Rechtsprechung
BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gebrauchsvorteile aus Eigentumsverhältnissen als Einkünfte zum ehelichen Lebensverhältnis - Anspruch auf Nutzungsentgelt in Bezug auf eine Ehewohnung - Anwendbarkeit der Regeln einer Gemeinschaft zu Bruchteilen bei getrennt lebenden Ehegatten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 1372
Berücksichtigung der alleinigen Benutzung der Ehewohnung durch einen Ehegatten bei der Bemessung des Trennungsunterhalts - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1986, 1339
- NJW-RR 1986, 626 (Ls.)
- MDR 1986, 567
- FamRZ 1986, 436
Wird zitiert von ... (43) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 07.04.1978 - V ZR 154/75
Besitzrecht an der Ehewohnung
Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84
Ein solcher auf den Vorschriften der 6. DurchführungsVO zum Ehegesetz vom 21. Oktober 1944 (HausratsVO) und des § 620 Satz 1 Nr. 7 ZPO beruhender Vorrang besteht indessen nicht für in Bezug auf eine Ehewohnung geltend gemachte Ansprüche auf ein Nutzungsentgelt (BGHZ 71, 216, 221).Das Berufungsgericht hat der Klägerin einen Anspruch auf Nutzungsentgelt im Anschluß an die bereits zitierte Entscheidung des V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 7. April 1978 (BGHZ 71, 216) versagt.
- BGH, 17.05.1983 - IX ZR 14/82
Neuregelung der Verwaltung und der Nutzung eines gemeinsamen Hauses nach …
Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84
Das Scheitern der Ehe, das durch die Trennung und die Einreichung eines Scheidungsantrages indiziert wird, führt zu einer Änderung auch solcher Rechtsverhältnisse, die vorher durch die Besonderheiten der ehelichen Lebensgemeinschaft bestimmt waren (BGHZ 87, 265, 270 ff. in Fortführung von BGH NJW 1982, 1753 = FamRZ 1982, 355, jeweils m.w.N.).In BGHZ 87, 265, 271/272 hat der Bundesgerichtshof als eine andere Form des angemessenen Ausgleichs für die alleinige Nutzung angesehen, daß der das gemeinschaftliche Grundstück bewohnende Ehegatte die Hauskosten - insbesondere die Bedienung von für die Hausfinanzierung aufgenommenen Krediten - allein übernimmt.
- BGH, 04.02.1982 - IX ZR 88/80
Verwaltung und Benutzung einer beiden Ehegatten gehörenden Eigentumswohnung nach …
Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84
Das Scheitern der Ehe, das durch die Trennung und die Einreichung eines Scheidungsantrages indiziert wird, führt zu einer Änderung auch solcher Rechtsverhältnisse, die vorher durch die Besonderheiten der ehelichen Lebensgemeinschaft bestimmt waren (BGHZ 87, 265, 270 ff. in Fortführung von BGH NJW 1982, 1753 = FamRZ 1982, 355, jeweils m.w.N.).
- BGH, 14.02.1962 - IV ZR 156/61
Umfang der Rechtskraft
Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84
Das ergibt sich eindeutig aus dem Tatbestand und den Entscheidungsgründen des Unterhaltsurteils, die zur Auslegung der Urteilsformel heranzuziehen sind, um den Umfang der von Amts wegen zu beachtenden Rechtskraft des Urteils zu ermitteln (vgl. BGHZ 36, 365, 367). - BGH, 13.10.1976 - IV ZR 89/75
Keine Klage auf Herausgabe der Ehewohnung während des Eheprozesses
Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist während des Eheprozesses eine auf Eigentum gestützte Klage eines Ehegatten gegen den anderen auf Herausgabe der Ehewohnung unzulässig (BGHZ 67, 217), weil ausschließlich das für die Ehesache zuständige Gericht (seit dem 1. Juli 1977: das Familiengericht) die Benutzung der Ehewohnung zu regeln hat. - BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84
Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der …
Auszug aus BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 83/84
Die Beibehaltung dieser Regelung während der Trennungszeit entspricht billigem Ermessen umso mehr, als in der Regel davon ausgegangen werden kann, daß das, was der ausgezogene Teilhaber bei einer Neuregelung als Nutzungsentgelt erhielte, seinen ungedeckten Unterhaltsbedarf und damit seinen Unterhaltsanspruch entsprechend mindern würde (vgl. das gleichzeitig verkündete und ebenfalls zur Veröffentlichung bestimmte Senatsurteil in der Sache IVb ZR 82/84).
