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   BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18   

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https://dejure.org/2018,36546
BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18 (https://dejure.org/2018,36546)
BGH, Entscheidung vom 11.10.2018 - 4 StR 195/18 (https://dejure.org/2018,36546)
BGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 (https://dejure.org/2018,36546)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, §§ 223, 22, 23 StGB, § 315 Abs. 3 Nr. 1 Buchst. a StGB, § 63 StGB, § 20 StGB, § 63 Satz 1 StGB, § 223 Abs. 2 StGB, § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB, § 315 Abs. 3 StGB

  • Wolters Kluwer

    Verursachen eines "Beinahe-Unfalls" durch das Durchtrennen der Bremsschläuche im Zustand der Schuldunfähigkeit als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • rewis.io

    Voraussetzungen der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Verursachen eines "Beinahe-Unfalls" durch das Durchtrennen der Bremsschläuche im Zustand der Schuldunfähigkeit als gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Durchtrennen der Bremsschläuche: Zwar "Beinaheunfall”, aber keine Unterbringung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Unterbringung in der Psychiatrie - und die Prognosse der zukünftigen Gefährlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2019, 41
  • StV 2020, 116
 
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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 03.08.2017 - 4 StR 193/17

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18
    Zwar trifft es zu, dass bei der auf den Zeitpunkt der Entscheidung zu stellenden Gefährlichkeitsprognose (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; Urteil vom 10. August 2005 - 2 StR 209/05, NStZ-RR 2005, 370, 371) auch abzusehende zukünftige Entwicklungen in den Blick zu nehmen und in die Erwägungen einzustellen sind.

    Zwischenzeitlich erzielte Behandlungserfolge und eingetretene Stabilisierungen können daher die Annahme einer die Unterbringung rechtfertigenden Gefährlichkeitsprognose nicht hindern, wenn mit einer Verschlechterung der Verhältnisse und in der Folge mit erneuten rechtswidrigen Taten zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; Urteil vom 30. August 1988 - 1 StR 358/88, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 6).

    Ein derartiges täterschonendes Mittel würde erst bei der Frage der Aussetzung der Vollstreckung der Maßregel zur Bewährung Bedeutung erlangen können (vgl. BGH, Urteil vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; Urteil vom 31. Mai 2012 - 3 StR 99/12, Rn. 10; Urteil vom 20. Februar 2008 - 5 StR 575/07, Rn. 14; Urteil vom 23. Februar 2000 - 3 StR 595/99, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 28).

  • BGH, 06.09.2018 - 4 StR 87/18

    Urteil wegen Vergewaltigung und Tötung einer chinesischen Studentin rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18
    Denn die zugrunde liegende Beweiswürdigung weist keinen auf die Sachrüge zu beachtenden Rechtsfehler auf (zum revisionsgerichtlichen Prüfungsmaßstab vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 14. Oktober 1952 - 2 StR 306/52, BGHSt 3, 213, 215; st. Rspr.).

    Vielmehr handelt es sich um eine mögliche Schlussfolgerung, die vom Revisionsgericht hinzunehmen ist (vgl. BGH, Urteil vom 6. September 2018 - 4 StR 87/18, Rn. 18; Urteil vom 9. Februar 1957 - 2 StR 508/56, BGHSt 10, 208, 210; st. Rspr.).

  • BGH, 05.12.2013 - 4 StR 371/13

    Beweiswürdigung des Tatrichters (Amtsaufklärungsgrundsatz; Anforderungen an die

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18
    Grundlage für die revisionsgerichtliche Beurteilung ist dabei allein das tatrichterliche Urteil (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 16 mwN).

    Soweit eine hinreichende Aufklärung tatsächlicher Verhältnisse vermisst wird, ist dies ein Mangel, der unter den hier gegebenen Umständen mit der Aufklärungsrüge geltend zu machen gewesen wäre (vgl. BGH, Urteil vom 5. Dezember 2013 - 4 StR 371/13, Rn. 16 mwN).

