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   BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97   

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BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97 (https://dejure.org/1997,1034)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1997 - 4 StR 323/97 (https://dejure.org/1997,1034)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97 (https://dejure.org/1997,1034)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Strafbarkeit eines faktischen Geschäftsführers einer GmbH wegen Betruges zum Nachteil von Lieferanten durch Fortführen des Betriebes trotz Zahlungsunfähigkeit und Zahlungsunwilligkeit

  • Judicialis

    StGB 1975 § 263

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB (1975) § 263

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 767
  • MDR 1998, 423
  • NStZ 1998, 568
  • StV 1998, 416
 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.06.1997 - 4 StR 60/97

    Irreführende Werbung als selbstständige Tat - Einzige Tat des Betruges durch

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97
    Allerdings können den Angeklagten die von Ba. , Franz-Josef B. und S. bewirkten 35 Warenbestellungen nur als eine Tat der Beteiligung an in gleichartiger Tateinheit verwirklichtem Betrug zugerechnet werden, weil sich ihre Tatbeiträge nach den getroffenen Feststellungen in ihrem einmal gefaßten Entschluß, "den Geschäftsbetrieb im bisherigen Umfange fort(zu)führen", und dessen Verwirklichung erschöpften (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 35; BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 - und vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97).
  • BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65

    "Tatsächlicher Geschäftsführer" einer GmbH bzw. "tatsächlicher Vorstand" einer

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97
    Die getroffenen Feststellungen belegen auch hinreichend, daß beide Angeklagten auf die tatsächliche Geschäftsführung - und zwar selbst gegenüber dem Zeugen Ba. als dem "formelle(n) Geschäftsführer" - den dafür notwendigen überragenden Einfluß ausübten (vgl. BGHSt 21, 101, 103; 31, 118, 122).
  • BGH, 08.01.1992 - 3 StR 391/91

    Abgrenzung zwischen Täterschaft und Teilnahme bei der Beteiligung an Handlungen

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97
    Eine eigenhändige Beteiligung bei der tatbestandlichen Ausführungshandlung setzt die Annahme täterschaftlicher Beteiligung nicht voraus (vgl. BGH wistra 1992, 181, 182; Cramer in Schönke/Schröder StGB 25. Aufl. § 25 Rdn. 6, 66 und § 263 Rdn. 180 m.w.N.).
  • BGH, 27.06.1996 - 4 StR 3/96

    Tateinheit - Betrug - Mehrere selbständige Täuschungshandlungen - Anweisung des

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97
    Allerdings können den Angeklagten die von Ba. , Franz-Josef B. und S. bewirkten 35 Warenbestellungen nur als eine Tat der Beteiligung an in gleichartiger Tateinheit verwirklichtem Betrug zugerechnet werden, weil sich ihre Tatbeiträge nach den getroffenen Feststellungen in ihrem einmal gefaßten Entschluß, "den Geschäftsbetrieb im bisherigen Umfange fort(zu)führen", und dessen Verwirklichung erschöpften (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 35; BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 - und vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97).
  • BGH, 21.12.1995 - 5 StR 392/95

    Revision - Tateinheit - Tatmehrheit

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97
    Dies hat der Bundesgerichtshof auch für unternehmerische Betätigungen bejaht (BGHSt aaO S. 236; vgl. auch BGH NStZ 1996, 296, 297).
  • BGH, 26.07.1994 - 5 StR 98/94

    Mittelbare Täterschaft hoher DDR-Funktionäre

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97
    Nach den in der Rechtsprechung zur strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Hintermannes entwickelten Grundsätzen kommt als Täter kraft Tatherrschaft auch derjenige in Betracht, der durch Organisationsstrukturen bestimmte Rahmenbedingungen ausnutzt, die regelhafte Abläufe auslösen, die ihrerseits zu der vom Hintermann erstrebten Tatbestandsverwirklichung führen (BGHSt 40, 218, 236, 237 f.).
  • BGH, 22.09.1982 - 3 StR 287/82

    Einordnung der tatsächlich übernommenen Tätigkeit für eine GmbH aufgrund der Art

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97
    Die getroffenen Feststellungen belegen auch hinreichend, daß beide Angeklagten auf die tatsächliche Geschäftsführung - und zwar selbst gegenüber dem Zeugen Ba. als dem "formelle(n) Geschäftsführer" - den dafür notwendigen überragenden Einfluß ausübten (vgl. BGHSt 21, 101, 103; 31, 118, 122).
  • BGH, 26.08.1993 - 1 StR 505/93

