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   BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95   

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https://dejure.org/1997,1821
BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95 (https://dejure.org/1997,1821)
BGH, Entscheidung vom 11.12.1997 - I ZR 134/95 (https://dejure.org/1997,1821)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 1997 - I ZR 134/95 (https://dejure.org/1997,1821)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Grundsätzliche Zugänglichkeit zum Elementeschutz der Gestaltung einer als Drehkranz ausgebildeten Lunette für geschmacksmusterrechtlich geschützte Uhr ("Swatch")

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Lunette

    § 1 Abs. 1 GeschmMG a.F.

  • Judicialis

    GeschmMG § 1 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GeschmMG § 1 Abs. 1
    "Lunette"; Schutz eines Teils einer Uhr

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • GRUR 1998, 379
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.04.1996 - I ZR 160/94

    "Holzstühle"; Prüfung der Neuheit und Eigentümlichkeit eines Erzeugnisses

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95
    Auch seine Hilfserwägung, selbst wenn die hinterlegten Abbildungen erkennen ließen, daß sich die Rechtecke der Lunette wie ein gegenüber der geneigten Lunette abgesetzter Ring um den äußeren Rand der Lunette legten, unterscheide sich diese Form von den bekannten Gestaltungen nur durch die Reduktion auf zwölf Rechtecke, läßt nicht erkennen, daß das Berufungsgericht darin auch die Vermittlung eines ästhetischen Gesamteindrucks gesehen hat, auf den es für die Beurteilung der Eigentümlichkeit i.S. von § 1 Abs. 2 GeschmMG maßgeblich ankommt (BGH, Urt. v. 18.4.1996 - I ZR 160/94, GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle).

    b) Auch die Eigentümlichkeit des Erzeugnisses i.S. des § 1 Abs. 2 GeschmMG, welche sich aus einem Vergleich des festgestellten Gesamteindrucks des Musters und der Gestaltungsmerkmale, auf denen dieser Gesamteindruck beruht, mit dem vorbekannten Formenschatz in seiner Gesamtheit ergeben muß (vgl. BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle), ist gegeben.

  • BGH, 19.12.1979 - I ZR 130/77

    Nachbildung zum Geschmacksmuster angemeldeter Spielzeugfiguren (Play-mobil) -

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95
    a) Das Revisionsgericht kann im Streitfall die Beurteilung des Gesamteindrucks der maßgeblichen ästhetischen Merkmale und seiner Besonderheit gegenüber dem vorbekannten Formenschatz von sich aus vornehmen, da das Klagegeschmacksmuster und der entgegengehaltene Formenschatz zum unstreitigen Sachverhalt gehören (vgl. BGH, Urt. v., 19.12.1979 - I ZR 130/77, GRUR 1980, 235, 236 - Play-family; Beschl. v. 1.6.1988 - I ZR 22/86, GRUR 1988, 907, 908 - Hufeisen-Uhren).

    Diese ist dann gegeben, wenn die Formgestaltung über das Durchschnittsschaffen eines mit der Kenntnis des betreffenden Fachgebiets vertrauten Mustergestalters und über das rein handwerksmäßige Fertigen hinausgeht (BGH GRUR 1980, 235, 236 - Play-family).

  • BGH, 17.06.1992 - I ZR 182/90

    "ALF"; Umfang des Schutzes eines urheberrechtlichen Verwertungsrechts; Rechte des

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95
    Das ausschließliche positive Benutzungsrecht am Gegenstand des Musters im Sinne des § 3 Satz 2 GeschmMG schließt das Recht zur Verfolgung von Verletzungshandlungen ein (BGHZ 118, 394, 398 - ALF, betreffend das Urheberrecht; v. Gamm, Geschmacksmusterrecht, 2. Aufl., § 3 Rdn. 48).

    Der Urheber bleibt neben dem ausschließlichen Nutzungsberechtigten zur Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche befugt, nicht nur, wenn einzelne Nutzungsrechte bei ihm verblieben sind (BGH, Urt. v. 8.12.1959 - I ZR 131/58, GRUR 1960, 251 f. - Mecki-Igel II), sondern auch dann, wenn er bei der Verwertung seines Rechts sich eine fortdauernde Teilhabe an deren wirtschaftlichem Ertrag vorbehalten hat (BGHZ 118, 394, 399 f. - ALF).

