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   BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21   

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BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21 (https://dejure.org/2021,50847)
BGH, Entscheidung vom 11.11.2021 - 4 StR 134/21 (https://dejure.org/2021,50847)
BGH, Entscheidung vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 (https://dejure.org/2021,50847)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 315b StGB; §§ 255, 250 Abs. 2 StGB; § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG; § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
    Gefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr (verkehrsfeindlicher Inneneingriff); Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (Strafmilderung: Aufklärungshilfe, Mehrzahl von Taten); besonders schwere räuberische Erpressung (Einsatz des gefährlichen ...

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 315b Abs 1 StGB

  • IWW

    §§ 69, ... 69a StGB, § 349 Abs. 2 StPO, § 315b StGB, § 315c StGB, § 315b Abs. 1 Nr. 3 StGB, § 315c Abs. 1 Nr. 2b StGB, § 315b Abs. 3 StGB, § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG, §§ 29 bis 30a BtMG, § 29a Abs. 2 BtMG, § 31 BtMG, § 154 Abs. 2 StPO, §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Objektive und subjektive Voraussetzungen für ein vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Verkehr i.S.d. § 315b StGB; Einsetzen des gesteuerten Kraftfahrzeugs in verkehrsfeindlicher bewusst zweckwidriger Einstellung

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 315b
    Objektive und subjektive Voraussetzungen für ein vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Verkehr i.S.d. § 315b StGB ; Einsetzen des gesteuerten Kraftfahrzeugs in verkehrsfeindlicher bewusst zweckwidriger Einstellung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2023, 538
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (19)

  • BGH, 19.11.2020 - 4 StR 240/20

    Erpresserischer Menschenraub (subjektive Voraussetzungen im

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26, vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 Rn. 3 f. und vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 4).

    Insoweit kommt § 315c StGB eine "Sperrwirkung" zu (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26 mwN; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.).

  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 429/13

    Voraussetzungen der Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Tatbegriff;

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
    a) Nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG setzt die fakultative Strafmilderung voraus, dass der Täter durch freiwilliges Offenbaren seines Wissens wesentlich dazu beigetragen hat, dass eine Straftat nach den §§ 29 bis 30a BtMG, die mit seiner Tat in Zusammenhang steht, aufgedeckt werden konnte (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 11. Februar 2020 - 4 StR 22/20 Rn. 4; Urteil vom 20. März 2014 ? 3 StR 429/13 Rn. 6 ff.).

    Wird dem Angeklagten eine Mehrzahl von Taten vorgeworfen, so sind die Voraussetzungen der Aufklärungshilfe für jede dieser Taten gesondert zu prüfen (vgl. BGH, Urteil vom 20. März 2014 ? 3 StR 429/13 Rn. 6).

  • BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06

    Tateinheit zwischen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und gefährlichem

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
    Damit hat es die naheliegende Möglichkeit nicht rechtsfehlerfrei ausgeschlossen, dass der Angeklagte sein Fahrzeug bei dem Überholvorgang in erster Linie lediglich als Fluchtmittel zwar grob verkehrswidrig, aber nicht bewusst zweckwidrig in verkehrsfeindlicher Einstellung einsetzte (vgl. BGH, Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06).
  • BGH, 11.07.2019 - 1 StR 94/19

    Hilfe zur Aufklärung von schweren Straftaten (Wesentlichkeit der

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
    Das Landgericht hätte daher im Rahmen der Strafzumessung bereits bei der Prüfung eines minder schweren Falls im Sinne von § 29a Abs. 2 BtMG erörtern müssen, ob § 31 BtMG als Strafmilderungsgrund hinzutritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 94/19 Rn. 5 und vom 20. März 2019 - 2 StR 594/18 Rn. 13).
  • BGH, 25.09.2018 - 5 StR 251/18

    Absehen von Strafe wegen Aufklärungshilfe (Ermessensentscheidung; alle

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
    b) Der Senat kann nicht ausschließen, dass die Strafkammer unter Heranziehung von § 31 BtMG in Ausübung des ihr eingeräumten Ermessens einen milderen Strafrahmen angewendet und ? resultierend daraus ? eine niedrigere Einzelstrafe für die von ihr abgeurteilte Tat verhängt hätte (vgl. BGH, Urteil vom 25. September 2018 - 5 StR 251/18, BGHSt 63, 210; Beschluss vom 31. März 2015 ? 3 StR 21/15 Rn. 4).
  • BGH, 09.01.2020 - 4 StR 345/19

    Entscheidung ohne Hauptverhandlung durch Beschluss (Verwerfung durch Beschluss

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
    Insoweit ist in der Rechtsprechung anerkannt, dass eine vom Generalbundesanwalt beantragte und - wie hier - mit einem Verwerfungsantrag gemäß § 349 Abs. 2 StPO verknüpfte Schuldspruchänderung, welcher der Senat nicht folgen will, einer Verwerfung des Rechtsmittels durch Beschluss nicht entgegensteht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 9. Januar 2020 - 4 StR 345/19 Rn. 6 und vom 21. November 2019 - 4 StR 158/19 Rn. 4, jeweils mwN).
  • BGH, 20.10.2009 - 4 StR 408/09