- BGH, 28.09.2016 - XII ZB 487/15
Ehewohnung während der Trennungszeit: Zulässigkeit eines Antrags des …
In ähnlicher Weise verwirklicht sich das Eigentum, wenn zwar keine Nutzungsvergütung gezahlt wird, stattdessen jedoch - wie hier - die Überlassung als Deckung des Wohnbedarfs auf den ansonsten geschuldeten Trennungsunterhalt angerechnet wird (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 83/84 - FamRZ 1986, 436). - BGH, 13.01.1993 - XII ZR 212/90
Nutzungsentgelt für gemeinsames Haus nach Trennung der Ehegatten
Mit dem Scheitern der Ehe, das sich hier in der Erhebung des Scheidungsantrags am 2. Dezember 1981 manifestiert, entfällt in der Regel jener Grund für eine von der hälftigen Ausgleichsregel abweichende Gestaltung (…BGHZ 87, aaO., 270; Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 83/84 - FamRZ 1986, 436, 437).Gleichgültig, ob der Anspruch auf Neuregelung auf eine Geldentschädigung oder darauf gerichtet ist, daß der nutzende Teilhaber die Lasten übernimmt, wirkt er jedenfalls nur ex nunc (…vgl. BGHZ 87 aaO.; Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 83/84 - FamRZ 1986, 436, 437; BGH Urteil vom 14. November 1988 - II ZR 77/88 - NJW 1989, 1030, 1031;… MünchKomm/Karsten Schmidt 2. Aufl, BGB § 745 Rdn. 30).
- BGH, 20.05.2015 - XII ZB 314/14
Bewertung des Endvermögens im Zugewinnausgleich: Wegfall des …
Zwar wären die Ehegatten nicht gehindert, schon während der Trennungszeit eine Nutzungs- und Verwaltungsvereinbarung des Inhalts zu treffen, dass einer von ihnen die Alleinnutzung behält und zum Ausgleich dafür die gemeinsam geschuldeten Darlehenslasten allein trägt (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 83/84 - FamRZ 1986, 436, 637).
- BGH, 15.02.2006 - XII ZR 202/03
Voraussetzungen einer Nutzungsvergütung bei freiwilliger Überlassung der …
Ein Vergütungsanspruch des weichenden Ehegatten ließe sich dann weder auf das Miteigentum noch auf das Alleineigentum des weichenden Ehegatten stützen (zur grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 745 Abs. 2 BGB auf das Miteigentum von Ehegatten an der Ehewohnung vgl. aber: Senatsurteile vom 13. April 1994 - XII ZR 3/93 - FamRZ 1994, 822 und vom 8. Mai 1996 - XII ZR 254/94 - FamRZ 1996, 931, 932; vgl. auch das vor Einführung des § 1361 b BGB ergangene Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 83/84 - FamRZ 1986, 436, 437 sowie die Urteile des BGH vom 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80 - FamRZ 1982, 355 f. und vom 17. Mai 1983 - IX ZR 14/82 - FamRZ 1983, 795, 796 f.; zum Meinungsstand betr. - BGH, 08.05.1996 - XII ZR 254/94
Ausgleich unter Ehegatten für die Aufgabe eines dinglichen Wohnrechts
Wenn eine Ehewohnung im Miteigentum beider Ehegatten steht und sich diese endgültig trennen, kann aufgrund des § 745 Abs. 2 BGB eine Neuregelung der Verwaltung und Benutzung nach billigem Ermessen verlangt werden, die auch darin bestehen kann, daß derjenige, der in der Wohnung verbleibt, an den anderen eine angemessene Nutzungsentschädigung zu zahlen hat (vgl. BGH, Urteil vom 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80 - FamRZ 1982, 355, 356, BGHZ 87 aaO., Senatsurteile vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 83/84 - FamRZ 1986, 436 und vom 13. April 1994 - XII ZR 3/93 - FamRZ 1994, 822). - BGH, 11.12.2002 - XII ZR 27/00