  • BGH, 04.09.1995 - 4 StR 471/95

    durchschnittener Bremsschlauch - § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB, abstrakte - konkrete

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18
    Zwar hat der Angeklagte mit dem Durchtrennen der Bremsschläuche und dem dadurch verursachten "Beinahe-Unfall' (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Juli 2011 - 4 StR 340/11, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Gefährdung 6; Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329 f.) im Zustand der Schuldunfähigkeit (§ 20 StGB) einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr gemäß § 315b Abs. 1 Nr. 1 StGB und damit eine rechtswidrige Tat im Sinne des § 63 Satz 1 StGB begangen, deren Strafbarkeit - anders als die von der Strafkammer zugleich angenommenen versuchten Körperverletzungen (§ 223 Abs. 2 StGB), bei denen es schon an den Verfolgungsvoraussetzungen des § 230 Abs. 1 Satz 1 StGB fehlt - allein an der festgestellten Schuldunfähigkeit scheitert (vgl. BGH, Urteil vom 28. Oktober 1982 - 4 StR 472/82, BGHSt 31, 132, 133 f.), doch kann ihm eine seine Unterbringung rechtfertigende Gefährlichkeitsprognose nicht gestellt werden.

    Sie ist nur dann gegeben, wenn es dem Täter darauf ankam, den in Nummer 1 Buchst. a der Vorschrift beschriebenen Erfolg herbeizuführen (vgl. BGH, Beschluss vom 4. September 1995 - 4 StR 471/95, NJW 1996, 329, 330; MünchKomm-StGB/Pegel, 2. Aufl., § 315 Rn. 88).

  • BGH, 30.05.2018 - 1 StR 36/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18
    Zudem ist eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18, Rn. 25; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, BGHR StGB § 63 Beweiswürdigung 2; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142 mwN).
  • BGH, 21.03.2018 - 2 StR 408/17

    Beweiswürdigung hinsichtlich der Herkunft der im Pkw, in der Wohnung und im

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18
    Dies wäre nur dann der Fall, wenn sich die Strafkammer mit tatsächlich vorhandenen Anhaltspunkten für eine naheliegende andere Geschehensvariante als die von ihr angenommene nicht auseinandergesetzt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 21. März 2018 - 2 StR 408/17, Rn. 7 mwN).
  • BGH, 26.07.2018 - 3 StR 174/18

    Erheblichkeit der zu erwartenden Straftaten als Voraussetzung der Anordnung der

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18
    Dabei muss es sich um Taten handeln, die zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18, Rn. 12 mwN).
  • BGH, 21.12.2016 - 1 StR 594/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18
    Dabei sind neben der konkreten Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung auch die auf die Person des Täters und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Straftaten jenseits der Anlasstaten belegen können, einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76, 77; Beschluss vom 7. Juni 2016 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f. mwN).
  • BGH, 21.02.2017 - 1 StR 618/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18
    Zudem ist eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades erforderlich (vgl. BGH, Beschluss vom 30. Mai 2018 - 1 StR 36/18, Rn. 25; Urteil vom 21. Februar 2017 - 1 StR 618/16, BGHR StGB § 63 Beweiswürdigung 2; Beschluss vom 16. Januar 2013 - 4 StR 520/12, NStZ-RR 2013, 141, 142 mwN).
  • BGH, 07.06.2016 - 4 StR 79/16

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Auszug aus BGH, 11.10.2018 - 4 StR 195/18
    Dabei sind neben der konkreten Krankheits- und Kriminalitätsentwicklung auch die auf die Person des Täters und seine konkrete Lebenssituation bezogenen Risikofaktoren, die eine individuelle krankheitsbedingte Disposition zur Begehung von Straftaten jenseits der Anlasstaten belegen können, einzustellen (vgl. BGH, Beschluss vom 21. Dezember 2016 1 StR 594/16, NStZ-RR 2017, 76, 77; Beschluss vom 7. Juni 2016 4 StR 79/16, NStZ-RR 2016, 306 f. mwN).
  • BGH, 16.01.2013 - 4 StR 520/12

