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BGH, 11.11.1954 - 3 StR 422/54 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHSt 7, 127
- NJW 1955, 230
- JR 1955, 188
Wird zitiert von ... (16) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.01.1951 - 4 StR 55/50 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 21.12.1951 - 1 StR 505/51 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- RG, 24.11.1922 - I 7/22
1. Verletzung der Zeugnispflicht durch Verschweigung einer erheblichen Tatsache, …
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- BVerfG, 08.10.1974 - 2 BvR 747/73
Rechtsbeistand
Er darf Belastendes nicht bloß verschweigen, sondern muß es ausdrücklich ablehnen, ihm gefährlich erscheinende Fragen zu beantworten (RGSt 57, 152 [153]; BGHSt 7, 127 [128]) mit den damit verbundenen ungünstigen Auswirkungen gegenüber Verfahrensbeteiligten und Öffentlichkeit. - BGH, 23.11.2020 - 5 StR 172/20
Urteil des Landgerichts Leipzig wegen falscher uneidlicher Aussage einer Beamtin …
a) Ein Zeuge verletzt seine Wahrheitspflicht, wenn er Tatsachen, die für den Gegenstand der Vernehmung erheblich sind, falsch wiedergibt oder - sofern sie mit der Beweisfrage für ihn erkennbar im Zusammenhang stehen - verschweigt (BGH, Urteil vom 11. November 1954 - 3 StR 422/54, BGHSt 7, 127 f.). - BGH, 03.10.1978 - VI ZR 191/76
Wiederholung nicht bewiesener ehrverletzender Verdächtigungen
Auch wenn deshalb das Problem des Waffenhandels durch den Beweisbeschluß nicht direkt angesprochen worden war, hatte der Kläger, nachdem es durch seine Befragung zum Vernehmungsgegenstand gemacht worden war, die Fragen danach wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten; nicht anders als ein Zeuge vor dem Prozeßgericht (vgl. BGHSt 3, 221, 223 ff; 7, 127, 128; 25, 244, 246); dies selbst dann, wenn nach seiner Meinung die Fragen für die Entscheidung des Ausschusses keine Bedeutung haben konnten.Zurückhaltung durfte er sich nur bezüglich solcher Angaben auferlegen, nach denen er nicht gefragt worden war und auch hier nur, soweit er diese für den durch Beweisbeschluß und die ihm gestellten Fragen bezeichneten Vernehmungsgegenstand als nicht erheblich ansehen durfte (BGHSt 3, 221, 223 ff; 7, 127, 128; st.Rspr.;… vgl. Willms in LK 9. Aufl. Vorbem. 28 vor § 153).
- BGH, 16.11.1973 - 2 StR 518/73
Verstoß gegen die Wahrheitspflicht - Aussagepflicht einer über Mehrverkehr mit …
Der Senat hält im Einklang mit der bisherigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs daran fest, daß der äußere Tatbestand der §§ 153 f StGB stets nur solche Falschaussagen einer Beweisperson erfassen kann, die nach den für den fraglichen Prozeß geltenden Regeln den Gegenstand ihrer Vernehmung und damit ihre Pflicht zu wahrheitsgemäßer Aussage betroffen haben (vgl. BGHSt 1, 23; 3, 221, 223; 7, 127; ferner RG JW 1938, 2196). - OLG Brandenburg, 16.11.2009 - 1 Ws 179/09
Klageerzwingung: Durch Rechtspflegedelikte beeinträchtigte Verfahrensbeteiligte …
Des Weiteren beschränkt sich die Wahrheitspflicht eines Zeugen auf den Vernehmungsgegenstand (vgl. BGHSt 7, 127; BGHSt 25, 244, 246, Geppert Jura 2002, 173, 174 f.). - BGH, 27.02.1978 - AnwSt (R) 13/77
Anwaltliches Standesrecht (BGHSt 37, 366: Gebühr für Teilleistung bei …
Das Auskunftsverweigerungsrecht setzt voraus, daß sich der Befragte ausdrücklich darauf beruft (BGHSt 21, 167, 171; 7, 127, 128;… BGH, Urt. v. 28. November 1977 - Stb StR 2/77 - Isele a.a.O. S. 931). - BGH, 24.01.1961 - 1 StR 544/60
Tatbestand des Meineids - Tatbestand der eigennützigen Begünstigung - Begriff des …
Er durfte sie auch dann nicht verschweigen, wenn er sich durch deren Bekanntgabe selbst belastet hätte (BGHSt 7, 127, 128 [BGH 11.11.1954 - 3 StR 422/54];… BGH 1 StR 609/59 vom 19. Februar 1960, S. 13). - BGH, 11.12.1981 - I ZR 184/79
Verstoß gegen § 1 Heilpraktikergesetz (HeilpraktikerG) bei selbstständigen …
Das Merkmal der Berufsmäßigkeit im Sinne des § 1 Abs. 2 HeilpraktikerG ist gegeben, wenn der Handelnde in der Absicht vorgeht, seine Tätigkeit in gleicher Weise zu wiederholen und sie dadurch zu einer wiederkehrenden, wenn auch nicht notwendigerweise dauernden Beschäftigung zu machen (RG DR 1943, 664; BGHSt 7, 127, 130 = NJW 1955, 471). - BGH, 16.02.1968 - 4 StR 562/67
Beweis durch eidliche Parteivernehmung - Pflichten in Bezug auf Wahrheit und …
Sie muß zusammenhängend und lückenlos alles angeben, was mit dem Beweisgegenstand erkennbar und untrennbar zusammenhängt und für die Entscheidung erheblich ist; sie darf, ebenso wie der Zeuge, nichts verschweigen, was sie als mit der zum Beweis stehenden Tatsachen zusammenhängend und beweiserheblich erkennt, auch wenn sie nicht ausdrücklich danach gefragt wird (RG JW 1936, 880;… Rosenberg ZPR, 9. Aufl., S. 592, 599; Stein/Jonas/Schönke, 18, Aufl., § 451 ZPO, Anm. 3; siehe ferner (für Zeugen) BGHSt 2, 90; 3, 221 [BGH 02.10.1952 - 3 StR 389/52]; 7, 127) [BGH 12.07.1954 - VGS 1/54]. - BGH, 02.02.1956 - 3 StR 412/55 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- BGH, 19.09.1961 - 1 StR 316/61
Verurteilung wegen Meineids - Verletzung sachlichen Rechts
- BGH, 20.03.1956 - 1 StR 565/55
Rechtsmittel
- BGH, 05.11.1957 - 1 StR 475/57
Rechtsmittel
- BGH, 19.03.1957 - 5 StR 8/57
Rechtsmittel
- BGH, 03.07.1958 - 4 StR 195/58
Rechtsmittel
- BGH, 16.03.1956 - 5 StR 572/55
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