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   BGH, 11.12.1991 - XII ZR 215/90   

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https://dejure.org/1991,4741
BGH, 11.12.1991 - XII ZR 215/90 (https://dejure.org/1991,4741)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1991 - XII ZR 215/90 (https://dejure.org/1991,4741)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1991 - XII ZR 215/90 (https://dejure.org/1991,4741)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit einer vor der Scheidung getroffenen Vereinbarung über Vermögensgegenstände, die während der Ehe erworben wurden - Wirksamkeit der Vereinbarung, wenn die Unterschrift des Ehepartners gefälscht wurde - Abschluss der Vereinbarung in der ehemaligen DDR, ohne ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1992, 537
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 17.01.1985 - III ZR 135/83

    Im Reisegewerbe vermitteltes Darlehen

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - XII ZR 215/90
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu § 134 BGB entschieden, daß ein Rechtsgeschäft nach dieser Vorschrift nur dann nichtig ist, wenn sich das Verbot gerade gegen die privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen den wirtschaftlichen Erfolg des Rechtsgeschäftes selbst richtet (vgl. BGHZ 85, 39, 43 ff; 88, 240, 242 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83]; 93, 264, 267, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 27.02.1991 - XII ZR 215/90

    Rechtsmittel gegen Beschlüsse der Bezirksgerichte in Familiensachen; Zulassung

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - XII ZR 215/90
    Der Senat hat durch Beschluß vom 27. Februar 1991 (veröffentlicht in FamRZ 1991, 793) die Revision zugelassen.
  • BGH, 22.09.1983 - VII ZR 43/83

    Nichtigkeit eines Werkvertrages wegen fehlender Eintragung des Unternehmers in

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - XII ZR 215/90
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu § 134 BGB entschieden, daß ein Rechtsgeschäft nach dieser Vorschrift nur dann nichtig ist, wenn sich das Verbot gerade gegen die privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen den wirtschaftlichen Erfolg des Rechtsgeschäftes selbst richtet (vgl. BGHZ 85, 39, 43 ff; 88, 240, 242 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83]; 93, 264, 267, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 23.09.1982 - VII ZR 183/80

    Nichtigkeit von gegen das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit verstoßenen

    Auszug aus BGH, 11.12.1991 - XII ZR 215/90
    Der Bundesgerichtshof hat in ständiger Rechtsprechung zu § 134 BGB entschieden, daß ein Rechtsgeschäft nach dieser Vorschrift nur dann nichtig ist, wenn sich das Verbot gerade gegen die privatrechtliche Wirksamkeit und damit gegen den wirtschaftlichen Erfolg des Rechtsgeschäftes selbst richtet (vgl. BGHZ 85, 39, 43 ff; 88, 240, 242 [BGH 22.09.1983 - VII ZR 43/83]; 93, 264, 267, jeweils m.w.N.).
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