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   BGH, 11.10.2017 - 5 StR 332/17   

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https://dejure.org/2017,40667
BGH, 11.10.2017 - 5 StR 332/17 (https://dejure.org/2017,40667)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2017 - 5 StR 332/17 (https://dejure.org/2017,40667)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - 5 StR 332/17 (https://dejure.org/2017,40667)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Notwendige Begründung von Tatherrschaft bei mittäterschaftlicher Begehung; Änderung des Schuldspruchs

  • rewis.io

    Einfuhr von Betäubungsmitteln: Abgrenzung von Täterschaft und Teilnahme bei der Bestellung von Betäubungsmitteln

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2; StPO § 349 Abs. 4
    Anstiftung zur Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Notwendige Begründung von Tatherrschaft bei mittäterschaftlicher Begehung; Änderung des Schuldspruchs

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2018, 512
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.05.2014 - 3 StR 137/14

    Voraussetzungen der mittäterschaftlichen Begehung einer Einfuhr von

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 5 StR 332/17
    Diese Umstände allein tragen die Annahme einer vom Angeklagten in (Mit-)Täterschaft begangenen Einfuhr der Drogen nicht, da sie keine Tatherrschaft des Angeklagten begründen (BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, NStZ-RR 2016, 316).
  • BGH, 02.06.2015 - 4 StR 144/15

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Voraussetzungen

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - 5 StR 332/17
    Diese Umstände allein tragen die Annahme einer vom Angeklagten in (Mit-)Täterschaft begangenen Einfuhr der Drogen nicht, da sie keine Tatherrschaft des Angeklagten begründen (BGH, Beschlüsse vom 27. Mai 2014 - 3 StR 137/14, StV 2015, 633 und vom 2. Juni 2015 - 4 StR 144/15, NStZ-RR 2016, 316).
  • LG Dresden, 06.11.2019 - 3 Qs 69/19

    Durchsuchung, BtM-Verfahren, Verhältnismäßigkeit, Anfangsverdacht

    In Ermangelung anderslautender Erkenntnisse besteht insoweit allerdings gegen den Beschwerdeführer "nur" der Verdacht, dass er die durch den unbekannten Versender begangene Einfuhr im Zuge seiner Bestellung veranlasst hat, so dass der Verdacht einer Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit versuchtem unerlaubtem Erwerb von Betäubungsmitteln gemäß §§ 29 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2 BtMG, 26, 52 StGB gegeben ist (vgl. BGH, Beschluss vom 11.10.2017, 5 StR 332/17, zitiert nach Juris).
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