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   BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16   

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https://dejure.org/2017,53474
BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16 (https://dejure.org/2017,53474)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2017 - I ZR 210/16 (https://dejure.org/2017,53474)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2017 - I ZR 210/16 (https://dejure.org/2017,53474)
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Volltextveröffentlichungen (17)

  • MIR - Medien Internet und Recht

    Portierungsauftrag - Die erneute systematische und planmäßige Zuleitung von, von Kunden widerrufenen Portierungsaufträgen durch einen Telekomunikationsanbieter an einen Wettbewerber stellt eine gezielte Behinderung dar

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF

    Portierungsauftrag

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 4 Nr 4 UWG, § 46 TKG
    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen: Wiederholte Zuleitung von vor Ausführung widerrufenen Portierungsaufträgen an den Wettbewerber - Portierungsauftrag

  • IWW

    § 4 Nr. 4 UWG, § ... 4 Nr. 10 UWG, § 46 Abs. 1, 4 TKG, § 46 Abs. 1 TKG, § 46 Abs. 4 TKG, § 46 TKG, § 46 Abs. 4 Satz 4 TKG, § 46 Abs. 4 Satz 1 TKG, § 46 Abs. 3 TKG, § 46 Abs. 4 Satz 3 und 4 TKG, § 649 Abs. 1 BGB, § 46 Abs. 3, Richtlinie 2009/136/EG, Art. 30 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 2009/136/EG, § 46 Abs. 9 Nr. 4 TKG, § 46 Abs. 4 Satz 3 TKG, § 312h BGB, § 46 Abs. 7 TKG, § 46 Abs. 4 Satz 4 und 5 TKG, § 130 Abs. 1 Satz 2 BGB, § 312g Abs. 1, § 355 BGB, § 5 Abs. 1 UWG, § 563 Abs. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Erwirkung einer unberechtigten Rufnummernportierung unter Vorgabe tatsächlich nicht existierender Kundenerklärungen; Systematische und planmäßige erneute Zuteilung von erteilten, vor Ausführung widerrufenen Portierungsaufträgen in Kenntnis des Widerrufs gegenüber dem ...

  • online-und-recht.de

    Festhalten an Portierungsauftrag ist Wettbewerbsverletzung

  • Betriebs-Berater

    Unlautere Beeinträchtigung von Mitbewerbern durch Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen - Portierungsauftrag

  • rewis.io

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen: Wiederholte Zuleitung von vor Ausführung widerrufenen Portierungsaufträgen an den Wettbewerber - Portierungsauftrag

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Rufnummernportierung und Win-back im Anbieterwechsel

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    UWG § 4 Nr. 4
    Erwirkung einer unberechtigten Rufnummernportierung unter Vorgabe tatsächlich nicht existierender Kundenerklärungen; Systematische und planmäßige erneute Zuteilung von erteilten, vor Ausführung widerrufenen Portierungsaufträgen in Kenntnis des Widerrufs gegenüber dem ...

  • rechtsportal.de

    UWG § 4 Nr. 4 ; TKG § 46
    Erwirkung einer unberechtigten Rufnummernportierung unter Vorgabe tatsächlich nicht existierender Kundenerklärungen; Systematische und planmäßige erneute Zuteilung von erteilten, vor Ausführung widerrufenen Portierungsaufträgen in Kenntnis des Widerrufs gegenüber dem ...

  • wrp (Wettbewerb in Recht und Praxis)(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wettbewerb: Portierungsauftrag

  • datenbank.nwb.de

    Wettbewerbsverstoß eines Anbieters von Telekommunikationsdienstleistungen: Wiederholte Zuleitung von vor Ausführung widerrufenen Portierungsaufträgen an den Wettbewerber - Portierungsauftrag

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Wettbewerbswidrige Behinderung wenn Telekommunikationsanbieter systematisch bereits widerrufene Portierungsaufträge von Kunden an Mitbewerber weiterleitet

  • ip-rechtsberater.de (Kurzinformation)

    Erneutes Weiterleiten widerrufener Portierungsaufträge in Kenntnis des Widerrufs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erneutes Weiterleiten widerrufener Portierungsaufträge in Kenntnis des Widerrufs

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Erneutes Weiterleiten widerrufener Portierungsaufträge in Kenntnis des Widerrufs an einen Wettbewerber stellt eine gezielte Behinderung dar