    Anordnung der Unterbringung in einer psychiatrischen Krankenhaus (zeitliche

  • BGH, 26.09.2012 - 4 StR 348/12

    Rechtsfehlerhafte Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen

  • BGH, 26.07.2011 - 4 StR 340/11

    Anstiftung zum gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr (konkrete Gefahr:

  • BGH, 31.05.2012 - 3 StR 99/12

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (paranoide Psychose);

  • BGH, 30.08.1988 - 1 StR 358/88

    Anforderungen an die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56

    Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des

  • BGH, 28.10.1982 - 4 StR 472/82

    Freispruch von einer versuchten schweren Brandstiftung und einer Sachbeschädigung

  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
  • BGH, 10.08.2005 - 2 StR 209/05

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Ermessen des Gerichts; länger

  • BGH, 20.02.2008 - 5 StR 575/07

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Aussetzung zur Bewährung;

  • BGH, 13.01.2000 - 4 StR 609/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Gefährlichkeitsprognose

  • BGH, 23.02.2000 - 3 StR 595/99

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 683/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gesamtwürdigung von Tat und

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12, und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).

    Die Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, aaO, mwN).

  • BGH, 17.02.2022 - 4 StR 380/21

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Angesichts der Schwere des Eingriffs in die Freiheitsrechte des Beschuldigten und mit Rücksicht auf den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit (§ 62 StGB) muss es sich bei den zu erwartenden Taten um solche handeln, die zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 2. September 2020 - 5 StR 520/19, NStZ-RR 2020, 379, 381; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14).

    Zwischenzeitlich erzielte Behandlungserfolge und eingetretene Stabilisierungen können daher die Annahme einer die Unterbringung rechtfertigenden Gefährlichkeitsprognose nicht hindern, wenn mit einer Verschlechterung der Verhältnisse und in der Folge mit erneuten rechtswidrigen Taten zu rechnen ist (vgl. BGH, Beschluss vom 13. August 2019 ? 4 StR 342/19 Rn. 4; Urteil vom 11. Oktober 2018 ? 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42 f.; Urteil vom 3. August 2017 ? 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426).

  • BGH, 10.01.2019 - 1 StR 463/18

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18, Rn. 12 und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14, Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18, Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).

    Die zu stellende Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu entwickeln (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, aaO; Beschluss vom 26. September 2012 - 4 StR 348/12, Rn. 10 (insoweit nicht abgedruckt in NStZ 2013, 424), jeweils mwN).

  • BGH, 28.03.2019 - 4 StR 530/18

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

    Daher muss auch in Fällen, in denen auf Grund einer zwischenzeitlichen Behandlung im Urteilszeitpunkt eine Stabilisierung des Krankheitsbildes eingetreten ist, im Interesse der öffentlichen Sicherheit bei der Prognoseentscheidung der Umstand in die Abwägung einbezogen werden, dass in späterer, aber absehbarer Zeit mit einer erneuten Verschlechterung des Gesundheitszustandes und der Wahrscheinlichkeit erneuter rechtswidriger Taten zu rechnen ist (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 43; vom 3. August 2017 - 4 StR 193/17, StraFo 2017, 426; vom 30. August 1988 - 1 StR 358/88, BGHR StGB § 63 Gefährlichkeit 6).

    Schließlich kommt es für die Entscheidung, ob eine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus anzuordnen ist, auch nicht darauf an, ob die von dem Täter ausgehende Gefahr für die Allgemeinheit durch Maßnahmen außerhalb des Maßregelvollzugs - wie etwa eine konsequente medizinische Behandlung, die Einrichtung einer gesetzlichen Betreuung oder eine Unterbringung in einem betreuten Wohnen - abgewendet werden kann (vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, aaO; vom 25. Februar 2010 - 4 StR 596/09, juris Rn. 16; vom 23. Juni 1993 - 3 StR 260/93, BGHR StGB § 63 Beweiswürdigung 1).

