Rechtsprechung
BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80 |
Wohnrecht für ehemalige Haushälterin
§ 598 BGB, §§ 516, 517 BGB, vertraglich eingeräumte unentgeltliche lebenslange Gebrauchsüberlassung einer Wohnung ist Leihe, nicht (formbedürftige) Schenkung
Volltextveröffentlichungen (6)
- Prof. Dr. Lorenz
Qualifikation einer dauerhaften unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung auch bei erheblichem Vermögenswert als Leihe, nicht Schenkung
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Juristenzeitung(kostenpflichtig)
Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung ist Leihe
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 598 § 516 § 518
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Schenkung - Wohnungsüberlassung auf Lebenszeit - Leihvertrag - Formerfordernis
Besprechungen u.ä.
- jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)
Abgrenzung der Leihe (§§ 598 ff. BGB) zur Schenkung
Papierfundstellen
- BGHZ 82, 354
- NJW 1982, 820
- MDR 1982, 394
- DNotZ 1982, 557 (Ls.)
- JR 1982, 411
Wird zitiert von ... (59) Neu Zitiert selbst (9)
- BGH, 19.06.1970 - V ZR 144/67
Vorliegen eines auf Austausch von Leistung und Gegenleistung gerichteten …
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Danach wird der Formmangel eines auf Besitz und Nutzung einer Wohnung (schuldrechtliches Wohnrecht) gerichteten Schenkungsversprechens geheilt, wenn der Schenker die Wohnung dem Beschenkten zum Zwecke dieser Nutzung übergibt, weil er damit alles getan habe, was von seiner Seite im Sinne des § 518 Abs. 2 BGB zur Bewirkung der versprochenen Leistung erforderlich sei (Urteile vom 6. März 1970, - V ZR 57/679 - NJW 1970, 941 = WM 1970, 638 und vom 19. Juni 1970, - V ZR 144/67 -, WM 1970, 1247).Soweit sich aus den Urteilen des Senats vom 17. Dezember 1954, vom 6. März 1970 und vom 19. Juni 1970 (aaO.) eine andere Auffassung ergeben könnte, wird daran nicht festgehalten.
- BGH, 06.03.1970 - V ZR 57/67
Auslegung eines "Familienvertrages" - Gemeinsamer Zweck beim Gesellschaftsvertrag …
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Danach wird der Formmangel eines auf Besitz und Nutzung einer Wohnung (schuldrechtliches Wohnrecht) gerichteten Schenkungsversprechens geheilt, wenn der Schenker die Wohnung dem Beschenkten zum Zwecke dieser Nutzung übergibt, weil er damit alles getan habe, was von seiner Seite im Sinne des § 518 Abs. 2 BGB zur Bewirkung der versprochenen Leistung erforderlich sei (Urteile vom 6. März 1970, - V ZR 57/679 - NJW 1970, 941 = WM 1970, 638 und vom 19. Juni 1970, - V ZR 144/67 -, WM 1970, 1247).Zwar mag der Schutzzweck des Formzwanges, der bei Schenkungsversprechen vor unbedachter Übereilung bewahren soll (vgl. Senatsurteil, NJW 1970, 941 mit Hinweis auf die Motive zum BGB ), unter Umständen auch für den Abschluss eines Leihvertrages angebracht erscheinen; das gilt jedoch in gleicher Weise für entgeltliche Verträge, wenn solche sich im Einzelfall für eine Vertragspartei als ungewöhnliche Risikogeschäfte erweisen.