  • BGH, 17.11.1961 - I ZR 44/60

    Moped-Modell

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95
    Das Recht des Musterinhabers schließt auch das Recht ein, das geschützte Muster teilweise nachzubilden (§ 1 Abs. 1 Satz 1 GeschmMG; vgl. BGH, Urt. v. 17.11.1961 - I ZR 44/60, GRUR 1962, 258, 260 - Moped-Modell; v. Gamm, aaO, § 1 Rdn. 16, § 5 Rdn. 34; Nirk/Kurtze, GeschmMG, 2. Aufl., § 1 Rdn. 103, 104).

    Das Berufungsgericht hat dabei nicht verkannt, daß ein Teil eines eingetragenen Gesamtmusters am Musterschutz nur dann teilhaben kann, wenn das beanspruchte Element als selbständig geschützt in sich geschlossen und als Bestandteil des Gesamtmusters geeignet ist, für sich in besonderer Weise gestaltet zu werden und insoweit die Funktion eines Musters als Vorlage eines gewerblichen Erzeugnisses zu erfüllen (BGH GRUR 1962, 258, 260 - Moped-Modell; Urt. v. 7.11.1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas; Urt. v. 16.10.1986 - I ZR 6/85, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).

  • BGH, 07.11.1980 - I ZR 57/78

    Leuchte im Schutzbereich des Klagegeschmacksmusters - Teilnahme am Musterschutz

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95
    Das Berufungsgericht hat dabei nicht verkannt, daß ein Teil eines eingetragenen Gesamtmusters am Musterschutz nur dann teilhaben kann, wenn das beanspruchte Element als selbständig geschützt in sich geschlossen und als Bestandteil des Gesamtmusters geeignet ist, für sich in besonderer Weise gestaltet zu werden und insoweit die Funktion eines Musters als Vorlage eines gewerblichen Erzeugnisses zu erfüllen (BGH GRUR 1962, 258, 260 - Moped-Modell; Urt. v. 7.11.1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas; Urt. v. 16.10.1986 - I ZR 6/85, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).
  • BGH, 01.06.1988 - I ZR 22/86

    Hufeisen-Uhren; Gegenstand eines Geschmacksmusters

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95
    a) Das Revisionsgericht kann im Streitfall die Beurteilung des Gesamteindrucks der maßgeblichen ästhetischen Merkmale und seiner Besonderheit gegenüber dem vorbekannten Formenschatz von sich aus vornehmen, da das Klagegeschmacksmuster und der entgegengehaltene Formenschatz zum unstreitigen Sachverhalt gehören (vgl. BGH, Urt. v., 19.12.1979 - I ZR 130/77, GRUR 1980, 235, 236 - Play-family; Beschl. v. 1.6.1988 - I ZR 22/86, GRUR 1988, 907, 908 - Hufeisen-Uhren).
  • BGH, 16.10.1986 - I ZR 6/85

    Kotflügel; Geschmacksmusterfähigkeit von Pkw-Kotflügeln

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95
    Das Berufungsgericht hat dabei nicht verkannt, daß ein Teil eines eingetragenen Gesamtmusters am Musterschutz nur dann teilhaben kann, wenn das beanspruchte Element als selbständig geschützt in sich geschlossen und als Bestandteil des Gesamtmusters geeignet ist, für sich in besonderer Weise gestaltet zu werden und insoweit die Funktion eines Musters als Vorlage eines gewerblichen Erzeugnisses zu erfüllen (BGH GRUR 1962, 258, 260 - Moped-Modell; Urt. v. 7.11.1980 - I ZR 57/78, GRUR 1981, 273, 274 - Leuchtenglas; Urt. v. 16.10.1986 - I ZR 6/85, GRUR 1987, 518, 519 - Kotflügel).
  • BGH, 30.09.1964 - Ib ZR 65/63