  • BGH, 02.09.2020 - 5 StR 520/19

    Kein Verfahrenshindernis bei fehlendem Hinweis auf den Übergang vom

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12, und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6 und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338, jeweils mwN).

    Die Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstat zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, aaO, mwN).

  • OLG Hamm, 07.03.2023 - 5 Ws 28/23

    Unterbringung in psychiatrischem Krankenhaus wegen krankheitsbedingter

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 20.01.2021 - 5 StR 390/20 -, Rn. 15 - 16, juris; BGH, Urteile vom 22.05.2019 - 5 StR 683/18; vom 11.10.2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42).

    Hierzu ist eine umfassende Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten vorzunehmen (vgl. BGH, Urteil vom 11.10.2018 - 4 StR 195/18 m.w.N.).

  • BGH, 26.09.2019 - 4 StR 30/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Voraussetzungen; versuchte

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteile vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12; und vom 10. April 2014 - 4 StR 47/14 Rn. 14; Beschlüsse vom 31. Oktober 2018 - 3 StR 432/18 Rn. 6; und vom 4. Juli 2012 - 4 StR 224/12, NStZ-RR 2012, 337, 338; jeweils mwN).

    Die Prognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, aaO, mwN).

  • BGH, 20.01.2021 - 5 StR 390/20

    Revision gegen die Ablehnung der Anordnung der Unterbringung des Beschuldigten in

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, NStZ-RR 2019, 41, 42; jeweils mwN).

    Die Gefährlichkeitsprognose ist auf der Grundlage einer umfassenden Würdigung der Persönlichkeit des Täters, seines Vorlebens und der von ihm begangenen Anlasstaten zu stellen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18, aaO, mwN).

  • BGH, 12.07.2023 - 1 StR 106/23

    Antrag der Staatsanwaltschaft auf Unterbringung des Beschuldigten in einem

    Dagegen wird die Annahme einer schweren Störung des Rechtsfriedens nur in Ausnahmefällen zu bejahen sein, wenn die zu erwartenden Delikte nicht zumindest den Bereich der mittleren Kriminalität erreichen (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17; Beschlüsse vom 29. November 2018 - 5 StR 412/18 Rn. 9 und vom 27. Juni 2019 - 1 StR 112/19 Rn. 4).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 253/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

    Bei den zu erwartenden Taten muss es sich um solche handeln, die geeignet erscheinen, den Rechtsfrieden schwer zu stören sowie das Gefühl der Rechtssicherheit erheblich zu beeinträchtigen, und die damit zumindest dem Bereich der mittleren Kriminalität zuzuordnen sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 22. Mai 2019 - 5 StR 683/18 Rn. 15; vom 11. Oktober 2018 - 4 StR 195/18 Rn. 17 und vom 26. Juli 2018 - 3 StR 174/18 Rn. 12).
  • BGH, 27.06.2019 - 1 StR 112/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 20.07.2022 - 5 StR 109/22

    Verfahrenshindernis wegen fehlendem öffentlichen Interesse an der

  • BGH, 13.08.2019 - 4 StR 342/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 13.05.2020 - 1 StR 128/20

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus

  • BGH, 27.11.2019 - 5 StR 468/19

    Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (erforderliche

  • BGH, 03.12.2020 - 4 StR 317/20

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose:

  • BGH, 22.05.2019 - 5 StR 99/19

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus (Gefährlichkeitsprognose;

  • LG Kleve, 06.01.2020 - 120 KLs 22/19

    Unterbringung, Gewaltschutzanordnung, Verfolgungswahn

  • LG Essen, 10.10.2019 - 26 KLs 6/19

    Anordnung einer Maßregel

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