  • juve.de (Kurzinformation)

    Anbieterwechsel mit Tücken: Telekom gewinnt gegen Primacall

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Festhalten an TK-Portierungsauftrag entgegen Kundenwille ist Wettbewerbsverstoß

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 620
  • MDR 2018, 814
  • GRUR 2018, 317
  • WM 2018, 1990
  • MMR 2018, 230
  • MIR 2018, Dok. 007
  • BB 2018, 257
  • K&R 2018, 182
 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Düsseldorf, 13.11.2013 - U (Kart) 6/13

    Wettbewerbswidrigkeit der Ablehnung der Rufnummerportierung durch einen Anbieter

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16
    c) Die Annahme des Berufungsgerichts, die Klägerin sei aus § 46 Abs. 4 Satz 1 TKG zur Portierung der Rufnummer schon allein auf den ersten Portierungsauftrag hin verpflichtet, hält rechtlicher Nachprüfung dagegen nicht stand (ebenso OLG Düsseldorf [1. Kartellsenat], GRUR-RR 2014, 311, 312 f.; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], MMR 2015, 279, 280 f.; OLG Karlsruhe, unveröffentlichtes Urteil des 6. Zivilsenats, als Anlage K 12 vom Kläger vorgelegt).

    (1) Wie das Berufungsgericht nicht verkennt, ist der Portierungsauftrag ein Werkvertrag zwischen dem abgebenden Netzbetreiber und dem wechselwilligen Kunden, der grundsätzlich bis zu seiner Ausführung gemäß § 649 Abs. 1 BGB frei gekündigt werden kann (OLG Düsseldorf [1. Kartellsenat], GRUR-RR 2014, 311, 312).

    ff) Den Regelungen zum Schutz des Kunden vor dem Abschluss doppelter Verträge im Mobilfunkbereich in § 46 Abs. 4 Satz 4 TKG sowie zu den Textformerfordernissen im Rahmen eines Anbieterwechsels (§ 312h BGB) und bei Erklärungen des Teilnehmers zur Einrichtung oder Änderung der Betreibervorauswahl (§ 46 Abs. 7 TKG) ist ebenfalls nichts dazu zu entnehmen, ob eine Portierung gegen den Willen des Teilnehmers durchzuführen ist (vgl. OLG Düsseldorf [1. Kartellsenat], GRUR-RR 2014, 311, 313).

    Dementsprechend geht von einem "reibungslosen" Anbieterwechsel, wie § 46 TKG ihn bezweckt, eine gewisse Reflexwirkung zugunsten der Wettbewerber im Telekommunikationsbereich und mithin des Wettbewerbs aus (vgl. OLG Düsseldorf [1. Kartellsenat], GRUR-RR 2014, 311, 312).

    hh) Ist die Mitnahme einer Rufnummer zum neuen Anbieter keine regelmäßige, von selbst eintretende Folge eines Anbieterwechsels, kommt es nicht auf die vom Berufungsgericht in den Mittelpunkt seiner Überlegungen gestellte Frage an, ob zum Zeitpunkt der Kündigung des Portierungsauftrags der Anbieterwechsel tatbestandlich bereits vorlag (vgl. OLG Düsseldorf [1. Kartellsenat], GRUR-RR 2014, 311, 312).

  • OLG Düsseldorf, 27.11.2014 - 15 U 56/14

    Wettbewerbswidrigkeit der zweiten Übermittlung eines Portierungsauftrages durch

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16
    Dies ist bei der Erwirkung einer unberechtigten Rufnummernportierung unter Vorgabe tatsächlich nicht existierender Kundenerklärungen der Fall (vgl. OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], MMR 2015, 279).

    c) Die Annahme des Berufungsgerichts, die Klägerin sei aus § 46 Abs. 4 Satz 1 TKG zur Portierung der Rufnummer schon allein auf den ersten Portierungsauftrag hin verpflichtet, hält rechtlicher Nachprüfung dagegen nicht stand (ebenso OLG Düsseldorf [1. Kartellsenat], GRUR-RR 2014, 311, 312 f.; OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], MMR 2015, 279, 280 f.; OLG Karlsruhe, unveröffentlichtes Urteil des 6. Zivilsenats, als Anlage K 12 vom Kläger vorgelegt).