    Küchenmaschine

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95
    Er zeigt sich vielmehr in einer ästhetischen Wirkung, die sich aus dem gestalterischen Zusammenhang der beschriebenen Merkmale ergibt (BGH, Urt. v. 30.9.1964 - Ib ZR 65/63, GRUR 1965, 198, 200 - Küchenmaschine).
  • BGH, 08.12.1959 - I ZR 131/58

    Mecki-Igel II / Mecki - Igel II

    Auszug aus BGH, 11.12.1997 - I ZR 134/95
    Der Urheber bleibt neben dem ausschließlichen Nutzungsberechtigten zur Geltendmachung der gesetzlichen Ansprüche befugt, nicht nur, wenn einzelne Nutzungsrechte bei ihm verblieben sind (BGH, Urt. v. 8.12.1959 - I ZR 131/58, GRUR 1960, 251 f. - Mecki-Igel II), sondern auch dann, wenn er bei der Verwertung seines Rechts sich eine fortdauernde Teilhabe an deren wirtschaftlichem Ertrag vorbehalten hat (BGHZ 118, 394, 399 f. - ALF).
  • BGH, 29.04.1999 - I ZR 65/96

    Fortsetzung des berühmten Romans "Dr. Shiwago"?

    Er schließt das Verbietungsrecht gegen eine unfreie Bearbeitung ein, das erforderlich ist, um einen wirksamen Schutz des Rechts zu gewährleisten (vgl. BGHZ 118, 394, 398 - ALF; Ulmer, Urheber- und Verlagsrecht, 3. Aufl., S. 543; vgl. weiter Schricker/Loewenheim aaO § 23 Rdn. 1; Plassmann, Bearbeitungen und andere Umgestaltungen in § 23 Urheberrechtsgesetz, 1996, S. 51 ff.; vgl. auch - zum Geschmacksmusterrecht - BGH, Urt. v. 11.12.1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 381 = WRP 1998, 406 - Lunette; v. Gamm, GeschmMG, 2. Aufl., § 3 Rdn. 48, § 5 Rdn. 18, 26).
  • BGH, 08.03.2012 - I ZR 124/10

    Weinkaraffe

    Es war allgemein anerkannt, dass danach auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - I ZR 49/75, GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer, mwN; Urteil vom 21. Mai 1979 - I ZR 117/77, GRUR 1979, 705, 706 = WRP 1979, 646 - Notizklötze; Urteil vom 11. Dezember 1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 381 = WRP 1998, 406 - Lunette, mwN; Eichmann in Eichmann/v. Falckenstein aaO § 38 Rn. 28 mwN).
  • BGH, 24.03.2011 - I ZR 211/08

    Schreibgeräte

    Das Erfordernis der Geschlossenheit knüpft an die Rechtsprechung zum Schutz eines Teils eines Musters unter Geltung des Geschmacksmustergesetzes alter Fassung an (vgl. BGH, Urteil vom 29. Juni 1970 - I ZR 117/77, GRUR 1979, 705, 706 - Notizklötze; Urteil vom 11. Dezember 1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 381 - Lunette).
  • BGH, 15.02.2001 - I ZR 333/98

    Sitz-Liegemöbel; Anmeldung eines Geschmacksmusters mit mehreren Fotografien

    Das Berufungsgericht hat jedoch - wie die Revision zu Recht rügt - nicht berücksichtigt, daß der Gesamtvergleich mit den vorbekannten Formgestaltungen ausgehen muß von der Feststellung des Gesamteindrucks des Musters und der Gestaltungsmerkmale, auf denen dieser Gesamteindruck beruht (vgl. BGH GRUR 1996, 767, 769 - Holzstühle; BGH, Urt. v. 11.12.1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 382 = WRP 1998, 406 - Lunette).

    (2) Der Senat kann jedoch im Streitfall die Beurteilung des Gesamteindrucks der maßgeblichen ästhetischen Merkmale und seiner Besonderheiten gegenüber dem vorbekannten Formenschatz selbst - unter Heranziehung der Ausführungen des Landgerichts und der Revision - vornehmen, da das Klagegeschmacksmuster und der entgegengehaltene Formenschatz zum unstreitigen Sachverhalt gehören (vgl. BGH GRUR 1998, 379, 381 - Lunette, m.w.N.).

