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BGH, 11.12.1964 - 2 StR 312/64 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 22.09.1953 - 1 StR 726/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.12.1964 - 2 StR 312/64
Dieser Mangel nötigt zur Aufhebung der Gesamtstrafe und zur Zurückverweisung zwecks Festsetzung der fehlenden Einzelstrufe und Bildung einer neuen Gesamtstrafe (BGHSt 4, 345). - BGH, 12.10.1954 - 5 StR 335/54
Auszug aus BGH, 11.12.1964 - 2 StR 312/64
Es sind somit zwingende Verfahrensvorschriften verletzt worden (BGHSt 6, 354). - BGH, 13.05.1960 - 4 StR 93/60
Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen Mordes in Tateinheit mit gemeinschaftlichem …
Auszug aus BGH, 11.12.1964 - 2 StR 312/64
Hierin ist eine nachträgliche Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch zu sehen, weil nur dieser und nicht auch der Schuldspruch im Verfahren gegen einen Heranwachsenden davon berührt werden kann, daß die Jugendgerichtshilfe nicht beteiligt worden ist (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1955 - 6 StR 87/55 - bei Dallinger MDR 1956, 146; Urteil vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60), Diese Beschränkung ist unwirksam, da der Verteidiger seine Ermächtigung hierzu nicht nachgewiesen hat. - BGH, 26.10.1955 - 6 StR 87/55
Auszug aus BGH, 11.12.1964 - 2 StR 312/64
Hierin ist eine nachträgliche Beschränkung des Rechtsmittels auf den Strafausspruch zu sehen, weil nur dieser und nicht auch der Schuldspruch im Verfahren gegen einen Heranwachsenden davon berührt werden kann, daß die Jugendgerichtshilfe nicht beteiligt worden ist (BGH, Urteil vom 26. Oktober 1955 - 6 StR 87/55 - bei Dallinger MDR 1956, 146; Urteil vom 13. Mai 1960 - 4 StR 93/60), Diese Beschränkung ist unwirksam, da der Verteidiger seine Ermächtigung hierzu nicht nachgewiesen hat.