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   BGH, 11.10.2016 - 4 StR 192/16   

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https://dejure.org/2016,38962
BGH, 11.10.2016 - 4 StR 192/16 (https://dejure.org/2016,38962)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2016 - 4 StR 192/16 (https://dejure.org/2016,38962)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 192/16 (https://dejure.org/2016,38962)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § 201a Abs. 4 StGB, § 74 Abs. 4 StGB, § 74b Abs. 2 StGB, §§ 74, 74a StGB

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Einziehung im Rahmen einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 74 Abs. 2; StGB § 74 Abs. 4
    Rechtmäßigkeit einer Einziehung im Rahmen einer Verurteilung wegen schweren sexuellen Missbrauchs einer widerstandsunfähigen Person

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kinderpornographie - und die Einziehung von Handy und Laptop

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 18.06.2014 - 4 StR 128/14

    Einziehung (Verhältnismäßigkeit der Maßnahme)

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 4 StR 192/16
    Gemäß § 74b Abs. 2 StGB ist in Fällen der Einziehung nach §§ 74, 74a StGB zwingend (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2014 - 4 StR 128/14, NStZ-RR 2014, 274, und vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1) zu prüfen, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme hätte getroffen werden können, durch die der Zweck der Einziehung gleichermaßen hätte erreicht werden können.

    Stünde damit ein milderes, im Vergleich zur sonst gebotenen Einziehung gleichermaßen geeignetes Mittel zur Verfügung, ist letztere vorzubehalten und eine entsprechende Anordnung zu treffen (Senatsbeschluss vom 18. Juni 2014 aaO).

  • BGH, 28.08.2012 - 4 StR 278/12

    Einziehung des Tatwerkzeugs (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)

    Auszug aus BGH, 11.10.2016 - 4 StR 192/16
    Gemäß § 74b Abs. 2 StGB ist in Fällen der Einziehung nach §§ 74, 74a StGB zwingend (vgl. Senatsbeschlüsse vom 18. Juni 2014 - 4 StR 128/14, NStZ-RR 2014, 274, und vom 28. August 2012 - 4 StR 278/12, BGHR StGB § 74b Abs. 2 Einziehung 1) zu prüfen, ob unter Anordnung des Vorbehalts der Einziehung eine weniger einschneidende Maßnahme hätte getroffen werden können, durch die der Zweck der Einziehung gleichermaßen hätte erreicht werden können.
  • OLG Düsseldorf, 26.08.2021 - 6 StS 5/20

    Kriegsverbrechen eines in Deutschland lebenden Syrers; Revolutionärer

    Ein Vorbehalt der Einziehung nach § 74b Abs. 2 StGB in der bis zum 30. Juni 2017 geltenden Fassung kam nicht in Betracht, weil eine Löschung lediglich der inkriminierten Dateien von dem Datenträger mit der Gefahr verbunden ist, dass diese wiederhergestellt werden können (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2016 - 4 StR 192/16, BeckRS 2016, 19422 Rn. 5).
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