Bewertung einer gesellschaftsrechtlich ausgestalteten Mitarbeiterbeteiligung
Auch außerhalb des Güterrechts ist eine doppelte Teilhabe eines Ehegatten an geldwerten Positionen des anderen nicht gerechtfertigt; so kann etwa neben einem rechtskräftig titulierten Trennungsunterhalt, bei dem der Nutzungsvorteil mietfreien Wohnens in der bisherigen Ehewohnung dem unterhaltspflichtigen Ehegatten bereits als Einkommen zugerechnet worden ist, nicht für den gleichen Zeitraum ein Nutzungsentgelt verlangt werden (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 83/84 - FamRZ 1986, 436, 437; Hahne FF 1999, 99, 103). - BGH, 13.04.1994 - XII ZR 3/93
Bemessung der Entschädigung für die Nutzung der im gemeinsamen Eigentum stehenden …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist abzustellen auf den Mietwert der Wohnung (BGHZ 87, 265, 272 f; Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 83/84 = FamRZ 1986, 436, 437).c) Die Revision weist zwar zutreffend darauf hin, daß für die Bemessung des zu zahlenden Nutzungsentgelts die erzielbare Miete nicht der einzige Maßstab ist, daß vielmehr auch die Besonderheiten des Einzelfalles (insbesondere solche, die sich als Nachwirkungen aus der ehelichen Lebensgemeinschaft ergeben) berücksichtigt werden können (vgl. Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 aaO.;… Erman/Aderhold aaO. § 745 Rdn. 6, jeweils m.N.).
- OLG Hamm, 28.12.2015 - 2 UF 186/15
Zuweisung der Ehewohnung an die Ehefrau wegen wiederholter Besuche der neuen …
Sie verbietet sich insoweit nur, wenn die Beteiligten den Unterhalt bereits unter Berücksichtigung des Wohnwerts berechnet haben und die Nutzungsentschädigung durch einen höheren Unterhalt wieder auszugleichen wäre (BGH, Urt.v. 11.12.1985 - IVb ZB 83/84 - NJW 1986, 1339; OLG Bamberg, Beschl.v. 21.11.1991 - 2 WF 147/91 - FamRZ 1992, 560;… Voppel, in: Staudinger, a.a.O., zu § 1361b BGB Rn. 71). - OLG München, 17.04.2007 - 2 UF 1607/06
Gerichtliche Zuständigkeit und Anwendbarkeit der HausratsVO bei Geltendmachung …
Der BGH hat in ständiger Rechtsprechung bislang dazu entschieden, dass eine Nutzungsvergütung unter Miteigentümern nur als Folge einer Neuregelung der Verwaltung und Benutzung durch Beschluss nach § 745 Abs. 2 BGB angeordnet werden könne, wobei diese Nutzungsänderung dann auch einen Anspruch auf Festsetzung der Vergütung beinhalte (BGH, FamRZ 1982, 355 ; 1986, 436 ; 1994, 98 und 822; 1996, 931; offen gelassen in FamRZ 2006, 930 ). - BGH, 06.08.2008 - XII ZR 155/06
Auseinandersetzung des gemeinsamen Vermögens der Ehegatten bei Scheidung der Ehe …
Eine solche Regelung wird, wenn - wie hier - der im Haus verbliebene Ehegatte dieses auch weiterhin bewohnen will und keine weiteren für die Hausfinanzierung aufgenommenen Kredite zu bedienen sind, regelmäßig darin liegen, dass der verbliebene Ehegatte dem anderen eine Nutzungsentschädigung zahlt (BGH Urteil vom 4. Februar 1982 - IX ZR 88/80 - FamRZ 1982, 355 f.; Senatsurteile vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84 - FamRZ 1986, 434, 435, vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 83/84 - FamRZ 1986, 436, 437 und vom 13. Januar 1993 - XII ZR 212/90 - FamRZ 1993, 676, 678). - OLG Saarbrücken, 07.07.2010 - 9 U 536/09
Verbleiben eines Ehegatten in einem Hausanwesen: Anspruch des weichenden …
- BGH, 29.06.1994 - XII ZR 79/93
