Rechtsprechung
BGH, 11.12.1970 - I ZR 38/69 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berechtigung des Bauherrn den Außenanstrich nach eigenen Wünschen vorzunehmen - Fehlen der Angaben über die Farbgestaltung des Außenanstrichs im Entwurf des Architekten - Fehlen der Vereinbarung, nach der dem Architekten die Entscheidung in künstlerischen Fragen zusteht ...
- debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)
Farbanstrich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BGHZ 55, 77
- NJW 1971, 556
- MDR 1971, 277
- BB 1971, 199
- DB 1971, 474
- BauR 1971, 135
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 09.07.1962 - VII ZR 98/61
Haftung des Architekten für Mängel des Bauwerks
Auszug aus BGH, 11.12.1970 - I ZR 38/69
Ein Architektenvertrag mit diesem Inhalt ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in der Regel als Werkvertrag anzusehen; insbesondere stellt der vom Architekten entworfene und gefertigte Bauplan, in dem sich vor allem die geistige Tätigkeit des Architekten verkörpert, ein Werk im Sinne des § 631 BGB dar (BGHZ 37, 341, 344 [BGH 09.07.1962 - VII ZR 98/61] m.w.Nachw.). - BGH, 27.02.1962 - I ZR 118/60
Großprojektion von Fernsehsendungen in Lichtspieltheatern
Auszug aus BGH, 11.12.1970 - I ZR 38/69
Die auf dem Schaffen des Klägers beruhende räumliche Gestaltung ist damit in die äußere Erscheinungswelt getreten und erkennbar verwirklicht, das Werk ist also vorhanden (vgl. BGHZ 37, 1, 7 [BGH 27.02.1962 - I ZR 118/60] . AKI). - BGH, 24.01.1956 - VI ZR 147/54
Gestaltungsfreiheit des Künstlers
Auszug aus BGH, 11.12.1970 - I ZR 38/69
Es ist anerkannt, daß es selbst bei der Auftragserteilung für reine, keinen Nutzzwecken dienende Kunstwerke nicht urheberrechtlichen Grundsätzen widerspricht, den Künstler an bestimmte Weisungen des Auftraggebers zu binden (BGHZ 19, 382 - Gedächtniskapelle).
- BGH, 02.10.1981 - I ZR 137/79
Urheberrechtsschutzfähigkeit einer Kirchen-Innenraumgestaltung
Die Revision kann sich in diesem Zusammenhang nicht auf die Senatsentscheidung vom 11. Dezember 1970 (BGHZ 55, 77 ff - Farbanstrich) stützen. - BGH, 18.05.1973 - I ZR 119/71
Wählamt
Denn die von den Beklagten mit dem Eigentum am Grundstück erworbenen Bauteile waren noch nicht so weit fortgeschritten, daß die auf den Entwürfen des Klägers beruhende künstlerische Gestaltung in die äußere Erscheinungswelt getreten und erkennbar verwirklicht worden wäre (vgl. BGHZ 55, 77, 80). - KG, 18.06.1996 - 5 U 4286/95
Gläserner Aufzugschacht - Ausführung in Mauerwerk - Urheberrechtsschutz des …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG München, 12.12.1991 - 29 U 3179/91
Urheberrechtschutz für schlüsselfertige Häuser?
Die schöpferische Gestaltungskraft des Architekten kann ihren Ausdruck und Niederschlag insbesondere auch bei der äußeren Gestaltung des Bauwerks, bei der Dachkonstruktion und Fassadengestaltung erhalten (vgl. RGZ 82, 333, 336 - Fassadengestaltung; BGHZ 55, 77, 80 - Farbanstrich; BGH GRUR 1980, 853 - Architektenwechsel; OLG Nürnberg, Schulze OLGZ 28, 1, 6 - Reformationsgedächtniskirche). - OLG München, 17.12.1987 - 29 U 5865/86
Schadensersatz wegen einer Verletzung von Nutzungsrechten an Entwürfen von zwei …
Die schöpferische Gestaltungskraft des Architekten kann ihren Ausdruck und Niederschlag insbesondere auch bei der äußeren Gestaltung des Bauwerkes, bei der Dachkonstruktion und Fassadengestaltung erhalten (vgl. RGZ 82, 333, 336 - Fassadengestaltung; BGHZ 55, 77, 80 [BGH 11.12.1970 - I ZR 38/69] - Farbanstrich; BGH GRUR 1980, 853 - Architektenwechsel; OLG Nürnberg, Schultze OLGZ 28, 1, 6 - Reformationsgedächtniskirche).