Rechtsprechung
BGH, 11.11.2008 - XI ZR 269/06 |
Volltextveröffentlichungen (16)
- lexetius.com
HWiG § 2 Abs. 1 Satz 3 (in der Fassung vom 16. Januar 1986)
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit eines finanzierten verbundenen Geschäfts durch Widerruf eines Kreditvertrages; Zulässigkeit des Zusatzes in einer Widerrufsbelehrung zur Wirksamkeit des finanzierten verbundenen Geschäfts im Falle des Widerrufs des Kreditvertrages; Widerruf einer ...
- ZIP-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)
Wirksamkeit einer HWiG-Widerrufsbelehrung trotz zusätzlichen Hinweises auf die Unwirksamkeit der verbundenen Geschäfte bei Widerruf des Kredits
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
Widerrufsbelehrung; Haustürwiderrufsgeschäft; Verbundenes Geschäft; Anlagegeschäft
- WM Zeitschrift für Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb Volltext 12,79 €)
Zur Zulässigkeit des Zusatzes in einer Widerrufsbelehrung nach dem Haustürwiderrufsgesetz, dass im Falle des Widerrufs des Kreditvertrages auch die finanzierten verbundenen Geschäfte nicht wirksam zustande kommen
- Judicialis
HWiG § 2 Abs. 1 Satz 3
- ra.de
- FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anforderungen an die Widerrufsbelehrung nach dem HWiG; Hinweis auf die Unwirksamkeit finanzierter verbundener Geschäfte im Falle des Widerrufs eines Kreditvertrages
- datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Widerruf bei verbundenem Geschäft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Widerruf bei finanzierten Haustürgeschäften
- zbb-online.com (Leitsatz)
HWiG § 2 Abs. 1 Satz 3 (in der Fassung vom 16. Januar 1986)
Wirksamkeit einer HWiG-Widerrufsbelehrung trotz zusätzlichen Hinweises auf die Unwirksamkeit der verbundenen Geschäfte bei Widerruf des Kredits - Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Unbestimmte Widerrufsbelehrung zulässig
- bauersfeld-rechtsanwaelte.de (Leitsatz)
Bankrecht - Verbraucherkreditgeschäft - Zusatz in einer Widerrufsbelehrung
- Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)
Unbestimmte Widerrufsbelehrung zulässig -
Besprechungen u.ä. (2)
- ewir-online.de(Leitsatz frei, Besprechungstext 3,90 €) (Entscheidungsbesprechung)
HWiG a. F. § 2 Abs. 1 Satz 3
Wirksamkeit einer HWiG-Widerrufsbelehrung trotz zusätzlichen Hinweises auf die Unwirksamkeit der verbundenen Geschäfte bei Widerruf des Kredits - WuB Entscheidungsanmerkungen zum Wirtschafts- und Bankrecht(Abodienst; oder: Einzelerwerb 12,79 €) (Entscheidungsbesprechung)
Haustürwiderrufsbelehrung; verbundenes Geschäft; doppelte Widerrufsbelehrung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.12.2005 - 21 O 617/04
- KG, 28.06.2006 - 24 U 9/06
- BGH, 11.11.2008 - XI ZR 269/06
Papierfundstellen
- NJW-RR 2009, 769
- ZIP 2009, 64
- MDR 2009, 212
- NZM 2009, 451
- WM 2009, 65
- NZG 2009, 272
Wird zitiert von ... (11)
- BGH, 12.07.2016 - XI ZR 501/15
Zur angeblich rechtsmissbräuchliche Ausübung eines Verbraucherwiderrufsrechts
Bilden der Beitritt zu einer Fondsgesellschaft und ein Darlehensvertrag, der nach § 1 HWiG in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung widerruflich ist, ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 VerbrKrG in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung, verstößt eine Belehrung des Inhalts, im Falle des Widerrufs des Darlehensvertrags komme auch der Beitritt zur Fondsgesellschaft als Kommanditist bzw. Treugeber über den Treuhandkommanditisten nicht wirksam zustande, nicht gegen das Deutlichkeitsgebot des § 361a Abs. 1 Satz 3 BGB in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung (…Fortführung Senatsurteile vom 24. April 2007, XI ZR 191/06, BGHZ 172, 157 Rn. 18…, vom 11. März 2008, XI ZR 317/06, WM 2008, 828 Rn. 15, vom 11. November 2008, XI ZR 269/06, WM 2009, 65 Rn. 11 …und vom 7. Dezember 2010, XI ZR 53/08, WM 2011, 261 Rn. 16).Dieser Befund durfte in einem Zusatz der beschriebenen Art zum Ausdruck gebracht werden (…Senatsurteile vom 24. April 2007 - XI ZR 191/06, BGHZ 172, 157 Rn. 18 und 20…, vom 11. März 2008 - XI ZR 317/06, WM 2008, 828 Rn. 15, vom 11. November 2008 - XI ZR 269/06, WM 2009, 65 Rn. 11 …und vom 7. Dezember 2010 - XI ZR 53/08, WM 2011, 261 Rn. 16).