    Von diesem vorbekannten Formenschatz ist es ein recht deutlicher Schritt zu dem Klagemuster, der das Durchschnittsschaffen eines mit der Kenntnis des Fachgebiets vertrauten Mustergestalters übersteigt (vgl. BGH GRUR 1998, 379, 382 - Lunette, m.w.N.).

  • BGH, 30.01.2020 - I ZR 1/19

    Front kit - Vorlage an den EuGH zur Auslegung der Verordnung über das

    Zum eingetragenen Geschmacksmuster nach § 1 Abs. 1 GeschmMG aF hat der Senat entschieden, dass ein Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (vgl. BGH, Urteil vom 21. Januar 1977 - I ZR 49/75, GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer, mwN; Urteil vom 21. Mai 1979 - I ZR 117/77, GRUR 1979, 705, 706 = WRP 1979, 646 - Notizklötze; Urteil vom 11. Dezember 1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 381 = WRP 1998, 406 - Lunette, mwN).
  • BGH, 05.04.2011 - X ZR 86/10

    Cinch-Stecker

    In gleichem Sinne hat der Bundesgerichtshof auch für Ansprüche aus Verletzung von Urheber- und Geschmacksmusterrechten entschieden (BGH, Urteil vom 17. Juni 1992 - I ZR 182/90, BGHZ 118, 394, 399 - ALF; Urteil vom 11. Dezember 1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 381 - Lunette).
  • BPatG, 13.04.2018 - 30 W (pat) 803/15

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sportbrille" - abstrakter

    Es war allgemein anerkannt, dass danach auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (sog. abgeleiteter Teilschutz, vgl. BGH GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer m. w. N.; GRUR 1979, 705, 706 - Notizklötze; GRUR 1998, 379, 381 - Lunette).
  • BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 802/15

    Designbeschwerdeverfahren - Nichtigkeitsverfahren - "Sporthelm" - zur Bestimmung

    Es war allgemein anerkannt, dass danach auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (sog. abgeleiteter Teilschutz, vgl. BGH GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer m. w. N.; GRUR 1979, 705, 706 - Notizklötze; GRUR 1998, 379, 381 - Lunette).
  • BPatG, 23.11.2017 - 30 W (pat) 803/15

    Antrag auf Nichtigkeit des Design-Patents "Spezialbrille für Skilangläufer und

    Es war allgemein anerkannt, dass danach auch ein in sich geschlossener Teil eines hinterlegten Geschmacksmusters selbständig am Musterschutz teilnehmen konnte, sofern er für sich allein den Erfordernissen der Neuheit und Eigentümlichkeit genügte und eine gewisse Eigenständigkeit und Geschlossenheit der Form aufwies, die es überhaupt möglich machte, einen von der Gesamtform unabhängigen ästhetischen Gesamteindruck der Unterkombination festzustellen (sog. abgeleiteter Teilschutz, vgl. BGH GRUR 1977, 602, 605 - Trockenrasierer m. w. N.; GRUR 1979, 705, 706 - Notizklötze; GRUR 1998, 379, 381 - Lunette).
  • BGH, 18.10.2007 - I ZR 161/04

    Dacheindeckungsplatten; Eigentümlichkeit eines Musters von gängiger geometrischer

    d) Der Senat kann im Streitfall die Frage der Eigentümlichkeit von sich aus beurteilen, da die Klagegeschmacksmuster und der (substantiiert) entgegengehaltene Formenschatz zum unstreitigen Sachverhalt gehören (vgl. BGH, Urt. v. 11.12.1997 - I ZR 134/95, GRUR 1998, 379, 381 = WRP 1998, 406 - Lunette, m.w.N.).
  • OLG München, 14.05.2009 - 29 U 4518/08

    Geschmacksmusterrecht: Schutz für die Gestaltung eines Geländewagens

  • OLG Köln, 26.09.2008 - 6 U 39/08

    Unterlassungsansprüche wegen Verletzung eines Geschmacksmusters hinsichtlich

  • BPatG, 11.01.2007 - 25 W (pat) 9/05

    CASHFLOW

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