Rechtsprechung
BGH, 11.11.2020 - 2 StR 241/20 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- HRR Strafrecht
§ 22 Nr. 5 StPO; § 275 Abs. 1 Satz 2 und Satz 4 StPO; § 275 Abs. 2 Satz 1 StPO; § 275 Abs. 2 Satz 2 StPO; § 338 Nr. 7 StPO
Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes kraft Gesetzes (Vernehmung als Zeuge oder Sachverständiger in der Sache); Absetzungsfrist und Form des Urteils (Verhinderung an der Unterschrift aus Rechtsgründen: Gleichbehandlung eines aus dem Amt geschiedenen ... - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
- rewis.io
Ausschließung von der Ausübung des Richteramtes nach Zeugenvernehmung in derselben Sache: Fehlerhaftigkeit der nach Eintritt des Ausschlussgrundes bewirkten Amtshandlungen im Rahmen der Absetzung der Urteilsgründe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gelangen des Urteils vollständig innerhalb der Urteilsabsetzungsfrist zu den Akten; Bewirken von Amtshandlungen vom Vorsitzenden nach Eintritt des Ausschlussgrundes als fehlerhaft (hier: seine Unterschrift unter dem Urteil)
- datenbank.nwb.de
Kurzfassungen/Presse
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Wirksamkeit der Urteilsunterzeichnung - Unterzeichnung durch den "ausgeschlossenen Richter”
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ 2021, 751
- StV 2021, 798
Wird zitiert von ...
- BGH, 29.10.2021 - 5 StR 443/19
Revisionen der Angeklagten im Dresdener "Infinus-Verfahren" weitgehend erfolglos
Abgesehen davon, dass die Zulässigkeit einer Alternativrüge allenfalls in - hier nicht gegebenen - Konstellationen bejaht worden ist, in denen sicher war, dass in jeder denkbaren Variante ein Rechtsfehler vorliegen würde, wird von der Revision schon die allein als rechtsfehlerhaft in Betracht kommende Mitwirkung des zum Staatsanwalt auf Lebenszeit ernannten Richters an nach diesem Zeitpunkt liegenden Fassungsberatungen (vgl. BGH…, Urteil vom 19. August 1992 - 5 StR 386/92, BGHR StPO, § 275 Abs. 2 Satz 2 Verhinderung 4; BGH…, Beschluss vom 26. Juli 2005 - 3 StR 196/05, Rn. 3; vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. November 2020 - 2 StR 241/20, StraFo 2021, 152 für die Parallelvorschrift des § 22 Nr. 5 StPO) nicht bestimmt behauptet.