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   BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80   

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BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80 (https://dejure.org/1980,800)
BGH, Entscheidung vom 11.11.1980 - 1 StR 527/80 (https://dejure.org/1980,800)
BGH, Entscheidung vom 11. November 1980 - 1 StR 527/80 (https://dejure.org/1980,800)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Unterrichtung des Angeklagten, wenn der Tatrichter die Verurteilung auf tatsächliche Umstände stützen will, die der Sachverhaltsschilderung in der zugelassenen Anklage nicht zu entnehmen sind - Veränderung der tatsächlichen Grundlage der Sachentscheidung - Bedeutung der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NStZ 1981, 190
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (12)

  • BGH, 08.10.1963 - 1 StR 553/62

    Zweifel an der Unvoreingenommenheit eines Richters - Nichtbeeidigung eines der

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80
    Es genügt, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, daß das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und daß der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebungen anzuregen (RG JW 1926, 1216 Nr. 6; BGHSt 19, 141, 142 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]/143; 28, 196, 197/198; BGH, Beschl. vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76 - bei Holtz MDR 1977, 108; BGH, Beschl. vom 11. Mai 1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz MDR 1980, 107).

    Das gilt auch, wenn die Veränderung der tatsächlichen Grundlage der Sachentscheidung die Tatzeit betrifft, ohne daß der Schuldvorwurf dadurch eine wesentliche Veränderung erfährt (BGHSt 19, 141, 144 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGH, Urt. vom 24. Februar 1976 - 1 StR 764/75).

  • BGH, 08.03.1968 - 4 StR 615/67

    Rechtmäßigkeit der Verlesung einer Niederschrift über die richterliche Vernehmung

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80
    Zu a): Der Beschwerdeführer wendet sich nicht dagegen, daß die Strafkammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs angenommen hat, ein bekannter Zeuge, der sich an einem bekannten Ort des Auslands aufhält, dürfe als unerreichbar angesehen werden, falls nicht die Vernehmung durch einen ersuchten Richter, sondern nur die Vernehmung in der Hauptverhandlung zur Erforschung der Wahrheit beizutragen vermag, aber nicht herbeigeführt werden kann (RGSt 46, 383; RG HRR 1937, 361; BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH GA 1971, 85; BGH, Urt. vom 14. Februar 1978 - 1 StR 652/77 - bei Holtz MDR 1978, 459; BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78 - bei Holtz MDR 1979, 807).

    In einem solchen Falle kommt "hilfsweise" nur eine Vernehmung des Zeugen durch den ersuchten Richter in Betracht, wenn sie einen Gewinn für die Wahrheitsfindung verspricht (BGHSt 22, 118, 121).

  • BGH, 24.02.1976 - 1 StR 764/75

    Strafbarkeit wegen Betrugs - Anforderungen an die Rüge der Verletzung förmlichen

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80
    Das gilt auch, wenn die Veränderung der tatsächlichen Grundlage der Sachentscheidung die Tatzeit betrifft, ohne daß der Schuldvorwurf dadurch eine wesentliche Veränderung erfährt (BGHSt 19, 141, 144 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]; BGH, Urt. vom 24. Februar 1976 - 1 StR 764/75).

    Auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seine in den Formulierungen weitergehende frühere Auffassung (vgl. BGHSt 19, 88, 89) inzwischen dahin eingegrenzt, daß sie nur Fälle betreffe, in denen die Tatzeit für den Schuldvorwurf von ausschlaggebender Bedeutung sei (BGH, Urteile vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66 - und vom 24. Februar 1976 - 1 StR 764/75).

  • BGH, 30.10.1959 - 1 StR 432/59
    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80
    Zu a): Der Beschwerdeführer wendet sich nicht dagegen, daß die Strafkammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs angenommen hat, ein bekannter Zeuge, der sich an einem bekannten Ort des Auslands aufhält, dürfe als unerreichbar angesehen werden, falls nicht die Vernehmung durch einen ersuchten Richter, sondern nur die Vernehmung in der Hauptverhandlung zur Erforschung der Wahrheit beizutragen vermag, aber nicht herbeigeführt werden kann (RGSt 46, 383; RG HRR 1937, 361; BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH GA 1971, 85; BGH, Urt. vom 14. Februar 1978 - 1 StR 652/77 - bei Holtz MDR 1978, 459; BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78 - bei Holtz MDR 1979, 807).
  • BGH, 03.09.1963 - 5 StR 306/63

