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   BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19   

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BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19 (https://dejure.org/2020,42770)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2020 - 1 StR 328/19 (https://dejure.org/2020,42770)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 (https://dejure.org/2020,42770)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 266a Abs. 1 StGB; § 370 Abs. 1 AO; § 150 AO; § 267 Abs. 1 StGB; § 357 StPO
    Urkundenfälschung (Begriff der unechten Urkunde: Einverständnis des aus der Urkunde erkennbaren Ausstellers mit dem Nachmachen seiner Unterschrift, gesetzliche Vorgabe einer eigenhändigen Unterschriftsleistung bei der Steuererklärung); Verjährungsbeginn beim ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 357 S 1 StPO, § 435 Abs 1 S 1 StPO, § 73 Abs 1 StGB, § 73b Abs 1 S 1 Nr 1 StGB, § 73c S 1 StGB
    Revision im Strafverfahren: Verjährungsbeginn bei Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt; Reduzierung des Einziehungsbetrages im Umfang der Verjährungseinstellung; Steuerhinterziehung

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Beginn der Verjährungsfrist der Tat des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt mit dem Verstreichenlassen des Fälligkeitszeitpunktes für das Entrichten der Sozialversicherungsbeiträge i.R.d. Erfüllens von Bauaufträgen einer Limited nach türkischem Recht in Deutschland; ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beginn der Verjährungsfrist der Tat des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt mit dem Verstreichenlassen des Fälligkeitszeitpunktes für das Entrichten der Sozialversicherungsbeiträge i.R.d. Erfüllens von Bauaufträgen einer Limited nach türkischem Recht in Deutschland; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Freispruch - und die Beweiswürdigung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einziehung - und die Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Verfahrensstoffbeschränkung der Staatsanwaltschaft - als Verfahrenshindernis?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Uneigentliche Organisationsdelikte - und die Verjährung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerhinterziehung - und die nachzuentrichtenden Sozialversicherungsbeiträge

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Betrug zulasten der Urlaubskasse des Baugewerbes

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Urkundenfälschung bei der Steuererklärung - bei Handeln unter fremdem Namen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die angebliche Entsendung türkischer Arbeitnehmer - und die deutsche Sozialversicherung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2021, 697 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (95)

  • BGH, 08.06.2017 - 1 StR 614/16

    Unterlassungsstrafbarkeit (Garantenstellung aufgrund Gesetz: keine rückwirkende

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19
    (1) § 357 Satz 1 StPO ist beim Verfahrenshindernis der Verjährung anzuwenden (BGH, Beschlüsse vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16 Rn. 52; vom 31. März 2011 - 4 StR 657/10 Rn. 10; vom 29. November 1994 - 3 StR 221/94 Rn. 1 und vom 16. September 1971 - 1 StR 284/71 Rn. 11 ff., BGHSt 24, 208, 210 f.) und gilt in entsprechender Anwendung für Einziehungsbeteiligte (BGH, Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 518/19 Rn. 8; vom 26. Juni 2019 - 1 StR 551/18 Rn. 31; vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18 Rn. 15; vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16 Rn. 54 und vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 10).

    (1.3) Auf eine etwaige Beitragspflicht aus einer älteren Fassung des VTV kann der Betrugstatbestand derzeit nicht gestützt werden; denn jedenfalls ist der Angeklagte entgegen § 265 Abs. 1 StPO darauf nicht hingewiesen worden (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 5, 9).

    (1.4) § 7 i.V. mit Anlagen 30 und 31 des am 25. Mai 2017 (BGBl. I 2017 S. 1210) in Kraft getretenen Gesetzes zur Sicherung der Sozialkassenverfahren im Baugewerbe (SokaSiG) ist nicht zur Begründung einer Betrugsstrafbarkeit heranzuziehen; maßgeblich ist die Gesetzeslage zum Zeitpunkt der Tatbegehung, mithin zum Zeitpunkt der Auszahlungen der Beitragsguthaben (Art. 103 Abs. 2 GG; vgl. bereits BGH, Beschlüsse vom 8. Juni 2017 - 1 StR 614/16 Rn. 8 und vom 27. Juni 2018 - 1 StR 616/17 Rn. 29 zur kraft Gesetzes rückwirkend angeordneten Melde- und Abführungspflicht nach § 7 Abs. 1 SokaSiG, die keine Strafbarkeit gemäß § 263 Abs. 1, § 13 Abs. 1 StGB begründen kann; vgl. zur Zulässigkeit der echten Rückwirkung im Verhältnis der Sozialkassen zu den Arbeitgebern BVerfG, Beschlüsse vom 11. August 2020 - 1 BvR 2654/17 und 1 BvR 1115/18.

