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   BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01   

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https://dejure.org/2001,1695
BGH, 11.12.2001 - 5 StR 419/01 (https://dejure.org/2001,1695)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2001 - 5 StR 419/01 (https://dejure.org/2001,1695)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2001 - 5 StR 419/01 (https://dejure.org/2001,1695)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 222 StGB; § 212 StGB; § 15 StGB; § 46 StGB
    Fahrlässige Tötung (Aufsicht über gefährliche Hunde); Bedingter Vorsatz (Tötungsvorsatz; voluntatives Vorsatzelement; Beweiswürdigung und deren Revisibilität); Strafzumessung (gerechter Schuldausgleich; behördliches Mitverschulden; intensive Rettungsbemühungen)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Fahrlässige Tötung - Bedingt vorsätzliches Handeln - Bewußte Fahrlässigkeit - Beweiswürdigung - Gefährliches Tun - Strafzumessung

  • Judicialis

    -

  • ra.de
  • RA Kotz

    Hundehalter/Führer: Strafbarkeit für tödliche Verletzungen durch die Hunde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 15 § 227 Abs. 1
    Abgrenzung bedingter Vorsatz - bewusste Fahrlässigkeit bei der Körperverletzung mit Todesfolge (Angriff durch Hund)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch "Kampfhunde"

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Bundesgerichtshof bestätigt Urteil wegen der Tötung eines sechsjährigen Kindes durch "Kampfhunde"

Papierfundstellen

  • NStZ 2002, 315
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • BGH, 20.05.2003 - 5 StR 66/03

    "Zivildienst-Fall": Aktive Sterbehilfe durch täuschungsbedingt vorsatzlos

    Sollte der neue Tatrichter zu den gleichen Feststellungen gelangen, werden diese in erster Linie hinsichtlich einer fahrlässigen Todesverursachung gemäß § 222 StGB zu würdigen sein (vgl. BGHSt 36, 1, 9 f.; BGH NStZ 2002, 315, 316 f.).
  • BVerfG, 16.03.2004 - 1 BvR 1778/01

    Kampfhunde

    Sie wurden, nachdem am 26. Juni 2000 in Hamburg ein auf einem Schulhof spielendes Kind von zwei Mischlingen der Rassen Bullterrier, Pitbull- und American Staffordshire-Terrier getötet worden war (vgl. BGH, NStZ 2002, S. 315 ), teils verschärft, teils um neue Regelungen ergänzt.
  • OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 (7) Ss 318/14

    Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung: Sorgfaltspflichtverletzung

    Grundsätzlich ist dabei zwar die bisherige Führung des Hundes von besonderer Bedeutung, weil sie die Grundlage für die Annahme sein kann, dass er die Unberechenbarkeit, die im Allgemeinen im Verhalten eines Tieres zu beobachten ist, überwunden und sich als gutartig erwiesen hat oder er im Gegenteil bereits durch erhöhte Aggressionsbereitschaft oder gar Bösartigkeit aufgefallen ist (BayObLG a.a.O; LG Verden a.a.O.; vgl. auch BGH NStZ 2002, 315).
  • OLG Karlsruhe, 02.07.2014 - 2 Ss 318/14

    Tierhalter, fahrlässige Körperverletzung, Anleinpflicht

    Grundsätzlich ist dabei zwar die bisherige Führung des Hundes von besonderer Bedeutung, weil sie die Grundlage für die Annahme sein kann, dass er die Unberechenbarkeit, die im Allgemeinen im Verhalten eines Tieres zu beobachten ist, überwunden und sich als gutartig erwiesen hat oder er im Gegenteil bereits durch erhöhte Aggressionsbereitschaft oder gar Bösartigkeit aufgefallen ist (BayObLG a.a.O; LG Verden a.a.O.; vgl. auch BGH NStZ 2002, 315).
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