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   BGH, 11.12.1957 - V ZR 55/56   

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https://dejure.org/1957,1292
BGH, 11.12.1957 - V ZR 55/56 (https://dejure.org/1957,1292)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1957 - V ZR 55/56 (https://dejure.org/1957,1292)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1957 - V ZR 55/56 (https://dejure.org/1957,1292)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1958, 497 (Ls.)
  • MDR 1958, 226
  • DB 1958, 134
  • DB 1958, 135
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • RG, 26.09.1927 - VI 19/27

    Grundstückskaufvertrag

    Auszug aus BGH, 11.12.1957 - V ZR 55/56
    Beim Verkauf eines Grundstücks hat der Verkäufer in diesem Sinne schon dann erfüllt, wenn er das Grundstück an den Käufer übergeben und an ihn aufgelassen hat (BGH NJW 1951, 760 Nr. 7; RGZ 118, 100, 102).
  • RG, 10.10.1913 - II 260/13

    Zum Begriffe der Stundung des Kaufpreises.

    Auszug aus BGH, 11.12.1957 - V ZR 55/56
    Für die Aufnahme der Vorschrift des § 454 BGB in das Gesetz, die erst durch die Kommission für die zweite Lesung des Entwürfe des Bürgerlichen Gesetzbuches erfolgte, war die Erwägung maßgebend, daß bei gegenseitigen Verträgen in der Regel Zug um Zug erfüllt werde oder doch jedenfalls die Leistung in Erwartung der Gegenleistung erfolge, mit der Stundung des Kaufpreises aber der innere Zusammenhang zwischen der Lieferung der Ware und der Zahlung des Kaufpreises gelöst werde und es deshalb nahe liege, in der Stundung des Kaufpreises einen Verzicht auf das Rücktrittsrecht zu erblicken (RG WarnRechtspr 1915 Nr. 259 in Verbindung mit RGZ 83, 179, 181, 182).
  • BGH, 25.02.1991 - II ZR 46/90

    Rechtsnatur einer Vereinbarung zwischen Partnern einer nichtehelichen

    § 454 BGB stellt eine eng auszulegende Ausnahmevorschrift dar (vgl. etwa BGH, Urt. v. 11. Dezember 1958 - V ZR 55/56, LM BGB § 454 Nr. 2).
  • BGH, 19.02.1958 - V ZR 190/56
    Die Erörterungen im Schrifttum, die das Problem des Unterschiedes zwischen den Vorstellungen der Beteiligten bei Vertragsabschluß und der späteren gesetzlichen Regelung meist nur, ohne besondere Erwähnung der Kreditgewinn abgabe, unter dom Gesichtspunkt des Wegfalls der Gcschäftsgrundlage und des Ausgleichsanspruchs nach § 242 BGB behandeln (z-B. Nehlert JR 1953, 365; vgl. auch das Uli 1958, 4 175 veröffentlichte Urteil des Senats vom 18« Dezember 1957, V ZR 55/56, S. 15, mit weiteren Nachwoisungen), passen naoh Ansicht des Berufungsgerichts nicht auf den zur Entscheidung stehenden Fall.
  • BGH, 01.03.1961 - V ZR 170/59

    Rechtsmittel

    Nach dieser Vorschrift, die eine von den allgemeinen Bestimmungen über gegenseitige Verträge (§§ 520 bis 327 BGB) abweichende Sonderregelung auf dem Gebiete des Kaufrechts enthält, steht dem Verkäufer ausnahmsweise das Rücktrittsrecht aus den §§ 325 Abs. 2, 326 BGB nicht zu, wenn er den Vertrag erfüllt und den Kaufpreis gestundet hat (vgl. Urteile des erkennenden Senats vom 11. Dezember 1957, V ZR 55/56, WM 1958, 466, 469 = LM BGB § 454 Nr. 2, und vom 4. Mai 1960, V ZR 163/58, MDR 1960, 750).
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