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   BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 52/19   

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https://dejure.org/2019,42119
BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 52/19 (https://dejure.org/2019,42119)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 52/19 (https://dejure.org/2019,42119)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2019 - AnwZ (Brfg) 52/19 (https://dejure.org/2019,42119)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs; Anordnung eines vorläufigen Berufsverbots; Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft durch Urteil des Amtsgerichts; Begriff der angemessenen Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 S. 4 und 5 BRAO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BRAO § 53 Abs. 10 S. 4-5
    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs; Anordnung eines vorläufigen Berufsverbots; Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft durch Urteil des Amtsgerichts; Begriff der angemessenen Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 S. 4 und 5 BRAO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92

    Vergütung des von Amts wegen bestellten Vertreters

    Auszug aus BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 52/19
    Dabei sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Oktober 2003 - AnwZ (B) 62/02, NJW 2004, 52, 53 und vom 30. November 1992, aaO Rn. 10; Schwärzer in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 53 Rn. 80a; Tauchert/Dahns in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 53 BRAO Rn. 53).

    Auch auf der Grundlage der vom Anwaltsgerichtshof festgestellten - besonderen - Schwierigkeiten der Vertretung erscheint zweifelhaft, ob eine derart erhöhte Vergütung noch angemessen im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 BRAO ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 27/92, juris Rn. 10: Erhöhung der bei voller zeitlicher Inanspruchnahme angebrachten Vergütung um ein Drittel bei im Rahmen der Vertretung ungewöhnlich umfangreichen und aufwändigen Arbeitsleistungen).

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92

    Angemessenheit der Vergütung eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit eines

    Auszug aus BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 52/19
    Der Begriff der angemessenen Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 und 5 BRAO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (für die Festsetzung der Vergütung des Abwicklers vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2018 - AnwZ (Brfg) 6/17, juris Rn. 14 und vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92, juris Rn. 7).
  • BGH, 12.02.2018 - AnwZ (Brfg) 6/17

    Vorwurf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Vorwurf eines

    Auszug aus BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 52/19
    Der Begriff der angemessenen Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 und 5 BRAO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (für die Festsetzung der Vergütung des Abwicklers vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2018 - AnwZ (Brfg) 6/17, juris Rn. 14 und vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92, juris Rn. 7).
  • BGH, 24.10.2003 - AnwZ (B) 62/02

    Vergütungsanspruch des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei; Entnahme von

    Auszug aus BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 52/19
    Dabei sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Oktober 2003 - AnwZ (B) 62/02, NJW 2004, 52, 53 und vom 30. November 1992, aaO Rn. 10; Schwärzer in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 53 Rn. 80a; Tauchert/Dahns in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 53 BRAO Rn. 53).
  • AGH Bayern, 02.05.2022 - BayAGH III - 4 - 2/21

    Vergütung für Abwicklung einer Rechtsanwaltskanzlei

    Anhaltspunkt für die Bemessung ist das Gehalt, das für einen Angestellten oder sogenannten freien Mitarbeiter in einer Anwaltspraxis bei Berücksichtigung regionaler Unterschiede bezahlt wird (vgl. BGH, Beschluss vom 11.11.2019, Az: AnwZ (Brfg) 52/19, zitiert nach BeckRS 2019, 30600, Rn. 6).

    Dennoch ist sowohl der Zeitaufwand (s.o. unter a)), den der Vertreter für die Bewältigung seiner Aufgabe benötigt, als auch das für den Abwickler zu erwartende Gehalt von wesentlicher Bedeutung für die Festsetzung der Vergütung (BGH, Beschluss vom 11.11.2019, Az: AnwZ (Brfg) 52/19, Rn. 6).

  • BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 53/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs;

    Nachdem eine Einigung zwischen der Beigeladenen und dem Kläger nicht zustande gekommen war, beantragte die Beigeladene mit Schreiben vom 18. Januar 2018 - der insoweit erlassene Festsetzungsbescheid ist Gegenstand des Verfahrens AnwZ (Brfg) 52/19 - für den Zeitraum vom 13. Dezember 2017 bis zum 18. Januar 2018 die Festsetzung einer vom Vertretenen zu zahlenden Vergütung.
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