    Annahme einer anderen Tatzeit als im Eröffnungsbeschluss angegeben - Erfordernis

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80
    Auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seine in den Formulierungen weitergehende frühere Auffassung (vgl. BGHSt 19, 88, 89) inzwischen dahin eingegrenzt, daß sie nur Fälle betreffe, in denen die Tatzeit für den Schuldvorwurf von ausschlaggebender Bedeutung sei (BGH, Urteile vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66 - und vom 24. Februar 1976 - 1 StR 764/75).
  • BGH, 01.03.1966 - 5 StR 21/66

    Gewährung des rechtlichen Gehörs über den für die Verurteilung wesentlichen

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80
    Auch der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat seine in den Formulierungen weitergehende frühere Auffassung (vgl. BGHSt 19, 88, 89) inzwischen dahin eingegrenzt, daß sie nur Fälle betreffe, in denen die Tatzeit für den Schuldvorwurf von ausschlaggebender Bedeutung sei (BGH, Urteile vom 1. März 1966 - 5 StR 21/66 - und vom 24. Februar 1976 - 1 StR 764/75).
  • BGH, 28.10.1976 - 4 StR 476/76

    Notwendigkeit eines Hinweises bei einem neuen für die Verurteilung wesentlichen

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80
    Es genügt, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, daß das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und daß der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebungen anzuregen (RG JW 1926, 1216 Nr. 6; BGHSt 19, 141, 142 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]/143; 28, 196, 197/198; BGH, Beschl. vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76 - bei Holtz MDR 1977, 108; BGH, Beschl. vom 11. Mai 1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz MDR 1980, 107).
  • BGH, 14.02.1978 - 1 StR 652/77

    Anordnung einer kommissarischen Vernehmung vor dem amerikanischen Richter -

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80
    Zu a): Der Beschwerdeführer wendet sich nicht dagegen, daß die Strafkammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs angenommen hat, ein bekannter Zeuge, der sich an einem bekannten Ort des Auslands aufhält, dürfe als unerreichbar angesehen werden, falls nicht die Vernehmung durch einen ersuchten Richter, sondern nur die Vernehmung in der Hauptverhandlung zur Erforschung der Wahrheit beizutragen vermag, aber nicht herbeigeführt werden kann (RGSt 46, 383; RG HRR 1937, 361; BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH GA 1971, 85; BGH, Urt. vom 14. Februar 1978 - 1 StR 652/77 - bei Holtz MDR 1978, 459; BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78 - bei Holtz MDR 1979, 807).
  • BGH, 15.11.1978 - 2 StR 456/78

    Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung und wegen fahrlässiger Herbeiführung eines

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80
    Es genügt, daß der Angeklagte aus dem Gang der Hauptverhandlung erfährt, daß das Gericht neue tatsächliche Gesichtspunkte in seine die Tatfrage betreffenden Überlegungen einbezogen hat und daß der Angeklagte Gelegenheit erhält, sich dazu zu äußern und Beweisanträge zu stellen oder Beweiserhebungen anzuregen (RG JW 1926, 1216 Nr. 6; BGHSt 19, 141, 142 [BGH 08.10.1963 - 1 StR 553/62]/143; 28, 196, 197/198; BGH, Beschl. vom 28. Oktober 1976 - 4 StR 476/76 - bei Holtz MDR 1977, 108; BGH, Beschl. vom 11. Mai 1979 - 5 StR 524/79 - bei Holtz MDR 1980, 107).
  • BGH, 15.05.1979 - 5 StR 746/78

    Unerreichbarkeit eines im Ausland an einem bekannten Ort lebenden Zeugen;

    Auszug aus BGH, 11.11.1980 - 1 StR 527/80
    Zu a): Der Beschwerdeführer wendet sich nicht dagegen, daß die Strafkammer in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs angenommen hat, ein bekannter Zeuge, der sich an einem bekannten Ort des Auslands aufhält, dürfe als unerreichbar angesehen werden, falls nicht die Vernehmung durch einen ersuchten Richter, sondern nur die Vernehmung in der Hauptverhandlung zur Erforschung der Wahrheit beizutragen vermag, aber nicht herbeigeführt werden kann (RGSt 46, 383; RG HRR 1937, 361; BGHSt 13, 300, 302; 22, 118, 122; BGH GA 1971, 85; BGH, Urt. vom 14. Februar 1978 - 1 StR 652/77 - bei Holtz MDR 1978, 459; BGH, Urt. vom 15. Mai 1979 - 5 StR 746/78 - bei Holtz MDR 1979, 807).
  • BGH, 23.10.1979 - 5 StR 524/79

    Veränderung des Schuldvorwurfs nach Verlesung der Anklage und des

  • RG, 06.12.1912 - II 445/12

    Darf der Antrag, einen Zeugen, dessen Ladung zur Hauptverhandlung nicht

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