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 118/08
Anforderungen an eine Widerrufsbelehrung
Auch der Zusatz, dass im Falle des Widerrufs der Darlehensvertragserklärung auch "die finanzierten verbundenen Geschäfte" nicht wirksam zustande kommen, ist keine unzulässige andere Erklärung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F., wenn - was nach den nicht angegriffenen, fehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts hier der Fall ist - der Fondsbeitritt und der seiner Finanzierung dienende Darlehensvertrag ein verbundenes Geschäft i.S. des § 9 Abs. 1 VerbrKrG bilden (Senat BGHZ 172, 157, 161 ff. Tz. 11 ff.; Senatsurteile vom 11. März 2008 - XI ZR 317/06, WM 2008, 828, 829 Tz. 11 ff. und vom 11. November 2008 - XI ZR 269/06, WM 2009, 65, 66 Tz. 11).Dass der mit dem Darlehensvertrag verbundene Vertrag in dem Zusatz zur Widerrufsbelehrung nicht konkret bezeichnet ist, ist unschädlich; auf die genaue rechtliche Qualifikation und Bezeichnung des verbundenen Anlagegeschäfts kommt es nicht entscheidend an (Senatsurteil vom 11. November 2008 aaO, Tz. 12).
- BGH, 07.12.2010 - XI ZR 53/08
Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen …
Zur Wirksamkeit des in der Widerrufsbelehrung zu einem Darlehensvertrag enthaltenen Zusatzes, im Falle des Widerrufs komme auch der "verbundene Kaufvertrag" nicht zustande (…Anschluss an die Senatsurteile vom 11. März 2008, XI ZR 317/06, WM 2008, 828 Rn. 16, und vom 11. November 2008, XI ZR 269/06, WM 2009, 65 Rn. 11).a) Wie der erkennende Senat nach Erlass des Berufungsurteils entschieden hat, ist der Zusatz, dass im Falle des Widerrufs einer Darlehensvertragserklärung "auch der verbundene Kaufvertrag nicht wirksam zustande kommt", keine unzulässige andere Erklärung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG, wenn - was nach den rechtsfehlerfreien und von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts hier der Fall ist - der Fondsbeitritt mit dem seiner Finanzierung dienenden Darlehensvertrag ein verbundenes Geschäft im Sinne des § 9 Abs. 1 VerbrKrG (in der bis zum 30. September 2000 geltenden Fassung) bildet (…Senatsurteile vom 11. März 2008 - XI ZR 317/06, WM 2008, 828 Rn. 11, 16, XI ZR 381/07, BeckRS 2008, 07114 Rn. 11, 16, XI ZR 68/07, BeckRS 2008, 06947 Rn. 12, 17, XI ZR 215/07, BeckRS 2008, 07113 Rn. 12, 17 und vom 11. November 2008 - XI ZR 269/06, WM 2009, 65 Rn. 11).
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 508/07
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines …
Schließlich ist auch der Zusatz, dass im Falle des Widerrufs der Darlehensvertragserklärung auch "die finanzierten verbundenen Geschäfte" nicht wirksam zustande kommen, keine unzulässige andere Erklärung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F., wenn - was nach den nicht angegriffenen, fehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts hier der Fall ist - der Fondsbeitritt und der seiner Finanzierung dienende Darlehensvertrag ein verbundenes Geschäft i.S. des § 9 Abs. 1 VerbrKrG bilden (Senat BGHZ 172, 157, 161 ff. Tz. 11 ff.; Senatsurteile vom 11. März 2008 - XI ZR 317/06, WM 2008, 828, 829 Tz. 11 ff. und vom 11. November 2008 - XI ZR 269/06, WM 2009, 65, 66 Tz. 11).Dass der mit dem Darlehensvertrag verbundene Vertrag in dem Zusatz zur Widerrufsbelehrung nicht konkret bezeichnet ist, ist unschädlich; auf die genaue rechtliche Qualifikation und Bezeichnung des verbundenen Anlagegeschäfts kommt es nicht entscheidend an (Senatsurteil vom 11. November 2008 aaO, Tz. 12).
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 509/07
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines …
Schließlich ist auch der Zusatz, dass im Falle des Widerrufs der Darlehensvertragserklärung auch "die finanzierten verbundenen Geschäfte" nicht wirksam zustande kommen, keine unzulässige andere Erklärung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F., wenn - was nach den nicht angegriffenen, fehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts hier der Fall ist - der Fondsbeitritt und der seiner Finanzierung dienende Darlehensvertrag ein verbundenes Geschäft i.S. des § 9 Abs. 1 VerbrKrG bilden (Senat BGHZ 172, 157, 161 ff. Tz. 11 ff.; Senatsurteile vom 11. März 2008 - XI ZR 317/06, WM 2008, 828, 829 Tz. 11 ff. und vom 11. November 2008 - XI ZR 269/06, WM 2009, 65, 66 Tz. 11).Dass der mit dem Darlehensvertrag verbundene Vertrag in dem Zusatz zur Widerrufsbelehrung nicht konkret bezeichnet ist, ist unschädlich; auf die genaue rechtliche Qualifikation und Bezeichnung des verbundenen Anlagegeschäfts kommt es nicht entscheidend an (Senatsurteil vom 11. November 2008 aaO, Tz. 12).