    Danach besteht kein Grund, warum der Wille des Kunden, von einem Portierungsauftrag nachträglich Abstand zu nehmen, vor dessen Ausführung unbeachtlich sein sollte (OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], MMR 2015, 279, 281).

    Dieser Wille ist mithin auch dann zu beachten, wenn er sich vor Durchführung der Rufnummernübertragung ändert (OLG Düsseldorf [15. Zivilsenat], MMR 2015, 279, 281).

  • BGH, 02.03.2017 - I ZR 41/16

    Komplettküchen - Wettbewerbsverstoß: Kaufentscheidung für Komplettküchen;

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16
    Da der auf Verletzungshandlungen gestützte Unterlassungsanspruch in die Zukunft gerichtet ist, ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme wettbewerbswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz wettbewerbswidrig ist (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 13 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen, mwN).

    Für den Anspruch auf Erstattung von Abmahnkosten kommt es auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Abmahnung an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 13 - Komplettküchen).

  • BGH, 23.06.2016 - I ZR 137/15

    Zur Einlösung der Rabatt-Coupons von Mitbewerbern

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - I ZR 159/10, GRUR 2011, 1018 Rn. 65 = WRP 2011, 1469 - Automobil-Onlinebörse; Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 137/15, GRUR 2017, 92 Rn. 14 = WRP 2017, 46 - Fremdcoupon-Einlösung; Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 253/14, GRUR 2017, 397 Rn. 49 = WRP 2017, 434 - World of Warcraft II).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich der Abfangende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses aufzudrängen, die Waren oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2011 - I ZR 154/10, GRUR 2012, 645 Rn. 17 = WRP 2012, 817 - Mietwagenwerbung; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 16 - Fremdcoupon-Einlösung).

  • BGH, 12.01.2017 - I ZR 253/14

    Lauterkeitsrechtlicher Schutz eines durch AGB ausgestalteten Geschäftsmodells -

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - I ZR 159/10, GRUR 2011, 1018 Rn. 65 = WRP 2011, 1469 - Automobil-Onlinebörse; Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 137/15, GRUR 2017, 92 Rn. 14 = WRP 2017, 46 - Fremdcoupon-Einlösung; Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 253/14, GRUR 2017, 397 Rn. 49 = WRP 2017, 434 - World of Warcraft II).
  • BGH, 22.06.2011 - I ZR 159/10

    Automobil-Onlinebörse

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16
    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 22. Juni 2011 - I ZR 159/10, GRUR 2011, 1018 Rn. 65 = WRP 2011, 1469 - Automobil-Onlinebörse; Urteil vom 23. Juni 2016 - I ZR 137/15, GRUR 2017, 92 Rn. 14 = WRP 2017, 46 - Fremdcoupon-Einlösung; Urteil vom 12. Januar 2017 - I ZR 253/14, GRUR 2017, 397 Rn. 49 = WRP 2017, 434 - World of Warcraft II).
  • BGH, 24.11.2011 - I ZR 154/10

    Mietwagenwerbung

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16
    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich der Abfangende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses aufzudrängen, die Waren oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 24. November 2011 - I ZR 154/10, GRUR 2012, 645 Rn. 17 = WRP 2012, 817 - Mietwagenwerbung; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 16 - Fremdcoupon-Einlösung).
  • LG Köln, 20.12.2012 - 31 O 292/12

    Ablehnung der Rufnummernportierung eines Wechselkunden seitens des abgebenden

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16
    bb) Das Berufungsgericht hat angenommen, die Auslegung des § 46 TKG und insbesondere der Rückgriff auf den § 46 Abs. 4 Satz 3 und 4 TKG zugrundeliegenden Rechtsgedanken führten dazu, den Anbieterwechsel rechtlich mit Zugang der mit dem ersten Portierungsauftrag gekoppelten Kündigung des Altvertrags und deren Wirksamwerden dergestalt als beendet anzusehen, dass die Klägerin - ungeachtet späterer abweichender Willensäußerungen des Kunden - zur Portierung verpflichtet sei (ebenso im Ergebnis LG Köln, CR 2013, 654, 659; Büning in Geppert/Schütz, Beck'scher TKG-Kommentar, 4. Aufl., § 46 Rn. 10, 16 f.; Gersdorf/Paal, BeckOK Informations- und Medienrecht, 16. Edition, Stand 1. Mai 2017, § 46 TKG Rn. 22 f.; Kiparski/Thoenes, MMR 2014, 472, 473).
  • BGH, 29.03.2007 - I ZR 164/04