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26, vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 Rn. 3 f. und vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 4).
  • BGH, 20.03.2019 - 2 StR 594/18

    Täterschaft (sukzessive Mittäterschaft); Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
    Das Landgericht hätte daher im Rahmen der Strafzumessung bereits bei der Prüfung eines minder schweren Falls im Sinne von § 29a Abs. 2 BtMG erörtern müssen, ob § 31 BtMG als Strafmilderungsgrund hinzutritt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2019 - 1 StR 94/19 Rn. 5 und vom 20. März 2019 - 2 StR 594/18 Rn. 13).
  • BGH, 08.04.2020 - 3 StR 5/20

    Verwenden eines gefährlichen Werkzeugs beim besonders schweren Raub (objektiv

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
    Bei dieser Sachlage scheidet eine (vollendete) besonders schwere räuberische Erpressung gemäß §§ 253, 255, 250 Abs. 2 Nr. 1 StGB bereits deshalb aus, weil der Angeklagte das gefährliche Werkzeug nicht einsetzte, um den Willen des später Geschädigten zu brechen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. April 2020 - 3 StR 5/20 Rn. 4 und vom 25. Februar 2014 - 4 StR 544/13 Rn. 6 mwN).
  • BGH, 23.07.2015 - 1 StR 279/15

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung und Urkundenfälschung: Gebrauch unechter

    Auszug aus BGH, 11.11.2021 - 4 StR 134/21
    Soweit der Generalbundesanwalt beantragt hat, das Verfahren im Fall II. 2 e) (Tat 7) der Urteilsgründe nach § 154 Abs. 2 StPO einzustellen, hindert dies den Senat nicht, durch Beschluss zu entscheiden (vgl. BGH, Beschlüsse vom 23. Juli 2015 - 1 StR 279/15 und vom 12. Juli 2000 - 2 StR 243/00).
  • BGH, 23.06.2021 - 2 StR 306/20

    Tateinheit (Zusammenfassung mehrerer Handlungen im natürlichen Sinne zu einer

  • BGH, 24.10.2017 - 4 StR 334/17

    Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr (ähnlicher, ebenso gefährlicher

  • BGH, 25.02.2014 - 4 StR 544/13

    Schwere räuberische Erpressung (Verknüpfung von Nötigungsmittel und

  • BGH, 11.02.2020 - 4 StR 22/20

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (fakultative Strafmilderung)

  • BGH, 31.03.2015 - 3 StR 21/15

    Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht (Zusammenhang zwischen

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 243/00

    Verwerfung einer Revision

  • BGH, 21.11.2019 - 4 StR 158/19

    Gesamtschuldnerische Haftung für die Einziehung des aus der Tat Erlangten;

  • BGH, 20.02.2003 - 4 StR 228/02

    Gefährdung des Straßenverkehrs; gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr

  • BGH, 10.06.2021 - 4 StR 312/20

    Versuchter Totschlag; bedingter Vorsatz (bedingter Tötungsvorsatz; Abgrenzung von

  • BGH, 22.06.2023 - 4 StR 481/22

    Verwendung eines Kfz als gefährliches Werkzeug wegen der Fahrt in die

    Ein vollendeter gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr erfordert zudem, dass durch den tatbestandsmäßigen Eingriff Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert konkret gefährdet werden (st. Rspr.; vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Beschluss vom 24. Oktober 2017 - 4 StR 334/17 Rn. 3 f. und Beschluss vom 20. Oktober 2009 - 4 StR 408/09 Rn. 4).

    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 16. März 2010 - 4 StR 82/10, StraFO 2010, 259; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95, BGHSt 41, 231, 234; Fischer, StGB, 70. Aufl., § 315b Rn. 9 mwN).

  • BGH, 06.06.2023 - 4 StR 70/23

    Anforderungen an die Darstellung der Ergebnisse von molekulargenetischen

    Bei Vorgängen im fließenden Verkehr muss zu einem bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht ferner hinzukommen, dass das Fahrzeug mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wurde (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 237 f.).

    Die Urteilsgründe schließen aber ungeachtet der Feststellungen zu den beengten räumlichen Verhältnissen am Tatort schon nicht aus, dass er trotz der Öffnung der Tür - was mit seinem festgestellten bedingten Körperverletzungsvorsatz vereinbar ist - bis zuletzt ein kollisionsfreies Passieren des Einsatzfahrzeugs für möglich hielt und anstrebte, er also den Verkehrsvorgang für sein Fortkommen nicht pervertierte (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 7; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 29; Beschluss vom 14. November 2006 - 4 StR 446/06).

