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   BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17   

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https://dejure.org/2017,66907
BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17 (https://dejure.org/2017,66907)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2017 - I ZB 18/17 (https://dejure.org/2017,66907)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - I ZB 18/17 (https://dejure.org/2017,66907)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer

    Schutzfähigkeit und Unterscheidungskraft der eingetragenen Wortmarke "Die PS-Profis" mit dem Zeichenbestandteil als Werktitel einer Fernsehsendung "DIE PS PROFIS"; Verwechslungsgefahr bei Zeichenähnlichkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 ; GG Art. 103 Abs. 1
    Schutzfähigkeit und Unterscheidungskraft der eingetragenen Wortmarke "Die PS-Profis" mit dem Zeichenbestandteil als Werktitel einer Fernsehsendung "DIE PS PROFIS"; Verwechslungsgefahr bei Zeichenähnlichkeit

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 24.06.2010 - I ZB 40/09

    LIMES LOGISTIK

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17
    Auf die Frage, ob die erhobene Rüge durchgreift, kommt es für die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 9 = WRP 2010, 1034 - LIMES LOGISTIK; Beschluss vom 13. August 2015 - I ZB 76/14, juris).

    Es stellt jedoch eine Versagung des rechtlichen Gehörs dar, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen brauchte, weil dies im Ergebnis der Verhinderung des Vortrags eines Verfahrensbeteiligten gleichkommt (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG, NJW 1994, 1274; BGH, GRUR 2010, 1034 Rn. 11 - LIMES LOGISTIK; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - I ZB 87/14, GRUR 2016, 500 Rn. 24 = WRP 2016, 592 - Fünf-Streifen-Schuh).

    Liegt der Gehörsverstoß in der Verletzung einer Hinweispflicht, muss mit der Rüge ausgeführt werden, wie die betreffende Partei auf einen Hinweis reagiert hätte, weil das Rechtsbeschwerdegericht nur dann beurteilen kann, ob die angefochtene Entscheidung auf dem Gehörsverstoß beruht (BGH, GRUR 2010, 1034 Rn. 17 - LIMES LOGISTIK, mwN; BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 92/11, juris Rn. 25).

  • BPatG, 07.12.2016 - 28 W (pat) 50/14

    Markenbeschwerdeverfahren - "Die PS-Profis/PS PROFIS Mehr Power aus dem Pott

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17
    Die hiergegen gerichtete Beschwerde der Widersprechenden ist ohne Erfolg geblieben (BPatG, Beschluss vom 7. Dezember 2016 - 28 W [pat] 50/14, juris).

    Bundespatentgericht, Entscheidung vom 07.12.2016 - 28 W(pat) 50/14 -.

  • BGH, 11.04.2013 - I ZB 92/11

    Gebot zur Wahrung des rechtlichen Gehörs i.R.e. Beschwerdeverfahrens bzgl.

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17
    Liegt der Gehörsverstoß in der Verletzung einer Hinweispflicht, muss mit der Rüge ausgeführt werden, wie die betreffende Partei auf einen Hinweis reagiert hätte, weil das Rechtsbeschwerdegericht nur dann beurteilen kann, ob die angefochtene Entscheidung auf dem Gehörsverstoß beruht (BGH, GRUR 2010, 1034 Rn. 17 - LIMES LOGISTIK, mwN; BGH, Beschluss vom 11. April 2013 - I ZB 92/11, juris Rn. 25).
  • BGH, 13.08.2015 - I ZB 76/14

    Prüfung einer Verwechselungsgefahr zwischen den Wortmarken "Heliomedical" und

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17
    Auf die Frage, ob die erhobene Rüge durchgreift, kommt es für die Statthaftigkeit des Rechtsmittels nicht an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 26. Juni 2010 - I ZB 40/09, GRUR 2010, 1034 Rn. 9 = WRP 2010, 1034 - LIMES LOGISTIK; Beschluss vom 13. August 2015 - I ZB 76/14, juris).
  • BGH, 11.02.2016 - I ZB 87/14

    Fünf-Streifen-Schuh - Markenrechtliches Löschungsverfahren: Erfordernis der

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17
    Es stellt jedoch eine Versagung des rechtlichen Gehörs dar, wenn das Gericht ohne vorherigen Hinweis Anforderungen an den Sachvortrag stellt oder auf rechtliche Gesichtspunkte abstellt, mit denen auch ein gewissenhafter und kundiger Verfahrensbeteiligter - selbst unter Berücksichtigung der Vielzahl vertretbarer Rechtsauffassungen - nach dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht zu rechnen brauchte, weil dies im Ergebnis der Verhinderung des Vortrags eines Verfahrensbeteiligten gleichkommt (vgl. BVerfGE 84, 188, 190; BVerfG, NJW 1994, 1274; BGH, GRUR 2010, 1034 Rn. 11 - LIMES LOGISTIK; BGH, Beschluss vom 11. Februar 2016 - I ZB 87/14, GRUR 2016, 500 Rn. 24 = WRP 2016, 592 - Fünf-Streifen-Schuh).
  • BGH, 07.07.2011 - I ZB 68/10

    Medicus. log

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs ist hingegen nicht verletzt, wenn das Gericht den Parteivortrag zwar zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, aus ihm jedoch andere rechtliche Schlüsse gezogen hat als die Partei geltend gemacht hat (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 17 und 23 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung; Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 14 - Medicus.log).
  • BVerfG, 14.08.2013 - 1 BvR 3157/11

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen von Parteivortrag

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist (BVerfG, NJW 2009, 1584 f. mwN; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
  • BGH, 20.05.2009 - I ZB 53/08

    Schuhverzierung

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17
    Das Gebot der Gewährung rechtlichen Gehörs ist hingegen nicht verletzt, wenn das Gericht den Parteivortrag zwar zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen, aus ihm jedoch andere rechtliche Schlüsse gezogen hat als die Partei geltend gemacht hat (BGH, Beschluss vom 20. Mai 2009 - I ZB 53/08, GRUR 2009, 992 Rn. 17 und 23 = WRP 2009, 1104 - Schuhverzierung; Beschluss vom 7. Juli 2011 - I ZB 68/10, GRUR 2012, 314 Rn. 14 - Medicus.log).
  • EuG, 15.02.2011 - T-213/09

    'Yorma''s / OHMI - Norma Lebensmittelfilialbetrieb (YORMA''S)' -

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17
    Hierfür habe sich die Widersprechende auf das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 15. Februar 2011 (T-213/09, GRUR-RR 2011, 253 - Yorma's/Norma) berufen.
  • BVerfG, 26.11.2008 - 1 BvR 670/08

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch mangelnde Berücksichtigung

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZB 18/17
    Dies kann etwa der Fall sein, wenn das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht eingeht, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist (BVerfG, NJW 2009, 1584 f. mwN; FamRZ 2013, 1953 Rn. 14).
  • BVerfG, 29.05.1991 - 1 BvR 1383/90

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliche Gehör bei Überspannung der Anforderungen

  • BVerfG, 17.01.1994 - 1 BvR 245/93

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Überspannung der

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