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   BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 53/19   

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BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 53/19 (https://dejure.org/2019,42120)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 53/19 (https://dejure.org/2019,42120)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2019 - AnwZ (Brfg) 53/19 (https://dejure.org/2019,42120)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs; Anordnung eines vorläufigen Berufsverbots; Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft durch Urteil des Amtsgerichts; Begriff der angemessenen Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 S. 4 und 5 BRAO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BRAO § 53 Abs. 10 S. 4-5
    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs; Anordnung eines vorläufigen Berufsverbots; Ausschluss aus der Rechtsanwaltschaft durch Urteil des Amtsgerichts; Begriff der angemessenen Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 S. 4 und 5 BRAO

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 27/92

    Vergütung des von Amts wegen bestellten Vertreters

    Auszug aus BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 53/19
    Dabei sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Oktober 2003 - AnwZ (B) 62/02, NJW 2004, 52, 53 und vom 30. November 1992, aaO Rn. 10; Schwärzer in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 53 Rn. 80a; Tauchert/Dahns in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 53 BRAO Rn. 53).

    Auch auf der Grundlage der vom Anwaltsgerichtshof festgestellten - besonderen - Schwierigkeiten der Vertretung erscheint zweifelhaft, ob eine derart erhöhte Vergütung noch angemessen im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 BRAO ist (vgl. etwa Senat, Beschluss vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 27/92, juris Rn. 10: Erhöhung der bei voller zeitlicher Inanspruchnahme angebrachten Vergütung um ein Drittel bei im Rahmen der Vertretung ungewöhnlich umfangreichen und aufwändigen Arbeitsleistungen).

  • BGH, 30.11.1992 - AnwZ (B) 37/92

    Angemessenheit der Vergütung eines Rechtsanwalts für die Tätigkeit eines

    Auszug aus BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 53/19
    Der Begriff der angemessenen Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 und 5 BRAO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (für die Festsetzung der Vergütung des Abwicklers vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2018 - AnwZ (Brfg) 6/17, juris Rn. 14 und vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92, juris Rn. 7).
  • BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 52/19

    Antrag auf Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Anwaltsgerichtshofs;

    Auszug aus BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 53/19
    Nachdem eine Einigung zwischen der Beigeladenen und dem Kläger nicht zustande gekommen war, beantragte die Beigeladene mit Schreiben vom 18. Januar 2018 - der insoweit erlassene Festsetzungsbescheid ist Gegenstand des Verfahrens AnwZ (Brfg) 52/19 - für den Zeitraum vom 13. Dezember 2017 bis zum 18. Januar 2018 die Festsetzung einer vom Vertretenen zu zahlenden Vergütung.
  • BGH, 12.02.2018 - AnwZ (Brfg) 6/17

    Vorwurf einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Vorwurf eines

    Auszug aus BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 53/19
    Der Begriff der angemessenen Vergütung im Sinne von § 53 Abs. 10 Satz 4 und 5 BRAO ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der der gerichtlichen Nachprüfung unterliegt (für die Festsetzung der Vergütung des Abwicklers vgl. Senat, Beschlüsse vom 12. Februar 2018 - AnwZ (Brfg) 6/17, juris Rn. 14 und vom 30. November 1992 - AnwZ (B) 37/92, juris Rn. 7).
  • BGH, 24.10.2003 - AnwZ (B) 62/02

    Vergütungsanspruch des Abwicklers einer Rechtsanwaltskanzlei; Entnahme von

    Auszug aus BGH, 11.11.2019 - AnwZ (Brfg) 53/19
    Dabei sind regionale Unterschiede zu berücksichtigen (vgl. Senat, Beschlüsse vom 24. Oktober 2003 - AnwZ (B) 62/02, NJW 2004, 52, 53 und vom 30. November 1992, aaO Rn. 10; Schwärzer in Feuerich/Weyland, BRAO, 9. Aufl., § 53 Rn. 80a; Tauchert/Dahns in Gaier/Wolf/Göcken, Anwaltliches Berufsrecht, 2. Aufl., § 53 BRAO Rn. 53).
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