- LG Köln, 10.05.1973 - 2 O 44/71
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Diese Rechtsprechung hat teilweise Zustimmung gefunden (LG Köln, NJW 1973, 1880;… Erman/Seiler, BGB , 7. Aufl., § 518 Rdn. 7;… Palandt/Putzo, BGB , 41. Aufl., § 518 Anm. 5 a dd;… Däubler in Alternativkomm - BGB § 518 Rdn. 4;… im Ergebnis ebenso Soergel/Mühl, BGB , 11. Aufl., § 518 Rdn. 7).Sie ist im Schrifttum aber auch vielfach auf Ablehnung gestoßen (D. Reinicke, NJW 1970, 1447;… BGB -RGRK/Mezger, 12. Aufl., § 518 Rdn. 4;… Staudinger/Reuss, BGB , 12. Aufl., § 518 Rdn. 21;… MünchKomm/Kollhosser, § 518 Rdn. 17;… unklar Jauernig/Vollkommer, BGB , 2. Aufl., § 518 Anm. 3 b dd), und zwar - bei unterschiedlicher Gewichtung der Argumente - mit der Begründung, dass die Leistung im Sinne des § 518 Abs. 2 BGB erst mit Eintritt des Erfüllungserfolges bewirkt sei (…Reinicke, aaO.;… MünchKomm/Kollhosser, aaO., Rdn. 12; vgl. auch Herrmann, MDR 1980, 883; Seibert, JZ 1981, 380), jedenfalls aber der Schenker durch einmalige Besitzübergabe den Gebrauch der Sache für die Zukunft nur solange gewähret wie er damit einverstanden bleibe.
- BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 235/80
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung - Unbegründetheit einer …
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Nichts anderes aber ist ein unentgeltliches schuldrechtliches Wohnrecht, von dem das Berufungsgericht ausgeht (…vgl. MünchKomm/Haase, § 598 Rdn. 20; vgl. auch BGHZ 12, 380, 399; zur Rechtslage bei Gewährung von Wohnrecht und Rente, vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1981, - IVa ZR 235/80 -, WM 1982, 100), genauso wie ein entgeltliches schuldrechtliches Wohnrecht keinen Vertrag eigener Art sondern einen Mietvertrag darstellt (BGH, Urteil vom 4. Mai 1970, - VIII ZR 179/68 -, LM BGB § 535 Nr. 45). - BGH, 19.12.1975 - V ZR 38/74
Duldung von Niederspannungsleitungen
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Danach sind auch langfristige Leihverträge möglich, wie in der Rechtsprechung anerkannt ist (so z.B. bei unentgeltlich gestatteter Benutzung von Grundstücken oder Straßen für Fernleitungen: RG HRR 1933 Nr. 1000; WarnRechtsprechung 1934 Nr. 152; vgl. dazu auch Schapp, NJW 1976, 1092). - BGH, 04.05.1970 - VIII ZR 179/68
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Nichts anderes aber ist ein unentgeltliches schuldrechtliches Wohnrecht, von dem das Berufungsgericht ausgeht (…vgl. MünchKomm/Haase, § 598 Rdn. 20; vgl. auch BGHZ 12, 380, 399; zur Rechtslage bei Gewährung von Wohnrecht und Rente, vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1981, - IVa ZR 235/80 -, WM 1982, 100), genauso wie ein entgeltliches schuldrechtliches Wohnrecht keinen Vertrag eigener Art sondern einen Mietvertrag darstellt (BGH, Urteil vom 4. Mai 1970, - VIII ZR 179/68 -, LM BGB § 535 Nr. 45). - BGH, 17.04.1967 - II ZR 157/64
Anforderung an die Genehmigung eines schwebend unwirksamen Vertrages
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Nach den Feststellungen des Berufungsgerichts steht somit rechtlich außer Zweifel, dass der Kläger die ihn als Miteigentümer naturgemäß mitbetreffende Vereinbarung zwischen seiner Schwester und der Beklagten kannte und folglich mit einer von seiner Seite nötigen Genehmigungsbedürftigkeit dieser Vereinbarung zumindest rechnete (vgl. BGHZ 47, 341, 351). - BGH, 17.12.1954 - V ZR 77/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
In der bloßen vorübergehenden Gebrauchsüberlassung einer Sache liegt in der Regel keine das Vermögen mindernde Zuwendung, die für eine Schenkung gemäß § 516 Abs. 1 BGB erforderlich wäre (vgl. Senatsurteil vom 17. Dezember 1954, - V ZR 77/53 -, LM BGB § 516 Nr. 2; RG, JW 1921, 1362) ; denn in diesem Falle verbleibt die Sache im Eigentum und mithin im Vermögen des Leistenden. - BGH, 26.02.1954 - V ZR 135/52
Treuhänder und Rückerstattungsverfahren
Auszug aus BGH, 11.12.1981 - V ZR 247/80
Nichts anderes aber ist ein unentgeltliches schuldrechtliches Wohnrecht, von dem das Berufungsgericht ausgeht (…vgl. MünchKomm/Haase, § 598 Rdn. 20; vgl. auch BGHZ 12, 380, 399; zur Rechtslage bei Gewährung von Wohnrecht und Rente, vgl. BGH, Urteil vom 11. November 1981, - IVa ZR 235/80 -, WM 1982, 100), genauso wie ein entgeltliches schuldrechtliches Wohnrecht keinen Vertrag eigener Art sondern einen Mietvertrag darstellt (BGH, Urteil vom 4. Mai 1970, - VIII ZR 179/68 -, LM BGB § 535 Nr. 45).