Berücksichtigung mietfreien Wohnens bei der Unterhaltsberechnung
- OLG Brandenburg, 21.06.2001 - 9 U 17/00
Zur Nutzungsentschädigung auf der Grundlage des § 745 Abs. 2 BGB bei Trennung der …
- OLG Karlsruhe, 05.06.2008 - 4 U 72/06
Ansprüche des ausgezogenen Ehegatten hinsichtlich der Nutzung der im gemeinsamen …
- OLG Hamm, 30.09.2010 - 3 UF 154/10
Nutzungsentschädigung für die im gemeinsamen Eigentum der Ehegatten stehende …
- OLG Düsseldorf, 07.01.1987 - 15 W 129/86
- OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/09
Anwaltsregress wegen unterbliebener Bezifferung eines Nutzungsvergütungsanspruchs …
- OLG Karlsruhe, 03.06.2005 - 1 U 231/04
Gemeinschaft geschiedener Ehegatten am gemeinsamen Hausgrundstück: Anspruch des …
- BGH, 13.11.1996 - XII ZR 125/95
Pflichten eines Ehegatten bei unentgeltlicher Nutzungsüberlassung des gemeinsamen …
- OLG München, 16.09.2015 - 12 UF 475/15
Zulässigkeit eines während der Trennungszeit geltend gemachten Antrages des …
- OLG Düsseldorf, 24.05.2005 - 24 U 198/04
Ausgleich des Wohnvorteils für das weitere Bewohnen der im Miteigentum stehenden …
- BGH, 04.06.1986 - IVb ZR 50/85
Gesamtschuldnerausgleich unter Ehegatten
- OLG Koblenz, 14.11.2011 - 12 U 712/10
Ehegattendarlehen: Ausschluss der gesamtschuldnerischen Ausgleichspflicht der …
- OLG Jena, 25.02.2008 - 11 Sa 1/08
Zuständigkeit des Familiengerichts; Nutzungsentschädigung für Ehewohnung bei …
- OLG Naumburg, 23.04.2009 - 8 U 17/08
Anspruch auf Zahlung einer Nutzungsvergütung während der Trennungszeit bei …
- OLG Köln, 07.10.1991 - 26 W 14/91
Ehegatten; Hausgrundstück; Alleineigentum; Trennung; Vergütungsanspruch; …
- OLG Koblenz, 11.02.1988 - 5 U 538/87
Streitgegenstand bei Verfahren über den Zugewinnausgleich und bei Verfahren über …
- OLG Naumburg, 07.07.2009 - 3 WF 157/09
Zuständigkeit der Familiengerichte für einen Anspruch auf Vergütung der Nutzung …
- OLG Stuttgart, 03.11.2008 - 5 U 66/08
Gemeinschaft: Anspruch auf Abgabe einer Zweckerklärung für Grundschulden bzw. auf …
- OLG Düsseldorf, 23.02.2010 - 24 U 164/10
Haftung wegen unzureichender Beratung
- OLG Koblenz, 25.08.2021 - 13 UF 266/21
Nutzungsentschädigung für die alleinige Nutzung eines im gemeinsamen Eigentum von …
- OLG Hamm, 24.05.1989 - 11 UF 472/88
Anspruch auf eheangemessenen Unterhalt während des Getrenntlebens; Ende der …
- OLG Köln, 13.04.1994 - 11 U 239/93
PKH Rechtschutzinteresse Instanz
- OLG Bamberg, 21.11.1991 - 2 WF 147/91
Beschwerde gegen die teilweise Versagung von Prozesskostenhilfe ; Voraussetzungen …
- OLG Naumburg, 26.03.1999 - 3 AR 2/99
Gerichtliche Zuständigkeit für Zuweisung der Ehewohnung getrenntlebender Eheleute
- OLG Saarbrücken, 28.12.1994 - 9 U 223/94
Anspruch auf Nutzungsentschädigung gegen den in der Ehewohnung verbleibenden …
- LG Waldshut-Tiengen, 29.01.1999 - 2 O 227/98
Verweisung wegen sachlicher Unzuständigkeit; Verweisung an das Familiengericht; …
- OLG Zweibrücken, 17.08.1988 - 2 UF 138/87
Unterhaltsforderung der Ehefrau vom getrennt lebendem Ehegatten; Selbstverdienen …
- OLG Bamberg, 07.01.1987 - 2 WF 358/86
Verstoß gegen Treu und Glauben durch den Verzicht auf die Eigennutzung einer …
- OLG Celle, 22.03.1988 - 18 WF 65/88
- OLG Düsseldorf, 27.01.1987 - 3 WF 204/86
- BGH, 09.01.2003 - XII ZR 422/99
- BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84