    Konkurrenzverhältnis bei mehreren, auf einem einzelnen Auftrag beruhenden

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - 4 StR 323/97
    Allerdings können den Angeklagten die von Ba. , Franz-Josef B. und S. bewirkten 35 Warenbestellungen nur als eine Tat der Beteiligung an in gleichartiger Tateinheit verwirklichtem Betrug zugerechnet werden, weil sich ihre Tatbeiträge nach den getroffenen Feststellungen in ihrem einmal gefaßten Entschluß, "den Geschäftsbetrieb im bisherigen Umfange fort(zu)führen", und dessen Verwirklichung erschöpften (st. Rspr.; BGH NStZ 1994, 35; BGH, Beschlüsse vom 27. Juni 1996 - 4 StR 3/96 - und vom 17. Juni 1997 - 4 StR 60/97).
  • BGH, 26.08.2003 - 5 StR 145/03

    Strafklageverbrauch nach gerichtlicher Entscheidung gemäß § 153 Abs. 2 StPO;

    Sämtliche im Zusammenhang mit der organisatorischen Fortführung der FSBG stehenden Einzelbetrugstaten werden dann zu einer einheitlichen Handlung im Sinne des § 52 StGB verknüpft (BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296).
  • BGH, 26.04.2001 - 4 StR 439/00

    Betrügerische Angebotsschreiben

    Auf der Grundlage dieser rechtsfehlerfrei getroffenen Feststellungen hat das Landgericht den Angeklagten zu Recht wegen einer - einheitlichen (BGH NStZ 1996, 610 f.; 1998, 568, 569 m. Anm. Dierlamm; Senatsbeschluß vom 7. November 2000 - 4 StR 424/00 m.w.N.), teilweise vollendeten, teilweise versuchten - Betrugstat nach § 263 Abs. 1 StGB verurteilt.
  • BGH, 13.12.2012 - 5 StR 407/12

    Untreue; Vermögensbetreuungspflicht in Konzernverhältnissen; faktischer

    Allerdings hat die Rechtsprechung es im Einzelfall auch ausreichen lassen, wenn der faktische Geschäftsführer den förmlich bestellten Geschäftsführer anweisen kann und er durch ihn die Geschäftspolitik des Unternehmens tatsächlich bestimmt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97, StV 1998, 416; vgl. auch BGH, Urteil vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00, BGHZ 150, 61).
  • BGH, 17.06.2004 - 3 StR 344/03

    Mittäterschaft (Tatbeiträge jedes Mittäters: Tateinheit, Tatmehrheit); Betrug;

    Zur Überwindung der dadurch aufgeworfenen Schwierigkeiten behilft sich die Rechtsprechung nunmehr damit, daß sie - abgesehen von durch einen Tatgenossen eigenhändig verwirklichten oder durch einen individuellen Tatbeitrag mitverwirklichten Einzeldelikten - Tatbeiträge eines Mittäters, mittelbaren Täters oder Gehilfen zum Aufbau, zur Aufrechterhaltung und zum Ablauf eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebes unter Heranziehung des Zweifelssatzes (vgl. BGH NStZ 1994, 586; BGH, Beschl. vom 7. September 1995 - 1 StR 319/95; BGH, Urt. vom 3. Juli 2003 - 1 StR 453/02, insoweit in wistra 2003, 424 nicht abgedruckt; s. auch BGHSt 40, 218, 238) rechtlich weitgehend zu einem - uneigentlichen - Organisationsdelikt zusammenfaßt, durch welches mehrere Einzelhandlungen oder mehrere natürliche Handlungseinheiten rechtlich verbunden und hiermit die aus der Unternehmensstruktur heraus begangenen Straftaten in der Person dieser Tatbeteiligten zu einer einheitlichen Tat oder gegebenenfalls zu wenigen einheitlichen Taten im Sinne des § 52 Abs. 1 StGB zusammengeführt werden (s. etwa BGH NStZ 1996, 296 f.; BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NJW 1998, 767, 769; 2004, 375, 378).
  • BGH, 03.07.2003 - 1 StR 453/02

    Urteil im Verfahren gegen Straubinger Tierarzt wegen unerlaubter Geschäfte mit

    Hat ein (mittelbarer) Täter durch lediglich eine Einflußnahme - z. B. die Organisation des Geschäftsbetriebes oder eine Anweisung - auf den oder die Tatmittler oder Gehilfen bewirkt, daß diese mehrere für sich genommen selbständige Taten begehen, werden diese in der Person des (mittelbaren) Täters zur Tateinheit verbunden, da sie letztlich allein auf dessen einmaliger Einwirkung auf die übrigen Beteiligten beruhen (vgl. nur BGH, Beschl. v. 10. Mai 2001 - 3 StR 52/01 m.w.N., BGH, Urt. v. 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97).

