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   BGH, 11.10.2017 - I ZB 12/17   

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https://dejure.org/2017,54138
BGH, 11.10.2017 - I ZB 12/17 (https://dejure.org/2017,54138)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2017 - I ZB 12/17 (https://dejure.org/2017,54138)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - I ZB 12/17 (https://dejure.org/2017,54138)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • IWW

    § 5 DRiG, §§ ... 1025 ff. ZPO, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 ZPO, § 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 1065 Abs. 1 Satz 1, § 1062 Abs. 1 Nr. 4 Fall 2 ZPO, § 1035 Abs. 3 Satz 2 ZPO, § 103 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 76 BetrVG, § 1055 ZPO, § 76 SGB XI, § 89 Abs. 2 SGB V, § 1036 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 1036 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 242 BGB, § 97 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Ausschluss von Mitgliedern des Vertretungsorgans der Parteien eines Rahmenvertrags über den Neubau und Betrieb von Kliniken vom Schiedsrichteramt; Geltung des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit im Schiedsverfahren

  • rewis.io

    Bildung des Schiedsgerichts: Ausschluss der Mitglieder des Vertretungsorgans der Parteien vom Schiedsrichteramt

  • schiedsgericht.expert

    Schiedsverfahren: Vertretungsorgane als Schiedsrichter

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 1035
    Ausschluss von Mitgliedern des Vertretungsorgans der Parteien eines Rahmenvertrags über den Neubau und Betrieb von Kliniken vom Schiedsrichteramt; Geltung des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit im Schiedsverfahren

  • rechtsportal.de

    Ausschluss von Mitgliedern des Vertretungsorgans der Parteien eines Rahmenvertrags über den Neubau und Betrieb von Kliniken vom Schiedsrichteramt; Geltung des Grundsatzes der richterlichen Unabhängigkeit im Schiedsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Geschäftsführer einer Partei kann kein Schiedsrichter sein!

  • ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Ausschluss der Mitglieder des Vertretungsorgans der Parteien vom Schiedsrichteramt

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Zur Unabhängigkeit von Schiedsrichtern

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Mitglieder des Vertretungsorgans der Parteien sind grundsätzlich vom Schiedsrichteramt ausgeschlossen

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung, 20.03.2018)

    Unabhängigkeit von Schiedsrichtern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Unabhängigkeit von Schiedsrichtern

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Geschäftsführer einer Partei kann kein Schiedsrichter sein! (IBR 2018, 236)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2018, 869
  • ZIP 2018, 1516
  • MDR 2018, 695
  • SchiedsVZ 2018, 271
  • WM 2018, 337
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 03.07.1975 - III ZR 78/73

    Bestellung eines Schiedsrichters

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 12/17
    Je nach dem Inhalt der Schiedsklausel und den Umständen, die für die Einsetzung des Schiedsgerichts und die Ernennung der Schiedsrichter bestimmend gewesen sind, kann eine strengere oder großzügigere Handhabung des Grundsatzes der Überparteilichkeit des Schiedsrichters gerechtfertigt sein (BGH, Urteil vom 3. Juli 1975 - III ZR 78/73, BGHZ 65, 59, 63 bis 65).

    Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Bundesgerichtshof zwar keine Verletzung des Grundsatzes richterlicher Unparteilichkeit in einem Fall angenommen, in dem die Parteien nach Entstehung eines konkreten Streitfalls für dessen Entscheidung gemeinsam einen Einzelschiedsrichter bestellt hatten, der trotz seiner Stellung als mitzeichnungsberechtigtes Mitglied des Vertretungsorgans der einen Partei zu dieser eine in Wirklichkeit nur lose Verbindung hatte (BGHZ 65, 59, 65 bis 67).

    Dafür war aber maßgeblich, dass an die Unparteilichkeit des Schiedsrichters bei einem Schiedsvertrag über künftige Rechtsstreitigkeiten andere Maßstäbe anzulegen sind als an einen Schiedsvertrag, der erst geschlossen wird, wenn ein konkreter Streit bereits entstanden ist und die Parteien nunmehr hierfür ein Schiedsgericht einsetzen (BGHZ 65, 59, 65).