    Änderung der Voreinstellung

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16
    Eine unangemessene Einwirkung auf den Kunden ist daher gegeben, wenn dessen Auftrag, eine Telekommunikationsdienstleistung derart zu erbringen, dass auch die Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so ausgeführt wird, dass nicht die Dienstleistungen des fremden Anbieters, sondern die eigenen in Anspruch genommen werden (BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 164/04, GRUR 2007, 987 Rn. 32 = WRP 2007, 1341 - Änderung der Voreinstellung I; Urteil vom 5. Februar 2009 - I ZR 119/06, GRUR 2009, 876 Rn. 22 = WRP 2009, 1086 - Änderung der Voreinstellung II).
  • BGH, 05.02.2009 - I ZR 119/06

    Änderung der Voreinstellung II

    Auszug aus BGH, 11.10.2017 - I ZR 210/16
    Eine unangemessene Einwirkung auf den Kunden ist daher gegeben, wenn dessen Auftrag, eine Telekommunikationsdienstleistung derart zu erbringen, dass auch die Telekommunikationsdienstleistungen eines anderen Anbieters in Anspruch genommen werden können, auftragswidrig bewusst so ausgeführt wird, dass nicht die Dienstleistungen des fremden Anbieters, sondern die eigenen in Anspruch genommen werden (BGH, Urteil vom 29. März 2007 - I ZR 164/04, GRUR 2007, 987 Rn. 32 = WRP 2007, 1341 - Änderung der Voreinstellung I; Urteil vom 5. Februar 2009 - I ZR 119/06, GRUR 2009, 876 Rn. 22 = WRP 2009, 1086 - Änderung der Voreinstellung II).
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 154/16

    Angebot des Werbeblockers AdBlock Plus nicht unlauter

    c) Da die Klägerin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr stützt, ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2017 - I ZR 84/16, GRUR 2018, 324 Rn. 11 = WRP 2018, 324 - Kraftfahrzeugwerbung).
  • BGH, 21.01.2021 - I ZR 17/18

    Berechtigte Gegenabmahnung

    Dies folgt schon aus dem Wortlaut "berechtigt ist" des § 12 Abs. 1 Satz 2 UWG aF (§ 13 Abs. 3 UWG) und entspricht mit Blick auf zwischen diesen beiden Zeitpunkten eingetretene Änderungen der Rechtslage der ständigen Rechtsprechung (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 13 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen, mwN; Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 210/16, GRUR 2018, 317 Rn. 10 = WRP 2018, 324 - Portierungsauftrag; Urteil vom 29. November 2018 - I ZR 237/16, GRUR 2019, 203 Rn. 55 = WRP 2019, 187 - Versandapotheke; Urteil vom 25. April 2019 - I ZR 93/17, GRUR 2019, 754 Rn. 12 = WRP 2019, 883 - Prämiensparverträge; Urteil vom 23. April 2020 - I ZR 85/19, GRUR 2020, 886 Rn. 26 = WRP 2020, 1017 - Preisänderungsregelung).
  • BGH, 15.04.2021 - I ZR 134/20

    Testsiegel auf Produktabbildung - Irreführende Werbung durch Unterlassen:

    Die Voraussetzungen des in § 5a Abs. 2 UWG geregelten Unlauterkeitstatbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte", stellen nach § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG zusätzliche Tatbestandsmerkmale dar, die selbständig zu prüfen sind (BGH, GRUR 2017, 922 Rn. 31 - Komplettküchen; BGH, Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 232/16, GRUR 2018, 438 Rn. 36 = WRP 2018, 420 - Energieausweis; Urteil vom 18. Oktober 2017 - I ZR 84/16, GRUR 2018, 324 Rn. 24 = WRP 2018, 324 - Kraftfahrzeugwerbung).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZR 73/17