    Nach diesem Maßstab bejaht der Bundesgerichtshof mittelbare Täterschaft auch bei unternehmerischer Betätigung unabhängig davon, ob die unmittelbaren Täter schuldhaft handeln (BGH, Urt. v. 22. Juni 2000 - 5 StR 268/99; BGH, Urt. v. 6. Juni 1997 - 2 StR 339/96; BGH, Urt. v. 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97).

  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    aa) Die Strafkammer hat ihre Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten M. gegenüber der J. GmbH zutreffend auf dessen rechtsfehlerfrei festgestellte Rolle als faktischer Geschäftsführer dieser Gesellschaft gestützt (vgl. zur Vermögensbetreuungspflicht des faktischen Geschäftsführers BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 ; Urteile vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03 ; vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 ; vom 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97 ).

    aa) Die Strafkammer hat ihre Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten M. gegenüber der J. GmbH zutreffend auf dessen rechtsfehlerfrei festgestellte Rolle als faktischer Geschäftsführer dieser Gesellschaft gestützt (vgl. zur Vermögensbetreuungspflicht des faktischen Geschäftsführers BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 ; Urteile vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03 ; vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 ; vom 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97 ).

    aa) Die Strafkammer hat ihre Annahme einer Vermögensbetreuungspflicht des Angeklagten M. gegenüber der J. GmbH zutreffend auf dessen rechtsfehlerfrei festgestellte Rolle als faktischer Geschäftsführer dieser Gesellschaft gestützt (vgl. zur Vermögensbetreuungspflicht des faktischen Geschäftsführers BGH, Beschluss vom 13. Dezember 2012 - 5 StR 407/12 ; Urteile vom 27. Juni 2005 - II ZR 113/03 ; vom 25. Februar 2002 - II ZR 196/00 ; vom 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97 ).

  • BGH, 04.12.2003 - 5 StR 308/03

    Betrug (Täuschung; Irrtumserregung: Rechnung, Offerte, Zahlungspflicht,

    Der neue Tatrichter wird gegebenenfalls auch zu prüfen haben, ob die einzelnen dem Angeklagten vorgeworfenen Betrugsfälle konkurrenzrechtlich jeweils eigenständige Taten darstellen oder aber als Teil eines Organisationsdelikts zu bewerten sind (vgl. BGHR StGB § 263 Täterschaft 1; BGH NStZ 1996, 296; BGH, Beschl. v. 26. August 2003 - 5 StR 145/03 Umdruck S. 15 f.).
  • LG Hildesheim, 23.05.2007 - 25 KLs 5413 Js 18030/06

    Pflicht eines Geschäftsführers bzw. eines Niederlassungsleiters eines

    Er bestimmte - gemeinsam mit dem Angeklagten R. W. (siehe II. 1) - die Rahmenbedingungen, die regelhaften Abläufe des Schneeballsystems; hieraus folgt die Verurteilung als mittelbarer (Mit)täter kraft Organisationsherrschaft wegen einer Untreue in 156 rechtlich zusammentreffenden Fällen (vgl. BGHSt 40, 218, 236f.; St45, 270, 296; St49, 177, 182ff.; StV 1998, 416f.; wistra 2001, 336f.; wistra 2004, 264; wistra 2004, 341, 347).

    Er kannte - und initiierte - die regelhaften Abläufe des Schneeballsystems und wusste annähernd genau, welche Dimension sowohl die Finanzlöcher seiner Unternehmensgruppe als auch der Missbrauch der Kundengelder hatten; das reicht für den subjektiven Tatbestand bei einem mittelbaren (Mit)täter kraft Organisationsherrschaft aus (vgl. BGH StV 1998, 416, 417).

    Auch er kannte zumindest annähernd genau die Dimension sowohl des Missbrauchs der Kundengelder als auch der Finanzlöcher der H.-Unternehmensgruppe; das reicht für den subjektiven Tatbestand bei einem mittelbaren (Mit)täter kraft Organisationsherrschaft aus (vgl. BGH StV 1998, 416, 417).

  • LG Düsseldorf, 21.07.2017 - 10 KLs 5/13

    Hohe Haftstrafen im sog. Rotlicht Rethelstraßen-Strafverfahren

    So kann ein überragender Einfluss eines (faktischen) Geschäftsführers vorliegen (vgl. BGH NStZ 1998, 568, 569) oder ein organisatorischer Beitrag darin bestehen, einen auf Straftaten ausgerichteten Betrieb aufzubauen und aufrecht zu erhalten (vgl. BGH, Beschluss vom 31.07.2018, 3 StR 620/17).

