - 8 U 1084/04

    Abtretung des Kaufpreisanspruchs aus einem Bauträgervertrag an die finanzierende

    Auszug aus BGH, 11.10.2007 - VII ZR 235/05
    (2) Es bedarf nicht der ausdrücklichen Vereinbarung einer Zweckbindungsklausel im Abtretungsvertrag mit dem Zessionar (so aber OLG Jena, OLGR 2006, 381; vgl. dazu Basty, ZfIR 1997, 587, 589 und Everts in: Grziwotz (Hrsg.), MaBV, § 5 Rdn. 5).
  • OLG München, 18.01.2011 - 13 W 2712/10

    Der Verkehrswert der Immobilie ist maßgeblich für den Streitwert bei einer Klage

    Weiter wurde das rechtliche Gehör "in entscheidungserheblicher Weise" verletzt, § 69a Abs. 1 Nr. 2 GKG , das heißt die Verletzung war kausal für die Aufhebung des landgerichtlichen Beschlusses und der Neufestsetzung des Streitwerts; vgl. zur Kausalität der Gehörsverletzung nach ZPO Zöller/Vollkommer, ZPO , 28. Auflage, § 321a Rdnr. 12. Denn die Beklagte hätte, wenn ihr Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben worden wäre, schon vor der Beschwerdeentscheidung auf die Entscheidung des BGH vom 11.10.2007, VII ZR 235/05, hingewiesen, wie sie es mit der Gehörsrügebegründung vom 27.12.2010 getan hat.

    Die Entscheidung des BGH vom 11.10.2007, VII ZR 235/05, betraf eine Klage der Käuferin mit dem Ziel, dass der beklagte Verkäufer ohne weitere Zahlungen der Klägerin dem Notar Anweisung erteilt, die Eigentumsumschreibung beim Grundbuchamt zu betreiben.

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