    Beschränken der Zulassung der Revision auf einen tatsächlich und rechtlich

    Die Voraussetzungen des dort geregelten Unlauterkeitstatbestands, dass der Verbraucher die ihm vorenthaltene wesentliche Information "je nach den Umständen benötigt, um eine informierte Entscheidung zu treffen" und "deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte", stellen nach § 5a Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 und 2 UWG zusätzliche Tatbestandsmerkmale dar, die als solche selbständig geprüft werden müssen (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 31 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen; Urteil vom 5. Oktober 2017 - I ZR 232/16, GRUR 2018, 438 Rn. 36 = WRP 2018, 420 - Energieausweis; Urteil vom 18. Oktober 2017 - I ZR 84/16, GRUR 2018, 324 Rn. 24 = WRP 2018, 324 - Kraftfahrzeugwerbung).
  • BGH, 22.03.2018 - I ZR 25/17

    Zahlungsaufforderung sowie die Androhung gerichtlicher Schritte und

    Da die Klägerin den geltend gemachten Unterlassungsanspruch auf Wiederholungsgefahr stützt, ist die Klage nur begründet, wenn das beanstandete Verhalten der Beklagten sowohl zum Zeitpunkt seiner Vornahme rechtswidrig war als auch zum Zeitpunkt der Entscheidung in der Revisionsinstanz rechtswidrig ist (st. Rspr., vgl. BGH, Urteil vom 18. Oktober 2017 - I ZR 84/16, GRUR 2018, 324 Rn. 11 = WRP 2018, 324 - Kraftfahrzeugwerbung).
  • BGH, 20.09.2018 - I ZR 71/17

    Erforderlichkeit von über eine fast identische Nachahmung hinausgehenden

    Auch der früher in § 4 Nr. 10 UWG aF geregelte Tatbestand der gezielten Mitbewerberbehinderung, der jetzt in § 4 Nr. 4 UWG geregelt ist, hat keine inhaltliche Änderung erfahren (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 210/16, GRUR 2018, 317 Rn. 10 = WRP 2018, 324 - Portierungsauftrag).

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls beurteilen (vgl. BGH, GRUR 2018, 317 Rn. 12 - Portierungsauftrag, mwN).

  • LG Mannheim, 27.11.2019 - 14 O 181/19

    Wettbewerbsrechtliche Rechtmäßigkeit des Faktenchecks von Facebook

    Ob diese Voraussetzungen erfüllt sind, lässt sich nur aufgrund einer Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit beurteilen (stRspr; vgl. BGH, GRUR 2011, 1018 Rn. 65 - Automobil-Onlinebörse; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung; BGH, GRUR 2017, 397 4 Rn. 49 - World of Warcraft II; BGH, GRUR 2018, 317 Rn. 12 - Portierungsauftrag).

    Das ist insbesondere der Fall, wenn sich der Abfangende gewissermaßen zwischen den Mitbewerber und dessen Kunden stellt, um diesem eine Änderung seines Entschlusses aufzudrängen, die Waren oder Dienstleistungen des Mitbewerbers in Anspruch zu nehmen (stRspr; vgl. BGH, GRUR 2012, 645 Rn. 17 - Mietwagenwerbung; BGH, GRUR 2014, 393 Rn. 35 - wetteronline.de; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 16 - Fremdcoupon-Einlösung; BGH, GRUR 2018, 317 Rn. 13 - Portierungsauftrag).

    cc) Allerdings ist es unlauter, wenn das betreffende Verhalten zwar nicht auf eine Änderung des Kundenentschlusses selbst gerichtet ist, derjenige, der eine zur Ausführung des Entschlusses des Kunden notwendige Mitwirkungshandlung vornehmen muss, aber diese entgegen des Kundenwunsches so vornimmt, dass der Kunde auf sein Unternehmen umgelenkt wird (vgl. BGH, GRUR 2007, 987 Rn. 32 - Änderung der Voreinstellung I; BGH, GRUR 2009, 876 Rn. 22 - Änderung der Voreinstellung II; BGH, GRUR 2018, 317 Rn. 13 - Portierungsauftrag).