- BGH, 27.01.2016 - XII ZR 33/15
Eintritt eines am Prozess nicht beteiligten Miterben in die Parteistellung des …
Die unentgeltliche Gebrauchsüberlassung von Wohn- oder Geschäftsräumen ist regelmäßig auch bei langer Vertragslaufzeit Leihe und selbst dann nicht formbedürftig, wenn das Recht des Verleihers zur Eigenbedarfskündigung vertraglich ausgeschlossen ist (Fortführung von BGH, 11. Dezember 1981, V ZR 247/80, BGHZ 82, 354 = NJW 1982, 820; BGH Urteile vom 20. Juni 1984, IVa ZR 34/83, NJW 1985, 1553 und vom 10. Oktober 1984, VIII ZR 152/83, NJW 1985, 313 sowie Beschluss vom 11. Juli 2007, IV ZR 218/06, FamRZ 2007, 1649).Da eine Leihe gerade die Gestattung des unentgeltlichen Gebrauchs zum Gegenstand hat, kann auch in der damit verbundenen Zuwendung des Wertes einer sonst möglich gewesenen Eigennutzung der Sache keine Schenkung gesehen werden (BGHZ 82, 354 = NJW 1982, 820; BGH Urteile vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 34/83 - NJW 1985, 1553 und vom 10. Oktober 1984 - VIII ZR 152/83 - NJW 1985, 313 sowie Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZR 218/06 - FamRZ 2007, 1649, 1650).
Auf den Leihvertrag sind deshalb schenkungsrechtliche Vorschriften grundsätzlich auch dann nicht anzuwenden, wenn dem Eigentümer infolge der Gebrauchsüberlassung Vermögensvorteile entgehen, die er bei eigenem Gebrauch hätte erzielen können (BGHZ 82, 354 = NJW 1982, 820, 821).
Es spielt keine Rolle, ob sich diese Gefahr nur aus der Länge der verabredeten Bindungsdauer oder erst aus der mit der Gebrauchsgewährung verknüpften Aufgabe eines Vermögensvorteils der sonst möglichen Eigennutzung ergibt (BGHZ 82, 354 = NJW 1982, 820, 821).
Zwar ist die Kündigungsbefugnis nach § 605 Nr. 1 BGB eine Rechtfertigung dafür, dass das Gesetz die Belange des Verleihers auch ohne Formzwang als ausreichend gewahrt ansieht (BGHZ 82, 354 = NJW 1982, 820, 821).
Darüber hinaus steht dem Verleiher bei Dauerschuldverhältnissen wie der Leihe auf Zeit jedenfalls die Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 314 BGB offen, um sich bei Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses von diesem zu lösen (vgl. auch BGHZ 82, 354 = NJW 1982, 820, 821).
- OLG Hamm, 17.05.2017 - 30 U 117/16
Dingliches Wohnrecht; Wert; Schenkungswert
Das ergebe sich daraus, dass mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1982, 820 und MDR 2016, 509) die Einräumung eines Wohnungsrechts eine Leihe sei (§ 598 BGB) und dem Berechtigten lediglich vorübergehend der Besitz an der Wohnung eingeräumt werde.Lediglich ein nur schuldrechtlich gewährtes Wohnrecht ist eine Leihe im Sinne des § 598 BGB (vgl. zu diesem BGH, Urteil vom 11. Dezember 1981 - V ZR 247/80, juris Rn. 11).
