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   BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17   

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BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17 (https://dejure.org/2017,52066)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2017 - 1 StR 410/17 (https://dejure.org/2017,52066)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 1 StR 410/17 (https://dejure.org/2017,52066)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 64 StGB, § 29a BtMG
    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Rauschmittelkonsum: Urteilsfeststellungen zur Annahme eines Hanges

  • IWW

    § 64 StGB

  • Wolters Kluwer

    Vorraussetzung eines Hangs für die Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln; Erforderlichkeit einer eingewurzelten, auf psychische Disposition zurückgehenden oder durch Übung erworbenen Neigung zum immer wiederkehrenden ...

  • rewis.io

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt bei Rauschmittelkonsum: Urteilsfeststellungen zur Annahme eines Hanges

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64
    Vorraussetzung eines Hangs für die Anordnung der Unterbringung in einer Erziehungsanstalt; Übermäßiger Genuss von Rauschmitteln; Erforderlichkeit einer eingewurzelten, auf psychische Disposition zurückgehenden oder durch Übung erworbenen Neigung zum immer wiederkehrenden ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entziehungsanstalt - und der übermäßige Genuss von Rauschmitteln

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2018, 72
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.01.2017 - 1 StR 587/16

    Strafmilderung wegen Aufklärungshilfe (erforderlicher Aufklärungserfolg);

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16; Urteile vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13).

    Letzteres ist der Fall bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienender Beschaffungstaten (BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 103/17; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).

    Angesichts dessen, dass der Angeklagte die Taten jedenfalls auch begangen hat, um seinen Eigenkonsum befriedigen zu können, liegt der erforderliche symptomatische Zusammenhang nahe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16 und vom 10. Januar 2017 - 1 StR 613/16).

  • BGH, 02.04.2015 - 3 StR 103/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Annahme eines Hangs

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17
    Letzteres ist der Fall bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienender Beschaffungstaten (BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 103/17; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).

    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198).

  • BGH, 15.05.2014 - 3 StR 386/13

    Beweiswürdigung (eigene Sachkunde des Gerichts bei der

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16; Urteile vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13).
  • BGH, 10.11.2004 - 2 StR 329/04

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; Übermaß bei Heroinkonsum);

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16; Urteile vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13).
  • BGH, 01.04.2008 - 4 StR 56/08

    Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hanges;

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17
    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198).
  • BGH, 14.10.2015 - 1 StR 415/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, alkoholische

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17
    Ein übermäßiger Genuss von Rauschmitteln im Sinne des § 64 StGB ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betreffende auf Grund seiner Neigung sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (vgl. BGH, Beschluss vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16; Urteile vom 14. Oktober 2015 - 1 StR 415/15; vom 10. November 2004 - 2 StR 329/04, NStZ 2005, 210 und vom 15. Mai 2014 - 3 StR 386/13).
  • BGH, 10.11.2015 - 1 StR 482/15

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17
    Wenngleich solche Beeinträchtigungen in der Regel mit übermäßigem Rauschmittelkonsum einhergehen werden, schließt deren Fehlen jedoch nicht notwendigerweise die Annahme eines Hanges aus (BGH, Beschlüsse vom 10. November 2015 - 1 StR 482/15, NStZ-RR 2016, 113, 114; vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15 und vom 1. April 2008 - 4 StR 56/08, NStZ-RR 2008, 198).
  • BGH, 10.01.2017 - 1 StR 613/16

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang, berauschende

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17
    Angesichts dessen, dass der Angeklagte die Taten jedenfalls auch begangen hat, um seinen Eigenkonsum befriedigen zu können, liegt der erforderliche symptomatische Zusammenhang nahe (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16 und vom 10. Januar 2017 - 1 StR 613/16).
  • BGH, 06.06.2017 - 2 StR 103/17

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriff des Hangs); Verbot der

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 1 StR 410/17
    Letzteres ist der Fall bei der Begehung von zur Befriedigung des eigenen Drogenkonsums dienender Beschaffungstaten (BGH, Beschlüsse vom 6. Juni 2017 - 2 StR 103/17; vom 12. Januar 2017 - 1 StR 587/16 und vom 2. April 2015 - 3 StR 103/15).
  • BGH, 28.01.2020 - 1 StR 617/19

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen der Betäubungsmittelstraftat und dem Konsumverhalten wird bereits durch die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung nahegelegt (vgl. Senat, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 1 StR 410/17, juris Rn. 8; BGH, Beschluss vom 5. Juni 2018 - 2 StR 200/18, juris Rn. 4).
  • BGH, 01.10.2019 - 2 StR 108/19

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Vorliegen eines Hanges; Verhältnis zu

    Die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung legt auch einen symptomatischen Zusammenhang zwischen dem Konsumverhalten und der Betäubungsmittelstraftat nahe (vgl. BGH Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 1 StR 410/17 - BeckRS 2017, 138365).
  • BGH, 05.06.2018 - 2 StR 200/18

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begriffs des Hangs: Vorliegen bei

    Ein symptomatischer Zusammenhang zwischen der Betäubungsmittelstraftat und dem Konsumverhalten wird bereits durch die festgestellte Eigenkonsumfinanzierung nahegelegt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017 - 1 StR 410/17 - Rn. 8).
  • LG Hildesheim, 15.06.2023 - 22 KLs 22 Js 1900/22

    Subventionsbetrug; Mittäterschaft eines Angehörigen der rechts- und

    Nach ständiger Rechtsprechung ist unter einem Hang eine eingewurzelte, intensive Neigung zu verstehen, immer wieder Alkohol oder andere Rauschmittel im Übermaß zu sich zu nehmen (vgl. BGH, Beschl. v. 11. Oktober 2017, 1 StR 410/17 , zit. n. juris und v. 9. November 2011, 2 StR 42/11).
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