    Es genügt die Eignung der geschäftlichen Handlung zur Behinderung (vgl. BGH, GRUR 2018, 317 Rn. 34 - Portierungsauftrag), die Behinderung muss also nicht tatsächlich eingetreten sein.

    gg) In der gebotenen Gesamtwürdigung der relevanten Umstände des Einzelfalls unter Berücksichtigung der Interessen der Mitbewerber, Verbraucher oder sonstiger Marktteilnehmer sowie der Allgemeinheit und des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes (stRspr; vgl. BGH, GRUR 2011, 1018 Rn. 65 - Automobil-Onlinebörse; BGH, GRUR 2017, 92 Rn. 14 - Fremdcoupon-Einlösung; BGH, GRUR 2017, 397 Rn. 49 - World of Warcraft II; BGH, GRUR 2018, 317 Rn. 12 - Portierungsauftrag) erweist sich das Handeln der Beklagten im Rahmen des streitgegenständlichen Faktenchecks allerdings nicht als unlauter.

  • BGH, 22.09.2021 - I ZR 192/20

    Flying V

    Der früher in § 4 Nr. 10 UWG aF geregelte Tatbestand der gezielten Mitbewerberbehinderung, der jetzt in § 4 Nr. 4 UWG geregelt ist, hat ebenfalls keine inhaltliche Änderung erfahren (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 210/16, GRUR 2018, 317 Rn. 10 = WRP 2018, 324 - Portierungsauftrag).
  • BGH, 19.04.2018 - I ZR 244/16

    Verpflichtung des Mitarbeiters eines Unternehemens zur Mitteilung seines Namens

    Die Information über die Identität des Vertragspartners ist dabei auch deshalb für die geschäftliche Entscheidung des Verbrauchers wesentlich, weil dieser dadurch in die Lage versetzt wird, den Ruf des Unternehmers im Hinblick auf Qualität und Zuverlässigkeit der von ihm angebotenen Waren oder Dienstleistungen, aber auch dessen wirtschaftliche Potenz, Bonität und Haftung einzuschätzen (vgl. BGH, GRUR 2013, 1169 Rn. 13 - Brandneu von der IFA; BGH, Urteil vom 18. Oktober 2017 - I ZR 84/16, GRUR 2018, 324 Rn. 18 = WRP 2018, 324 - Kraftfahrzeugwerbung, mwN).
  • BGH, 29.11.2018 - I ZR 237/16

    Versandapotheke - Wettbewerbsverstoß durch inländische Versandapotheke: Werbung

    Bei dem in Rede stehenden Wettbewerbsverstoß handelte es sich im Zeitpunkt der Abmahnung, auf den es für die Beurteilung des Anspruchs auf Ersatz von Abmahnkosten ankommt (vgl. BGH, Urteil vom 2. März 2017 - I ZR 41/16, GRUR 2017, 922 Rn. 13 = WRP 2017, 1081 - Komplettküchen; Urteil vom 11. Oktober 2017 - I ZR 210/16, GRUR 2018, 317 Rn. 10 = WRP 2018, 324 - Portierungsauftrag), noch um einen typischen und auch nur durchschnittlich schwer zu verfolgenden Verstoß.
  • BGH, 18.11.2021 - I ZR 214/18

    Gewinnspielwerbung II - Wettbewerbsverstoß durch Versandapotheke: Werbung für das

  • OLG Köln, 03.09.2021 - 6 U 81/21

    Eilrechtsschutz gegen die Abwerbung von Arbeitskräften; Auslegung eines

  • OLG Dresden, 09.10.2020 - 14 U 807/20

    Unlauteres Abfangen von Patienten

  • OLG Köln, 26.03.2021 - 6 U 11/21

    "American Food and Drinks" - Abmahnung des Markeninhabers als Rechtsmissbrauch

  • OLG Bamberg, 09.04.2018 - 3 W 11/18

    Angemessene Länge einer Abmahnungsfrist

  • LG Düsseldorf, 18.08.2023 - 38 O 192/23

    Streit um Werbebriefe: Einstweilige Verfügung gegen 1N Telecom erlassen

  • LG München I, 08.11.2021 - 33 O 480/21

    Unlautere Behinderung durch vollmachtslose Kündigung von Stromlieferungsverträgen

  • LG Kassel, 22.10.2018 - 11 O 1385/18
  • OLG Köln, 15.03.2019 - 6 U 216/18

    Wettbewerbswidrigkeit des Abwerbens von Strom- und Gaskunden

  • LG Hamburg, 14.07.2022 - 327 O 32/19

    Markenrechtlicher Unterlassungsanspruch bei einem Angebot

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