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BGH, 11.12.1991 - XII ZR 215/90 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Wirksamkeit einer vor der Scheidung getroffenen Vereinbarung über Vermögensgegenstände, die während der Ehe erworben wurden - Wirksamkeit der Vereinbarung, wenn die Unterschrift des Ehepartners gefälscht wurde - Abschluss der Vereinbarung in der ehemaligen DDR, ohne ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 27.02.1991 - XII ZR 215/90
- BGH, 11.12.1991 - XII ZR 215/90
Papierfundstellen
- FamRZ 1992, 537
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83
Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen
Auszug aus BGH, 11.12.1991 - XII ZR 215/90
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu § 134 BGB entschieden, daß ein Rechtsgeschäft nach dieser Vorschrift nur dann nichtig ist, wenn sich das Verbot gerade gegen die privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen den wirtschaftlichen Erfolg des Rechtsgeschäftes selbst richtet (vgl. BGHZ 85, 39, 43 ff; 88, 240, 242 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83]; 93, 264, 267, jeweils m.w.N.). - BGH, 27.02.1991 - XII ZR 215/90
Rechtsmittel gegen Beschlüsse der Bezirksgerichte in Familiensachen; Zulassung …
Auszug aus BGH, 11.12.1991 - XII ZR 215/90
Der Senat hat durch Beschluß vom 27. Februar 1991 (veröffentlicht in FamRZ 1991, 793) die Revision zugelassen. - BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83
Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in …
Auszug aus BGH, 11.12.1991 - XII ZR 215/90
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu § 134 BGB entschieden, daß ein Rechtsgeschäft nach dieser Vorschrift nur dann nichtig ist, wenn sich das Verbot gerade gegen die privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen den wirtschaftlichen Erfolg des Rechtsgeschäftes selbst richtet (vgl. BGHZ 85, 39, 43 ff; 88, 240, 242 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83]; 93, 264, 267, jeweils m.w.N.). - BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80
Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen …
Auszug aus BGH, 11.12.1991 - XII ZR 215/90
Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu § 134 BGB entschieden, daß ein Rechtsgeschäft nach dieser Vorschrift nur dann nichtig ist, wenn sich das Verbot gerade gegen die privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen den wirtschaftlichen Erfolg des Rechtsgeschäftes selbst richtet (vgl. BGHZ 85, 39, 43 ff; 88, 240, 242 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83]; 93, 264, 267, jeweils m.w.N.).