    Für die Annahme der mittelbaren Täterschaft ist es dabei weder erforderlich, dass ein besonderer, aktiver Beitrag des Täters die Abläufe in Gang setzt, die in eine Tat münden, noch bedarf es einer aktuellen Kenntnis der einzelnen, verwirklichten Tat (vgl. BGH NStZ 1998, 568, wo sich der Tatbeitrag des Hintermannes ebenfalls in der Fortführung der Geschäfte erschöpft, vgl. auch BGH NStZ 1997, 544, 545).

  • BGH, 14.06.2011 - 1 StR 90/11

    Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Lohnsteuer, von Umsatzsteuer und von

    a) Freilich spräche gegen die Annahme der Strafkammer, für jeden Monat läge eine rechtliche selbstständige Tat vor, wenn sich der Tatbeitrag des Angeklagten im Aufbau und in der Aufrechterhaltung eines auf Straftaten ausgerichteten Geschäftsbetriebs erschöpft hätte ("uneigentliches Organisationsdelikt", vgl. hierzu BGH, Urteil vom 17. Juni 2004 - 3 StR 344/03, BGHSt 49, 177, 184; BGH, Beschluss vom 26. August 2003 - 5 StR 145/03, BGHSt 48, 331, 343; BGH, Urteil vom 11. Dezember 1997 - 4 StR 323/97, BGHR StGB § 263 Täterschaft 1).
  • BGH, 05.06.2013 - 1 StR 626/12

    Vorenthalten von Arbeitsentgelt (Begriff des Arbeitgebers); Beihilfe

  • LG Landshut, 04.12.2020 - 3 KLs 204 Js 7164/13

    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung auch bei Erledigung einer der einzubeziehenden

  • BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00

    Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang

  • BGH, 12.07.2000 - 2 StR 43/00

    Unmittelbares Ansetzen zum Versuch; Voraussetzungen für Anordnung des Verfalls

  • OLG Brandenburg, 26.01.2016 - 3 U 138/09

    Nichtigkeit eines Gesellschaftsvertrages: Anwendbarkeit der Grundsätze über die

  • BGH, 01.04.2008 - 5 StR 90/08

    Tateinheit beim Betrug auf Grund eines Organisationsdelikts

  • LG Dortmund, 09.01.2014 - 33 KLs 170 Js 1349/09

    Diskobetreiber muss nach "Justin's"-Pleite Strafe zahlen

  • BGH, 18.10.2007 - 4 StR 481/07

    Urteilsgründe (geschlossene Darstellung des in der Hauptverhandlung

  • LG Köln, 23.11.2016 - 113 KLs 32/14

    Vorspiegeln der Zahlung des versicherungsrechtlich vereinbarten Selbstbehalts in

  • BGH, 19.07.2001 - 4 StR 65/01

    Abgrenzung von Tatmehrheit und Tateinheit bei mittelbarer Täterschaft (eigener

  • BGH, 09.01.2008 - 5 StR 572/07

    Tateinheit beim Betrug durch ein "Organisationsdelikt" (Tatmehrheit);

  • BGH, 06.10.2009 - 3 StR 373/09

    Beihilfe zu mehreren Straftaten durch eine Handlung (Tateinheit); Konkurrenzen

  • BGH, 18.08.2004 - 2 StR 456/03

    Betrug (Schadenssumme bei Abschluss eines Werkvertrages); Mittäterschaft

  • BGH, 28.05.2003 - 2 StR 74/03

    Mittäterschaft beim Betrug (eingebundener Rechtsanwalt; Kapitalanlage);

  • BGH, 14.02.2001 - 3 StR 461/00

    Abgrenzung Mittäterschaft und Beihilfe; Betrug

  • BGH, 21.05.2008 - 5 StR 124/08

    Konkurrenzen beim Betrug (Organisationsdelikt; eigene Tatbeiträge; Tatmehrheit;

  • BGH, 15.04.2008 - 5 StR 68/08

    Konkurrenzverhältnisse beim gewerbsmäßigen und bandenmäßigen Betrug

  • OLG Koblenz, 12.01.2000 - 1 Ausschl 3/99

    Voraussetzung des Verteidigerausschlusses; Rechtscheinwirkung der amtlichen

  • OLG Frankfurt, 09.11.2006 - 1 U 293/05

    Schadensersatz aus unerlaubter Handlung: Anspruch eines stillen Gesellschafters

  • BGH, 12.01.1999 - 4 StR 666/98

    Tateinheit; Tatmehrheit; Betrug; Täuschung durch Dritte; Einstellung des

  • BGH, 29.04.1999 - 4 StR 143/99

    Unterschlagung; Verfahrenseinstellung

  • LG Bonn, 27.11.2007 - 7 KLs 26/07

    Beurteilung eines Verstoßes gegen das Rindfleischetikettierungsgesetz durch

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