- BGH, 30.04.2008 - XII ZR 110/06
Rechtstellung des verbleibenden Partners einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft …
Es kann dahinstehen, ob und unter welchen Voraussetzungen ein solches unentgeltliches Nutzungsrecht wirksam durch mündliche Abrede vereinbart werden könnte (§§ 518, 2301 BGB; vgl. BGHZ 82, 354; BGH Urteil vom 20. Juni 1984 - IVa ZR 34/83 - NJW 1985, 1553;… zum Streitstand etwa MünchKomm BGB, 4. Aufl., § 516 Rdn. 3 ff.; Nehlsen-von Stryck AcP 187 (1987) 553).
- BGH, 05.11.1997 - VIII ZR 55/97
Zur Wirksamkeit von Mietvorauszahlungen gegenüber dem neuen Eigentümer
a) Die von der Revision angegriffene rechtliche Würdigung des Berufungsgerichts steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach ein Mietvertrag anzunehmen ist, wenn sich jemand verpflichtet den Gebrauch einer Sache gegen Entrichtung eines Entgelts zu gewähren (Senatsurteil vom 4. Mai 1970 - VIII ZR 179/68 = LM BGB § 535 Nr. 45 = MDR 1970, 1004; BGHZ 82, 354, 357; BGHZ 123, 166, 169 f.).Je nachdem, ob eine entgeltliche oder unentgeltliche Gestaltung vorliegt, ist die Abrede als Leihe oder Miete einzuordnen und nicht, wie die Revision meint, als Schenkung oder Kauf (BGHZ 82, 354, 357).
- BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 70/86
Begriff der Schenkung oder Ausstattung
Sie setzt eine Zuwendung voraus, durch die der Schenker die Substanz seines Vermögens vermindert und das Vermögen des Beschenkten entsprechend vermehrt (vgl. BGHZ 82, 354, 357; 84, 361, 365). - OLG Koblenz, 15.09.2010 - 1 U 63/10
Rechtsnatur der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung
In der Rechtsprechung ist geklärt, dass die unentgeltliche Überlassung einer Wohnung, gegebenenfalls auch schon die bloße stillschweigende Duldung ihrer Nutzung, auch bei längerfristiger Gestattung als (Grundstücks-)Leihvertrag einzuordnen ist (vgl. BGH NJW 1982, 820; OLG Köln MDR 1999, 1271 ;… Reuter in: Staudinger a.a.O. § 598 Rn. 7). - BGH, 20.10.2020 - X ZR 7/20
Darstellen des Verzichts auf ein dingliches Wohnungsrecht als Zuwendung aus dem …
An dieser Voraussetzung fehlt es nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa dann, wenn Arbeits- oder Dienstleistungen (BGH, Urteil vom 8. Juli 1982 - IX ZR 99/80, BGHZ 84, 361, 365; Urteil vom 1. Juli 1987 - IVb ZR 70/86, BGHZ 101, 229, 232) oder Gebrauchsüberlassungen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 1981 - V ZR 247/80, BGHZ 82, 354, 356 f.) zugewendet werden. - OLG Nürnberg, 22.07.2013 - 4 U 1571/12
Unentgeltliche Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts: …
Für das schuldrechtliche Wohnungsrecht hat die Rechtsprechung des Bundesgerichtshof angenommen, dass die Verpflichtung zur unentgeltlichen Gebrauchsüberlassung einer Wohnung auf Lebenszeit als Leihvertrag (§ 598 BGB) und nicht als Schenkung (§ 516 BGB) zu qualifizieren ist (BGHZ 82, 354). - BGH, 25.10.1991 - V ZR 196/90
Miteigentümer bei Grunddienstbarkeit als notwendige Streitgenossen; Darlegungs- …
In diesem Falle müßte jedoch der Tatrichter auch prüfen, ob die vom Kläger zumindest konkludent erklärte Kündigung aus wichtigem Grund berechtigt ist, da unter dieser Voraussetzung bei einem Dauerschuldverhältnis das Kündigungsrecht nicht auf die in § 605 BGB genannten Gründe beschränkt ist (Senatsurt. BGHZ 82, 354, 359) [BGH 11.12.1981 - V ZR 247/80]. - BGH, 10.10.1984 - VIII ZR 152/83
Anspruch des ausgezogenen Ehegatten wegen Ausbau einer Wohnung im Hause der …
Hat sich die Beklagte aber rechtsgeschäftlich verpflichtet, dem Kläger und seiner Ehefrau die Räume unentgeltlich zum Gebrauch zu überlassen, so handelt es sich um ein Leihverhältnis nach § 598 BGB und nicht etwa um eine Schenkung des Gebrauchsrechts (BGHZ 82, 354, 356 f [BGH 11.12.1981 - V ZR 247/80] = NJW 1982, 820).Denn im Verhältnis der Beklagten zu ihr konnte es unter Berücksichtigung der langfristigen Bindung nur durch Kündigung nach § 605 BGB oder aus wichtigem Grunde nach § 242 BGB (analog) beseitigt werden (BGHZ 82, 354, 359) [BGH 11.12.1981 - V ZR 247/80].
