Rechtsprechung
BGH, 11.11.2015 - 2 StR 180/15 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- HRR Strafrecht
§ 53 Abs. 1 StPO; § 250 S. 3 StPO
Zeugnisverweigerungsrecht eines Berufsgeheimnisträgers (Grundsatz der mündlichen Vernehmung: keine Umgehung des Zeugnisverweigerungsrechts durch Verlesung von Schriftstücken bei teilweiser Aussageverweigerung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 53 Abs 1 Nr 3 StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 250 S 2 StPO
Unmittelbarkeit bei der Beweiserhebung: Verlesung von schriftlichen Erklärungen eines in der Hauptverhandlung nicht vernommenen Zeugen wegen Berufung auf ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht - IWW
§ 244 Abs. 2 StPO, § 250 StPO, § 53 Abs. 1 Nr. 3 StPO, § 250 Satz 2 StPO, § 53 StPO, § 55 StPO
- Wolters Kluwer
Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung als unzulässig; Unzulässige Ersetzung eines Zeugenbeweises
- rewis.io
Unmittelbarkeit bei der Beweiserhebung: Verlesung von schriftlichen Erklärungen eines in der Hauptverhandlung nicht vernommenen Zeugen wegen Berufung auf ein umfassendes Zeugnisverweigerungsrecht
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 53; StPO § 244 Abs. 2; StPO § 250
Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen die Kostenentscheidung als unzulässig; Unzulässige Ersetzung eines Zeugenbeweises - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
Die Ersetzung des Zeugenbeweises durch Erklärungsverlesung
Besprechungen u.ä.
- Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Keine Verlesung eines Arztberichts bei Zeugnisverweigerung
Verfahrensgang
- LG Marburg, 19.12.2014 - 6 Ks 4 Js 4612/14
- BGH, 11.11.2015 - 2 StR 180/15
Papierfundstellen
- NStZ 2016, 428
- NStZ 2018, 644
- StV 2017, 792
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.12.1986 - 1 StR 514/86
Verlesbarkeit einer schriftlichen Erklärung eines die Auskunft nach § 55 …
Auszug aus BGH, 11.11.2015 - 2 StR 180/15
Soweit der 1. Strafsenat demgegenüber im Falle eines die Aussage nach § 55 StPO verweigernden Zeugen die Verlesbarkeit einer von ihm schriftlich abgegebenen Erklärung auch mit Blick auf § 250 Satz 2 StPO für zulässig erachtet hat, weil dieser jedenfalls Fragen zur Herkunft dieser Erklärung beantwortet hatte, weshalb sich ihre spätere Verlesung nicht als Ersetzung, sondern als zulässige Ergänzung seiner (auf die Herkunft begrenzten) Aussage darstellte (BGH, Urteil vom 23. Dezember 1986 - 1 StR 514/86, NStZ 1988, 36 m. krit. Anm. Dölling NStZ 1988, 6, 10), vermag dies den Senat daher nicht zu überzeugen.