    Welche Grundsätze in anderen Fällen Anwendung finden (etwa: Auswahl des Schiedsrichters durch eine Partei oder Besetzung des Schiedsgerichts mit mehreren Schiedsrichtern, die teils von der einen, teils von der anderen Partei bestellt werden), hat der Bundesgerichtshof ausdrücklich offen gelassen (BGHZ 65, 59, 67).

    Schließlich hat der Bundesgerichtshof dem Umstand, dass der alleinige Schiedsrichter trotz seiner Stellung als mitzeichnungsberechtigtes Mitglied des Vertretungsorgans der Klägerin zu dieser in Wirklichkeit nur lose Verbindung hatte, erhebliche Bedeutung beigemessen (BGHZ 65, 59, 67).

  • BGH, 10.03.2016 - I ZB 100/14

    Rechtsbeschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Vollstreckbarerklärung

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 12/17
    Zwar verstößt die Vereinbarung, dass jede der Parteien für das Verfahren - jeweils einseitig - einen (oder mehrere) Schiedsrichter bestellt, nicht gegen das auch für Schiedsgerichte geltende Gebot überparteilicher Rechtspflege (BGH, Beschluss vom 10. März 2016 - I ZB 100/14, juris Rn. 15).

    Besteht jedoch ein entsprechendes Gegengewicht in Form eines von der anderen Partei oder von einem Dritten oder einem staatlichen Gericht ernannten Schiedsrichters, kann sich die lediglich auf seine unmittelbare Wahl durch eine Partei zurückzuführende Beziehung des Schiedsrichters zu dieser Partei nicht in einem Maße auswirken, dass der Eindruck entstehen könnte, dem ganzen Schiedsgericht fehle die notwendige Überparteilichkeit (BGH, Beschluss vom 10. März 2016 - I ZB 100/14, juris Rn. 15).

  • RG, 17.09.1918 - VII 118/18

    Vorstandsmitglied einer Pensionskasse als Schiedsrichter in einem Rechtsstreit

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 12/17
    Dementsprechend hat bereits das Reichsgericht angenommen, eine Schiedsgerichtsabrede sei mit dem Wesen des Schiedsvertrags sowie der öffentlichen Ordnung und den guten Sitten unvereinbar und unwirksam, wenn eine Partei, sei es auch nur als Beisitzer, zur Mitwirkung bei der Entscheidung des Schiedsgerichts berufen wird, da niemand in eigener Sache richten könne (RGZ 93, 288).

    Dasselbe gilt nicht nur für die zur gesetzlichen Vertretung einer juristischen Person berufenen Einzelpersonen in einer Sache, in der die von ihnen vertretene juristische Person Partei ist, sondern ebenso im Fall der gesetzlichen Vertretung einer juristischen Person durch mehrere natürliche Personen für jedes einzelne Mitglied des Vertretungsorgans (vgl. RGZ 93, 288, 289).

  • BGH, 28.03.2012 - III ZB 63/10

    streitwertabhängige Schiedsrichtervergütung

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 12/17
    a) Wie die Rechtsbeschwerde nicht verkennt, gilt der Grundsatz, dass niemand in eigener Sache richten darf, als unverzichtbarer Bestandteil jeder rechtsstaatlichen Gerichtsbarkeit auch im Schiedsverfahren (BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - III ZB 63/10, BGHZ 193, 38 Rn. 6 mwN).

    Bei dem Grundsatz, dass niemand in eigener Sache richten darf, handelt es sich um einen unverzichtbaren Bestandteil jeder rechtsstaatlichen Gerichtsbarkeit auch im Schiedsverfahren (BGHZ 193, 38 Rn. 6 mwN).

