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BGH, 11.11.2008 - 4 StR 480/08 |
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Volltextveröffentlichungen (10)
- HRR Strafrecht
§ 338 Nr. 3 StPO; § 22 Nr. 5 StPO
Mitwirkung eines befangenen oder ausgeschlossenen Richters (Besorgnis der Befangenheit: Telefonat mit dem Sachverständigen außerhalb der Hauptverhandlung; verworfenes Ablehnungsgesuch); Ausschluss des Richters bei Vernehmung als Zeuge - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Verwerfung des Ablehnungsgesuchs eines Verteidigers gegen den Vorsitzenden der Strafkammer i.F.d. nicht sofortigen Entscheidung über einen auf die Vernehmung einer Glaubhaftigkeitsgutachters gerichteten Beweisantrags
- Judicialis
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2009, 1287
- NStZ-RR 2009, 85
- NStZ-RR 2011, 99
Wird zitiert von ...
- BFH, 09.05.2018 - X B 143/17
Ausschließung oder Ablehnung eines Richters, über dessen früheres Verhalten im …
Hingegen tritt die Ausschlusswirkung nicht schon dann ein, wenn eine Vernehmung des Richters als Zeuge --wie hier-- in Betracht kommt (ebenso Beschluss des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 11. November 2008 4 StR 480/08, Neue Zeitschrift für Strafrecht - Rechtsprechungsreport Strafrecht 2009, 85, zur gleichlautenden Regelung des § 22 Nr. 5 StPO).