- BGH, 14.12.2006 - I ZR 34/04
Archivfotos
- BGH, 20.06.1984 - IVa ZR 34/83
Wirksamkeit der formlosen Einräumung eines Wohnrechts
- LG Lübeck, 08.10.2013 - 6 O 20/13
Leih- bzw. Schenkungsvertrag: Einordnung der unentgeltlichen Nutzungsüberlassung …
- BGH, 11.11.2011 - V ZR 231/10
Herausgabeanspruch: Sonderrechtsfähigkeit eines Bestandteils einer …
- BFH, 27.10.2010 - II R 37/09
Steuerfreiheit von Zuwendungen unter Lebenden bezüglich …
- BGH, 11.07.2007 - IV ZR 218/06
Begriff der beeinträchtigenden Schenkung
- BFH, 23.06.2010 - II B 32/10
Schenkungsteuer bei unentgeltlichem Verzicht auf dingliches Wohnungsrecht - …
- OLG Hamm, 05.03.2015 - 5 U 52/14
Wirksamkeit einer langfristigen, unkündbaren Gebrauchsüberlassung an einem …
- OLG Köln, 23.04.1999 - 19 U 13/96
Einräumung eines lebenslangen unentgeltlichen Wohn- und Nutzungsrechts …
- BGH, 17.03.1994 - III ZR 10/93
Entschädigung für die Verlegung einer Fernwasserleitung wegen des Neubaus einer …
- OLG Koblenz, 16.01.1996 - 3 W 693/95
Kündigung eines schuldrechtlichen Wohnrechts
- BFH, 29.11.1983 - VIII R 184/83
Zur Werbungskostenabzugsberechtigung des Hauseigentümers
- OLG Stuttgart, 07.03.2008 - 5 AR 2/08
Abgrenzung zwischen Mietvertrag und und Leiheverhältnis: Bindende Verweisung …
- BVerwG, 31.03.2004 - 6 C 11.03
Telekommunikation; Zusammenschaltungsanordnung; Bedingungen der …
- FG Rheinland-Pfalz, 18.04.2002 - 4 K 1869/01
Nutzungsrecht an der Wohnung des Lebensgefährten
- FG Rheinland-Pfalz, 18.12.2008 - 4 K 1859/06
Zur Frage, ob ein niedrigverzinsliches Darlehen schenkungsteuerpflichtig ist, ob …
- BVerwG, 11.10.2016 - 9 C 28.15
Aufwandsbegriff; Beruhen; Gesellschaft bürgerlichen Rechts; Leihe; …
- BFH, 29.11.1983 - VIII R 215/79
Zur Zurechnung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
- BFH, 07.10.2010 - II E 6/10
Nichterhebung von Kosten wegen unrichtiger Sachbehandlung
- AG München, 28.02.2018 - 155 C 20108/17
Die unentgeltliche Erlaubnis, auf fremdem Grundstück einen Maibaum zu errichten, …
- OLG Bamberg, 28.06.1994 - 1 W 35/94
Vermächtnisweise Zuwendung eines Wohnrechts gibt keinen Anspruch auf dingliche …
- FG Niedersachsen, 19.02.2010 - 3 K 293/09
Freigebige Zuwendung i.S.d. Erbschaftssteuer- und Schenkungssteuergesetzes durch …
- LG Bielefeld, 20.07.2016 - 8 O 473/15
Schenkungsrückforderungsansprüche aus übergegangenem Recht wegen Bedürftigkeit …
- OLG Hamm, 07.04.2014 - 5 U 117/13
Kosten der Verlegung einer langjährig genutzten Notwegzufahrt