  • BFH, 10.04.2002 - VI R 66/98

    Unterzeichnung der Einkommensteuer-Erklärung durch Bevollmächtigten für auf Dauer

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19
    Begibt sich der Steuerpflichtige dauerhaft ins Ausland, darf er ausnahmsweise einen dazu Bevollmächtigten unterschreiben lassen, indes nur unter Offenlegen der Vertreterstellung (§ 150 Abs. 3 Satz 1 Variante 3 AO; BFH, Urteil vom 10. April 2002 Rn. 14 ff. - VI R 66/98, BFHE 198, 62, 64 ff.).

    Demgemäß ist eine Steuererklärung - wie im Falle der fehlenden Unterschrift (dazu BFH, Urteile vom 10. November 2004 - II R 1/03 Rn. 12, BFHE 208, 33, 35 und vom 14. Januar 1998 - X R 84/95 Rn. 16, BFHE 185, 111, 113 f.; Beschluss vom 26. März 1999 - X B 196/98 Rn. 3) - unwirksam und kann ein ordnungsgemäßes Veranlagungsverfahren nicht in Gang setzen, wenn sie von einem anderen als dem Steuerpflichtigen mit dessen Namen unterschrieben wird (sog. verdeckte Stellvertretung; BFH, Urteile vom 7. November 1997 - VI R 45/97 Rn. 11, BFHE 184, 381, 383 und vom 10. April 2002 - VI R 66/98 Rn. 15, BFHE 198, 62, 65).

  • BGH, 04.06.2019 - 1 StR 585/17

    Insiderhandel; Urteilbegründung (Anforderungen an ein freisprechendes Urteil)

    Auszug aus BGH, 11.11.2020 - 1 StR 328/19
    aa) Eine tatgerichtliche Beweiswürdigung ist u.a. dann rechtsfehlerhaft, wenn sie von einem rechtlich unzutreffenden Ansatz ausgeht oder lückenhaft ist, namentlich wesentliche Feststellungen nicht erörtert (st. Rspr.; BGH, Urteil vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 27 mwN).

    Auch wenn keine der Hilfstatsachen für sich allein zum Nachweis der Täterschaft des Angeklagten ausreichen würde, besteht die Möglichkeit, dass sie in ihrer Gesamtheit dem Tatgericht die entsprechende Überzeugung vermitteln können (BGH, Urteile vom 4. Juni 2019 - 1 StR 585/17 Rn. 28 und vom 11. November 2015 - 1 StR 235/15 Rn. 43 mwN).

  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 519/20

    Besonders schwere Steuerhinterziehung (Strafbarkeit von beantragten

    Auf die Revisionen der beiden Angeklagten hat der Senat die Strafbarkeit der Haupttaten, namentlich die Abgabe der Körperschaftsteuererklärungen mitsamt der unrichtigen Bescheinigungen über den tatsächlich unterbliebenen Einbehalt der Kapitalertragsteuer nebst Solidaritätszuschlag auf die Dividendenkompensationszahlungen sowie mitsamt der beigefügten entgegen den Abreden ausgestellten und damit unrichtigen Berufsträgerbescheinigungen (ab 2009) vollumfänglich überprüft, auch mit Blick auf die zu Lasten der Einziehungsbeteiligten angeordnete Einziehung (vgl. § 357 Satz 1 StPO; vgl. dazu nur BGH, Urteile vom 2. Juni 2021 - 3 StR 21/21 Rn. 62 und vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 26).
  • BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22

    Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar

    Er dient damit nicht unmittelbar dem Schutz von Individualinteressen, insbesondere nicht solcher vermögensrechtlicher Art. Der Schutz, der Individualinteressen durch diese Norm zuteil wird, ist nur eine Reflexwirkung (BGH, Urteil vom 3. Februar 1987 - VI ZR 32/86, NJW 1987, 1818 f.; BGH, Beschluss vom 21. August 2019 - 3 StR 7/19 Rn. 12, NStZ-RR 2020, 176; BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 68; LK/Zieschang, StGB, 12. Aufl., § 267 Rn. 2).
  • BVerfG, 10.02.2021 - 2 BvL 8/19

    Rückwirkende strafrechtliche Vermögensabschöpfung verfassungsgemäß

    dd) Jedoch rechtfertigen hier ausnahmsweise überragende Belange des Gemeinwohls, die dem Prinzip der Rechtssicherheit vorgehen, die in Art. 316h Satz 1 EGStGB angeordnete Rückbewirkung von Rechtsfolgen ("echte' Rückwirkung), soweit die Vorschrift § 76a Abs. 2 Satz 1 in Verbindung mit § 78 Abs. 1 Satz 2 sowie § 76b Abs. 1 StGB auch in Fällen für anwendbar erklärt, in denen hinsichtlich der rechtswidrigen Taten, aus denen der von der selbständigen Einziehung Betroffene etwas erlangt hat, bereits vor dem Inkrafttreten der Neuregelung am 1. Juli 2017 Verfolgungsverjährung eingetreten war (vgl. im Ergebnis ebenso Heine, in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StGB, 4. Aufl. 2019, § 73 Rn. 34; offen gelassen in BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 -, juris, Rn. 22; a.A. Greger/Weingarten, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl. 2020, § 78 Rn. 2; Hennecke, NZWiSt 2018, S. 121 ; Lenk, StV 2020, S. 251 ; Lohse, in: Leipziger Kommentar zum StGB, 13. Aufl. 2020, § 76a Rn. 23; Peters/Bröckers, Vermögensabschöpfung im Strafverfahren, 2019, S. 29 Rn. 76; Trüg, NJW 2019, S. 1895 ; so im Hinblick auf eine rückwirkende Erstreckung des § 375a AO auf bereits verjährte Ansprüche aus einem Steuerschuldverhältnis auch Maciejewski, wistra 2020, S. 441 ).
  • BGH, 02.06.2021 - 3 StR 21/21

    Begriff der kriminellen Vereinigung (übergeordnetes gemeinsames Interesse;

    Die Aufhebung des Urteils in Bezug auf Fall 3 ist insoweit auf den nicht revidierenden Einziehungsbeteiligten zu erstrecken (zur Anwendung auf Einziehungsbeteiligte BGH, Beschluss vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18, wistra 2019, 420 Rn. 15; Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19, juris Rn. 21 mwN).
  • BGH, 28.07.2021 - 1 StR 506/20

    Entscheidung des Revisionsgerichts über die Verwerfung der Revision als

    d) Die Urteilsaufhebung ist nach § 357 Satz 1 StPO auf die Einziehungsbeteiligte zu erstrecken (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 26; Beschlüsse vom 12. Februar 2020 - 1 StR 518/19 Rn. 8; vom 6. März 2019 - 3 StR 286/18 Rn. 15 und vom 25. Oktober 2017 - 2 StR 252/16 Rn. 54).
  • BGH, 10.08.2021 - 3 StR 474/19

    Anfrageverfahren zur Einziehung des durch eine verjährte Straftat erlangten

    Der Senat fragt deshalb bei dem 1., 4. und 5. Strafsenat an, ob an der anderslautenden Rechtsauffassung festgehalten wird (vgl. Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 sowie Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18, vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20 und vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19), sowie vorsorglich bei dem 2. und 6. Strafsenat, ob die dortige Rechtsprechung der beabsichtigten Entscheidung entgegensteht und gegebenenfalls an dieser festgehalten wird.

    Eine selbständige Einziehungsanordnung nach § 76a Abs. 2 Satz 1 StGB nF scheide indes jedenfalls deswegen aus, weil ein gemäß § 435 Abs. 1 Satz 1 StPO erforderlicher Antrag der Staatsanwaltschaft nicht gestellt worden sei (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19, juris Rn. 22).

