Rechtsprechung
BGH, 11.10.2016 - 4 StR 145/16 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- HRR Strafrecht
§ 464 Abs. 3 StPO; § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 109 Abs. 2 i.V.m. § 74 JGG
Absehen von der Auferlegung der Verfahrenskosten (Ermessensentscheidung des Tatrichters); Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 74 JGG, § 109 Abs 2 JGG
Jugendstrafsache: Absehen von der Auferlegung der Kosten bei einem Heranwachsenden - IWW
§ 74 JGG, § 465 Abs. 1 Satz 1 StPO, § 464 Abs. 3 StPO, § 311 Abs. 2 StPO, §§ 74, 109 JGG, § 464 Abs. 3 Satz 2 StPO
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung der finanziellen Situation eines heranwachsenden Angeklagten im Rahmen der Bemessung der Verfahrenskosten bei einer Verurteilung wegen Geldwäsche
- rewis.io
Jugendstrafsache: Absehen von der Auferlegung der Kosten bei einem Heranwachsenden
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 74; StPO § 464 Abs. 3 S. 2
Berücksichtigung der finanziellen Situation eines heranwachsenden Angeklagten im Rahmen der Bemessung der Verfahrenskosten bei einer Verurteilung wegen Geldwäsche - datenbank.nwb.de
Jugendstrafsache: Absehen von der Auferlegung der Kosten bei einem Heranwachsenden
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 10.06.2015 - 56 KLs 5/15
- BGH, 11.10.2016 - 4 StR 145/16
Papierfundstellen
- StV 2017, 717
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.07.1996 - 2 StR 142/96
Sofortige Beschwerde gegen die Auferlegung von Kosten und gerichtlichen Auslagen
Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 4 StR 145/16
Es kommt hinzu, dass die Kostenentscheidung nicht der Unterstützung von Strafzwecken dient (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Juli 1996 - 2 StR 142/96, BGHR JGG § 74 Ablehnung 1). - BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 4 StR 145/16
Die insoweit regelmäßig erforderliche Ermessensentscheidung des Tatrichters (vgl. dazu BGH, Urteil vom 29. September 1961 - 4 StR 301/61, BGHSt 16, 261, 263 f.) ist dem angefochtenen Urteil auch unter Berücksichtigung des Gesamtzusammenhangs der Urteilsgründe nicht zu entnehmen.
- LG Hamburg, 23.07.2020 - 617 Ks 10/19
Stutthof-Prozess: Jugendstrafe auf Bewährung für 93-jährigen Ex-KZ-Wachmann
Die Kostenentscheidung dient nicht dazu, Strafzwecke zu unterstützen (BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 145/16, juris Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 10. Juli 1996 - 2 StR 142/96, juris Rn. 4). - OLG Düsseldorf, 16.06.2021 - 7 StS 3/19
Verurteilung wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen …
Da die - nach Jugendstrafrecht zu beurteilende - Angeklagte A. sich noch in der schulischen Ausbildung befindet, eigenes Vermögen nicht vorhanden ist und angesichts der verhängten Einheitsjugendstrafe reguläre Einkünfte zunächst nicht zu erwarten sind, stünde die nicht unerhebliche Kostenbelastung einem sozial eingegliederten Leben der Angeklagten in der Zukunft entgegen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 145/16, StV 2017, 717 f. m.w.N.). - LG Itzehoe, 20.12.2022 - 3 KLs 315 Js 15865/16
Stutthof-Prozesse
Insofern kommt es entscheidend darauf an, ob der oder die Verurteilte die Verfahrenskosten aus eigenen Mitteln begleichen könnte (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2016 - 4 StR 145/16 -, juris; BGH, Beschluss vom 10.07.1996 - 2 StR 142/96 -, juris; BGH, Beschluss vom 16.03.2006 - 4 StR 594/05 -, juris). - OLG Düsseldorf, 10.02.2023 - 6 StS 4/22
Verhängung einer Jugendstrafe wegen Beschaffung von Material zum Bau von Waffen; …
Die nicht unerhebliche Kostenbelastung könnte einem sozial eingegliederten Leben des Angeklagten in der Zukunft entgegenstehen (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 145/16).