  • BGH, 07.06.2016 - KZR 6/15

    Schadensersatzklage von Claudia Pechstein vor den deutschen Gerichten unzulässig

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 12/17
    Für die Schiedsgerichtsbarkeit, die ihrer Funktion und Wirkung nach materielle Rechtsprechung ist, besteht insoweit im Grundsatz keine Ausnahme (BGH, Urteil vom 7. Juni 2016 - KZR 6/15, BGHZ 210, 292 Rn. 24).
  • BVerfG, 29.04.1954 - 1 BvR 328/52

    Schwerbeschädigtenschutz

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 12/17
    Es gehört zu ihrem Wesen, dass sie von unbeteiligten Dritten ausgeübt wird (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 3, 377, 381).
  • BVerfG, 24.03.1976 - 2 BvR 804/75

    Zwangsversteigerung I

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 12/17
    Richterliche Tätigkeit untersteht dem Gebot der Distanz und Neutralität (BVerfGE 21, 139, 145 f.; 42, 64, 78).
  • BVerfG, 08.02.1967 - 2 BvR 235/64

    Freiwillige Gerichtsbarkeit

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 12/17
    Richterliche Tätigkeit untersteht dem Gebot der Distanz und Neutralität (BVerfGE 21, 139, 145 f.; 42, 64, 78).
  • OLG Frankfurt, 17.05.2021 - 26 Sch 1/21

    Keine Verkündung eines Schiedsspruchs in einem Verkündungstermin

    Für die Schiedsgerichtsbarkeit, die ihrer Funktion und Wirkung nach materielle Rechtsprechung ist, besteht insoweit im Grundsatz keine Ausnahme (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 28.03.2012 - III ZB 63/10 -, NJW 2012, 1811; Beschluss vom 11.10.2017 - I ZB 12/17 -, NJW 2018, 869, 870).

    In Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen entspricht der Streitwert grundsätzlich dem Wert der zu vollstreckenden Forderungen (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 29.03.2018 - I ZB 12/17 -, juris; Senat, Beschluss vom 18.06.2020 - 26 Sch 11/19 -, juris; Herget, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 3, Rdnr. 16.145), wobei Zinsen und Kosten außer Betracht bleiben (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 04.06.2018 - 26 Sch 9/18 -, juris; Herget, in: Zöller, ZPO, 33. Aufl. 2020, § 3, Rdnr. 16.145).

  • BGH, 08.11.2018 - I ZB 21/18

    Wenden eines Klägers im Hinblick auf eine Schiedsvereinbarung zunächst an ein

    Das Verbot des Richtens in eigener Sache, das im gerichtlichen Verfahren Ausschlussgrund für die Ausübung des Richteramts ist (§ 41 Nr. 1 ZPO), gilt auch für das schiedsrichterliche Verfahren (BGH, Beschluss vom 28. März 2012 - III ZB 63/10, BGHZ 193, 38 Rn. 6; Beschluss vom 11. Oktober 2017 - I ZB 12/17, SchiedsVZ 2018, 271 Rn. 16; MünchKomm.ZPO/Münch aaO § 1066 Rn. 7).
  • BayObLG, 09.01.2024 - 102 Sch 179/23

    Vollstreckbarerklärung eines Kostenschiedsspruchs

    Für die Schiedsgerichtsbarkeit, die ihrer Funktion und Wirkung nach materielle Rechtsprechung ist, besteht insoweit im Grundsatz keine Ausnahme (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Oktober 2017, I ZB 12/17, NJW 2018, 869 Rn. 15; Beschluss vom 11. Oktober 2017, I ZB 42/16, SchiedsVZ 2017, 200 Rn. 20; Beschluss vom 28. März 2012, III ZB 63/10, BGHZ 193, 38 Rn. 6; Urt. v. 7. März 1985, III ZR 169/83, BGHZ 94, 92 [95 f., juris Rn. 22]; OLG Frankfurt, Beschluss vom 17. Mai 2021, 26 Sch 1/21, juris Rn. 61).

    In Verfahren auf Vollstreckbarerklärung von Schiedssprüchen entspricht der Streitwert dem Wert der zu vollstreckenden Forderungen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. März 2018, I ZB 12/17, juris Rn. 4).

  • OLG München, 18.06.2018 - 34 Sch 11/18

    Rechtsbeschwerde, Vollstreckbarkeit, Elektronischer Rechtsverkehr,

    Der vorgelegte Spruch ist kein Schiedsspruch im Sinne der §§ 1054, 1055, 1060, 1061 ZPO, weil er nach den vorgetragenen und aus den Anlagen hervorgehenden Umständen gegen das Verbot des "Richtens in eigener Sache" verstößt (vgl. BGH NJW 2018, 869).
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