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   BGH, 11.12.1973 - 1 StR 530/73   

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https://dejure.org/1973,1507
BGH, 11.12.1973 - 1 StR 530/73 (https://dejure.org/1973,1507)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1973 - 1 StR 530/73 (https://dejure.org/1973,1507)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73 (https://dejure.org/1973,1507)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an die Auslegung des Begriffs "Nötigung mit Gewalt" in § 178 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung von Gewalt zwecks Herbeiführung eines Willensentschlusses des Opfers - Vorliegen eines durch die Anwendung von Gewalt unmittelbar zum Ziel kommen wollenden Täters - ...

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.10.1964 - 3 StR 32/64

    Merkmale einer verfassungsfeindlichen Vereinigung - Tatbeitrag zur Förderung

    Auszug aus BGH, 11.12.1973 - 1 StR 530/73
    Maßgebend ist, welches Gesetz für den konkreten Fall die mildeste Beurteilung zuläßt (BGHSt 20, 75 [BGH 09.10.1964 - 3 StR 32/64] ).
  • BGH, 02.06.1982 - 2 StR 669/81

    Sexuelle Nötigung - Duldung - Sexuelle Handlung - Überraschung des Tatopfers -

    Eine vom ersten Augenblick an mit Gewalt vorgenommene sexuelle Handlung sollte danach noch nicht im Anfangsstadium, sondern erst in ihrem weiteren Verlauf den Tatbestand erfüllen (so - in Erweiterung der noch engeren Auffassung in den Entscheidungen RG JW 1925 S. 2135 Nr. 4; 1939 S. 400 Nr. 3 - RG JW 1929 S. 1015 Nr. 20; RGSt 65, 227 [228]; RG HRR 1940 Nr. 1423; BGH, Urteile vom 1. März 1956 - 4 StR 57/56; 24. April 1956 - 5 StR 78/56; 14. Mai 1957 - 5 StR 95/57; 7. Oktober 1958 - 1 StR 282/58; auf der Grundlage des geltenden § 178 StGB wohl ebenfalls BGH, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73; Horn a.a.O. Rdn. 8).

    b) Fehl geht schließlich der Hinweis des Landgerichts auf das Urteil des Bundcsgerichtshofes vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73 (= MDR bei Dallinger 1974, 566) und die dort angeführte, bei den parlamentarischen Beratungen zu § 178 StGB abgegebene Stellungnahme des Regierungsvertreters.

  • BGH, 03.04.1991 - 2 StR 582/90

    Sexuelle Handlung - Erheblichkeitsschwelle - Grad der Gefährlichkeit -

    Ob die Erheblichkeitsschwelle überschritten wurde, bestimmt sich nach dem Grad der Gefährlichkeit der Handlung für das jeweils betroffene Rechtsgut; lediglich unter diesem Gesichtspunkt belanglose Handlungen scheiden aus (vgl. BGH, Urt. vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73 = MDR 1974, 366; Urt. vom 26. September 1974 - 4 StR 420/74; Urt. vom 23. Juni 1976 - 3 StR 118/76; Beschl. vom 13. Juli 1983 - 3 StR 255/83 = StV 1983, 415; Beschl. vom 22. August 1984 - 3 StR 321/84 = NStZ 1985, 24).
  • BGH, 11.06.1974 - 1 StR 108/74

    Vornahme sexueller Handlungen vor Kindern

    Da bei dem geständigen Angeklagten auszuschließen ist, daß er sich gegenüber den auch aus den neuen Straftatbeständen hervorgehenden Schuldvorwürfen anders als bisher verteidigen könnte (vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73 - und vom 22. Januar 1974 - 1 StR 490/73), kann das Revisionsgericht die auf der Grundlage klarer Feststellungen ergangene Verurteilung von sich aus den neuen Vorschriften anpassen.
  • BGH, 12.02.1974 - 1 StR 610/73

    Verurteilung wegen Unzucht mit Kindern und Erregung geschlechtlichen Ärgernisses

    Die Möglichkeit, daß der Angeklagte sich gegenüber dem aus den neuen Straftatbeständen abzuleitenden Schuldvorwurf anders als bisher verteidigen könnte, ist nach Sachlage auszuschließen (vgl. BGH, Urteile vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73 - und vom 22. Januar 1974 - 1 StR 490/73).
  • BGH, 19.03.1974 - 1 StR 37/74

    Revision nach Verbindung von Verfahren der ersten und zweiten Instanz -

    Maßgebend ist, welches Gesetz für den konkreten Fall die mildeste Beurteilung zuläßt (BGHSt 20, 75; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73).
  • BGH, 22.01.1974 - 1 StR 490/73

    Änderungen von in Schuldsprüchen angewandte Strafvorschriften durch während des

    Bei beiden Angeklagten ist nach Sachlage auszuschließen, daß sie sich gegenüber den auch aus den neuen Straftatbeständen zweifelsfrei hervorgehenden Schuldvorwürfen anders als bisher verteidigen könnten (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1973 - 1 StR 530/73).
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