- OLG Köln, 24.11.1993 - 11 U 127/93
Unentgeltliche Überlassung einer Wohnung ist formlos wirksam - Miete, Leihe, Form
- FG Rheinland-Pfalz, 02.04.2002 - 4 K 1869/01
Voraussetzungen der Annahme einer freigebigen Zuwendung durch Einräumung von …
- KG, 21.07.2006 - 13 U 55/05
Vermietung einer Wohnung weit unterhalb der ortsüblichen Miete als den …
- OLG Zweibrücken, 19.05.2006 - 2 UF 50/06
Ergänzungspflegschaft: Entbehrlichkeit familiengerichtlicher Genehmigung durch …
- BGH, 28.04.1995 - LwZR 9/94
Verjährung eines nach dem Recht der DDR zu beurteilenden Schadensersatzanspruchs
- OVG Schleswig-Holstein, 22.07.2016 - 2 LB 12/16
Heranziehung zur Zweitwohnungssteuer bei an die Kinder im Rahmen eines …
- OLG Stuttgart, 24.08.2004 - 10 U 35/04
Gewährung eines zinslosen Darlehens als Schenkung
- OLG Stuttgart, 30.08.2007 - 19 U 27/07
Erbvertrag: Wertersatz wegen Beeinträchtigung eines …
- FG Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 5 K 2500/21
Grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Übernahme der einem Dritten …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.08.2010 - L 19 (20) AS 47/09
Grundsicherung für Arbeitssuchende
- OLG München, 09.12.1983 - 18 U 3058/83
- LG Paderborn, 03.09.2010 - 2 O 53/10
Die Übertragung eines Grundstücks zu Lebzeiten als Gegenleistung für den Verzicht …
- LG Schweinfurt, 26.07.2016 - 11 O 230/13
Kündigung eines schuldrechtlichen Wohnrechts
- OLG Hamm, 30.10.2009 - 30 U 182/08
Nichtigkeit eines Jagdpachtvertrages wegen Nichteinhaltung der Schriftform
- OLG Frankfurt, 18.12.2009 - 19 U 145/09
Wohnrecht: Ansprüche wegen Verwahrlosung des genutzten Gebäudes gegen Inhaber …
- OLG Stuttgart, 04.06.2013 - 10 U 157/12
Landwirtschaftliches Höferecht: Umdeutung eines nicht vollzogenen …
- AG Hamburg, 23.07.2008 - 68c IK 46/07
- VG Osnabrück, 16.01.2003 - 3 A 33/02
Fremdvergleich; Gebrauchsüberlassung; Mietbeihilfe: Unterhaltsleistung; sechs …
- BGH, 28.10.1982 - IX ZR 85/81
Anspruch auf Zugewinnausgleich bei Ehescheidung - Berechnung des Endvermögens der …
- BFH, 21.01.1986 - IX R 27/83
Ermittlung des einkommensteuerpflichtigen Nutzungswerts einer Wohnung im eigenen …
- FG Baden-Württemberg, 08.07.2022 - 5 K 2500/21 zurück zur Übersicht Seite drucken
- SG Frankfurt/Oder, 30.06.2010 - S 20 AS 1062/08
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.02.2009 - L 5 AS 34/09
- LG Düsseldorf, 19.09.2019 - 21 O 121/18
- VG Berlin, 19.08.2009 - 1 A 207.08
Frage der Öffentlichkeit eines Wegs (Berlin)