  • BGH, 23.05.2023 - GSSt 1/23

    Gerichtliche Anordnung der selbständigen Einziehung des durch oder für eine

    An der beabsichtigten Entscheidung hat sich der 3. Strafsenat durch Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Strafsenats gehindert gesehen, nach der die selbständige (Wertersatz-)Einziehung von Taterträgen aus verjährten Straftaten lediglich im selbständigen Einziehungsverfahren nach §§ 435 f. StPO zulässig sei (vgl. Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19, juris Rn. 22; Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18, juris Rn. 7; vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222, 223 Rn. 13; vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19, NStZ 2020, 271, 272 Rn. 19; ferner Beschluss vom 4. Juni 2019 - 2 StR 31/19, wistra 2020, 65, 66 Rn. 6, 8).
  • BGH, 12.01.2023 - 3 StR 474/19

    Vorlage an den Großen Senat für Strafsachen; selbständige Einziehung

    Daran hat er sich durch Rechtsprechung des 1., 4. und 5. Strafsenats gehindert gesehen, nach der die selbständige Anordnung der Einziehung des Tatertrags oder dessen Wertes aus einer verjährten Straftat gemäß § 76a Abs. 1 Satz 1 StGB nur im selbständigen Einziehungsverfahren nach §§ 435 ff. StPO zulässig sei (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19, juris Rn. 22; Beschlüsse vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18, juris Rn. 7; vom 8. September 2020 - 4 StR 75/20, NStZ 2021, 222 Rn. 13; vom 11. Dezember 2019 - 5 StR 486/19, NStZ 2020, 271 Rn. 19).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 281/22

    Einziehung (Abgrenzung von Tatertrag und Tatobjekt: rechtsgutbezogene Wertung;

    Die Staatsanwaltschaft mag indes - auch unter Berücksichtigung etwaiger Rechtskraftprobleme - erwägen, ob sie mittels eines Antrags insoweit ein objektives (selbständiges) Einziehungsverfahren anstrengt (§ 435 Abs. 1 Satz 1, 2 StPO; vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 22; Beschluss vom 22. Januar 2019 - 1 StR 489/18 Rn. 7; je mwN; vgl. im Übrigen den Vorlagebeschluss des 3. Strafsenats vom 12. Januar 2022 - 3 StR 474/19 und Beschlüsse vom 4. Mai 2022 - 1 ARs 13/21; vom 23. Juni 2022 - 2 ARs 405/21 sowie vom 9. Dezember 2009 - 2 StR 433/09 Rn. 5).
  • BGH, 10.03.2021 - 1 StR 272/20

    Einziehung (Einziehung von ersparten Aufwendungen: erforderlicher messbarer

    Die monatlich ausgezahlten Arbeitslöhne, die als Bemessungsgrundlage anzugeben sind (st. Rspr.; BGH, Urteile vom 8. Januar 2020 - 5 StR 122/19 Rn. 13 und vom 11. November 2020 - 1 StR 328/19 Rn. 25; Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 456/18 Rn. 29 und vom 20. April 2016 - 1 StR 1/16 Rn. 6), hat das Landgericht nicht festgestellt.
  • BGH, 01.06.2021 - 1 StR 127/21

    Steuerhinterziehung (Suspendierung der Strafbewehrung steuerlicher

  • BGH, 15.12.2021 - 1 StR 342/21

    Betrug durch Unterlassen (Bestehen der Pflicht zur Offenbarung von Tatsachen

  • BGH, 10.08.2021 - 1 StR 399/20

    Einziehung (Einziehung unmittelbar bei einem für eine Personengesellschaft

  • BGH, 17.10.2023 - 1 StR 184/23

    Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung und der Fälschung technischer

  • BGH, 07.06.2021 - 1 StR 314/20

    Unterbrechung der Verjährung (Unterbrechungswirkung eines

  • BGH, 06.09.2023 - 1 StR 57/23

    Revision gegen die Strafzumessung bei der Verurteilung wegen Vorenthaltens und

  • BGH, 12.01.2022 - 1 StR 436/21

    Umsatzsteuerhinterziehung (keine steuerbaren Umsätze durch den Handel mit

  • BGH, 22.09.2022 - 1 StR 101/22

    Steuerhinterziehung (erforderliche Darlegung der Besteuerungsgrundlagen und der

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