  • BGH, 02.03.2023 - 4 StR 312/22

    Verstoß gegen Weisungen während der Führungsaufsicht (Weisung: hinreichend

    bb) Die Aufhebung des Schuldspruchs wegen Verstoßes gegen Weisungen während der Führungsaufsicht zieht die Aufhebung der Verurteilung wegen der in den Fällen II. B. Teil 1, Taten 1), 3) und 4) sowie II. B. Teil 2, Tat 3) der Urteilsgründe jeweils tateinheitlich verwirklichten weiteren Straftatbestände nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21, juris Rn. 8 mwN).
  • BGH, 12.01.2022 - 3 StR 394/21

    Aufklärungshilfe im Betäubungsmittelstrafrecht; erweiterte Einziehung

    Nach den Urteilsgründen lag es nahe, dass der Angeklagte durch die freiwillige Benennung weiterer Bandenmitglieder gemäß § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG dazu beigetragen hat, die Taten über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufzuklären (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21, juris Rn. 12; vom 20. August 2014 - 1 StR 390/14, juris Rn. 4; vom 31. August 2010 - 3 StR 297/10, juris Rn. 2 f.; vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 413/08, NStZ-RR 2009, 58 f.).

    Die Urteilsgründe lassen jedoch nicht erkennen, dass es die Möglichkeit geprüft hat, aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG minder schwere Fälle nach § 30a Abs. 3 BtMG zu bejahen oder die Strafe dem nach § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen (BGH, Beschlüsse vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21, juris Rn. 12; vom 31. August 2010 - 3 StR 297/10, juris Rn. 2 f.).

  • BGH, 13.04.2023 - 4 StR 429/22

    Beweiswürdigung (Tötungsvorsatz; Körperverletzungsvorsatz); Mord (Versuch:

    ee) Die der Verurteilung wegen versuchten Mordes zugrundeliegenden Rechtsfehler ziehen die Aufhebung des Schuldspruchs auch bezüglich der tateinheitlich ausgeurteilten Delikte nach sich (vgl. BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 8 mwN).
  • BGH, 13.09.2022 - 2 StR 480/21

    Strafzumessung (Betäubungsmitteldelikte: Strafrahmen; Strafmilderung, Beitragen

    Nach den Urteilsgründen, die den Angeklagten als "Zinker" bezeichnen, der sich bereits in einem frühen Stadium der Ermittlungen geständig eingelassen hat, lag es nahe, dass der Angeklagte durch die freiwillige Benennung von Personen, die an den Taten beteiligt waren, gemäß § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG dazu beigetragen hat, die Taten über seinen eigenen Tatbeitrag hinaus aufzuklären (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 3 StR 394/21, juris Rn. 6; vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21, juris Rn. 12; vom 20. August 2014 - 1 StR 390/14, juris Rn. 4; vom 31. August 2010 - 3 StR 297/10, juris Rn. 2 f.; vom 23. Oktober 2008 - 3 StR 413/08, NStZ-RR 2009, 58 f.).

    Die Urteilsgründe lassen jedoch nicht erkennen, dass es die Möglichkeit geprüft hat, aufgrund des Vorliegens der Voraussetzungen des § 31 Satz 1 Nr. 1 BtMG minder schwere Fälle nach § 29a Abs. 2 BtMG zu bejahen oder die Strafe dem nach § 29a Abs. 1 BtMG, § 49 Abs. 1 StGB gemilderten Strafrahmen zu entnehmen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 12. Januar 2022 - 3 StR 394/21, juris Rn. 7; vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21, juris Rn. 12; vom 31. August 2010 - 3 StR 297/10, juris Rn. 2 f.).

  • BGH, 15.08.2023 - 4 StR 227/23

    Schuldspruch wegen versuchten Totschlags in Tateinheit mit schwerem gefährlichen

    Demgegenüber wird ein vorschriftswidriges Verhalten im fließenden Verkehr von § 315b StGB - insoweit ohne Beschränkung auf einen entsprechenden Katalog - dann erfasst, wenn es sich dabei um einen bewusst zweckwidrigen Einsatz des Fahrzeugs in verkehrsfeindlicher Absicht handelt und das Fahrzeug darüber hinaus mit zumindest bedingtem Schädigungsvorsatz missbraucht wird (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Beschluss vom 11. November 2021 - 4 StR 134/21 Rn. 4; Beschluss vom 19. November 2020 - 4 StR 240/20 Rn. 26 mwN; Urteil vom 20. Februar 2003 - 4 StR 228/02, BGHSt 48, 233, 236 f.; Urteil vom 31. August 1995 - 4 StR 283/95 Rn. 8, BGHSt 41, 231, 233 f.; BGH, Urteil vom 22. Juli 1999 - 4 StR 90/99 Rn. 5, BGHR StGB § 315b Abs. 1 Nr. 2 Hindernisbereiten 3).
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