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 47/08
Anforderungen an die Belehrung über das Widerrufsrecht beim Abschluss eines …
Auch der Zusatz, dass im Falle des Widerrufs der Darlehensvertragserklärung auch "die finanzierten verbundenen Geschäfte" nicht wirksam zustande kommen, ist keine unzulässige andere Erklärung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F., wenn - was nach den nicht angegriffenen, fehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts hier der Fall ist - der Fondsbeitritt und der seiner Finanzierung dienende Darlehensvertrag ein verbundenes Geschäft i.S. des § 9 Abs. 1 VerbrKrG bilden (Senat BGHZ 172, 157, 161 ff. Tz. 11 ff.; Senatsurteilevom 11. März 2008 - XI ZR 317/06, WM 2008, 828, 829 Tz. 11 ff. und vom 11. November 2008 - XI ZR 269/06, WM 2009, 65, 66 Tz. 11).Dass der mit dem Darlehensvertrag verbundene Vertrag in dem Zusatz zur Widerrufsbelehrung nicht konkret bezeichnet ist, ist unschädlich; auf die genaue rechtliche Qualifikation und Bezeichnung des verbundenen Anlagegeschäfts kommt es nicht entscheidend an (Senatsurteil vom 11. November 2008 aaO, Tz. 12).
- BGH, 13.01.2009 - XI ZR 54/08
Anforderungen des § 2 Abs. 1 S. 2 Haustürwiderrufsgesetz (HWiG) a.F.; Wirksamkeit …
Auch der Zusatz, dass im Falle des Widerrufs der Darlehensvertragserklärung auch "die finanzierten verbundenen Geschäfte" nicht wirksam zustande kommen, ist keine unzulässige andere Erklärung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG a.F., wenn - was nach den nicht angegriffenen, fehlerfreien Feststellungen des Berufungsgerichts hier der Fall ist - der Fondsbeitritt und der seiner Finanzierung dienende Darlehensvertrag ein verbundenes Geschäft i.S. des § 9 Abs. 1 VerbrKrG bilden (Senat BGHZ 172, 157, 161 ff. Tz. 11 ff.; Senatsurteile vom 11. März 2008 - XI ZR 317/06, WM 2008, 828, 829 Tz. 11 ff. und vom 11. November 2008 - XI ZR 269/06, WM 2009, 65, 66 Tz. 11).Dass der mit dem Darlehensvertrag verbundene Vertrag in dem Zusatz zur Widerrufsbelehrung nicht konkret bezeichnet ist, ist unschädlich; auf die genaue rechtliche Qualifikation und Bezeichnung des verbundenen Anlagegeschäfts kommt es nicht entscheidend an (Senatsurteil vom 11. November 2008 aaO, Tz. 12).
- OLG Bamberg, 25.06.2012 - 4 U 262/11 Das steht übrigens in Einklang mit der gefestigten Rechtsprechung, wonach der mit dem Darlehensvertrag verbundene Vertrag im Rahmen einer Widerrufsbelehrung weder konkret bezeichnet noch rechtlich zutreffend qualifiziert sein muss (BGH WM 2009, 65, 66, Rn.12;… Urteil des BGH vom 13.01.2009 - IX ZR 508/07 -, dort Rn. 23).
- OLG Naumburg, 12.10.2011 - 5 U 144/11
Rechtsanwaltshaftung: Anforderungen an eine Beratung über die Deutlichkeit einer …
Auf die genaue rechtliche Qualifikation und Bezeichnung des verbundenen Anlagegeschäfts kommt es nicht entscheidend an (BGH XI ZR 269/06, Urteil vom 11. November 2008, zitiert nach juris, Rdnr. 12). - KG, 22.09.2009 - 13 U 17/08
Anforderungen an die Gesamtbetragsangabe bei einem Verbraucherkredit
Auch durch die gesonderte "Besondere Erklärung" erfährt der Inhalt der Belehrung keine andere Bewertung, im Gegenteil ist der Inhalt der Belehrung geeignet, durch diese Erklärung möglicherweise verursachte Zweifel zu zerstreuen (…BGH a.a.O.; BGH WM 2009 65; KG WM 2008 401). - OLG München, 12.01.2010 - 5 U 5237/08
Verbraucherdarlehensaufnahme zur Finanzierung eines treuhandvermittelten …