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   BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03   

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https://dejure.org/2003,4088
BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03 (https://dejure.org/2003,4088)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2003 - 3 StR 421/03 (https://dejure.org/2003,4088)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03 (https://dejure.org/2003,4088)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • HRR Strafrecht

    § 240 StGB; § 22 StGB; § 23 StGB; 64 StGB; § 267 StPO
    Nötigung (Versuch; Vollendung; Teilerfolg; Zwischenziel; Enderfolg); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (hinreichend konkrete Erfolgsaussicht; Darlegung; Urteilsgründe)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Vollendung der Nötigung; Möglicher Teilerfolg des Täters zu vollendeter Nötigung bei Erreichung einer Vorstufe des gewollten Enderfolgs nach Tätervorstellung; Erzwingung der Duldung eines Krankenbesuches durch den Krankenhausbettnachbarn

Papierfundstellen

  • NStZ 2004, 442
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 21.03.1991 - 1 StR 3/90

    Eintritt des Nötigungserfolges einer Sitzblockade

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03
    Die Gewaltanwendung muß in kausalem Sinne zu dem vom Täter geforderten Verhalten des Opfers führen (BGHSt 37, 350, 353).
  • BGH, 14.01.1997 - 1 StR 507/96

    Richterehrenwort - § 240 StGB, Zwischenerfolg, § 239b StGB, 'stabilisierte

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03
    Vollendet ist die Nötigung erst dann, wenn der Genötigte die verlangte Handlung vorgenommen oder zumindest mit ihrer Ausführung begonnen hat (BGH MDR 1979, 280 f.); ein solcher Teilerfolg des Täters, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, kann dann für die Annahme einer vollendeten Nötigung ausreichen, wenn die abgenötigte Handlung des Opfers nach der Vorstellung des Täters eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 1082 f.; BGH NStZ 1987, 70 f.).
  • BGH, 26.08.1986 - 1 StR 365/86

    Vollendung der Nötigung durch Erreichen eines Zwischenerfolgs - Durch vis

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03
    Vollendet ist die Nötigung erst dann, wenn der Genötigte die verlangte Handlung vorgenommen oder zumindest mit ihrer Ausführung begonnen hat (BGH MDR 1979, 280 f.); ein solcher Teilerfolg des Täters, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, kann dann für die Annahme einer vollendeten Nötigung ausreichen, wenn die abgenötigte Handlung des Opfers nach der Vorstellung des Täters eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellt (vgl. BGH NJW 1997, 1082 f.; BGH NStZ 1987, 70 f.).
  • BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90

    Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 11.12.2003 - 3 StR 421/03
    § 64 Abs. 2 StGB ist, soweit er auch Fälle erfaßt, in denen es an einer hinreichend konkreten Aussicht eines Behandlungserfolges fehlt, nichtig (BVerfGE 91, 1 ff.; vgl. dazu Tröndle/Fischer aaO § 64 Rdn. 13).
  • BGH, 10.02.2015 - 1 StR 488/14

    Falsche Verdächtigung (Begriff der Verdächtigung; Tatbestandseinschränkung für

    Die Vollendung einer ihnen gegenüber begangenen Nötigung wäre bereits dann eingetreten, wenn sie als Nötigungsopfer unter der Einwirkung des Nötigungsmittels mit der von dem Täter geforderten Handlung begonnen hätten (BGH, Urteil vom 26. August 1986 - 1 StR 365/86, NStZ 1987, 70 f.; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03, BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3; siehe auch BGH, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12, NStZ 2013, 36 f.; Altvater aaO § 240 Rn. 90 mwN).

    Selbst bei Nötigungen gegenüber demselben Opfer kann ein Teilerfolg, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, für die Annahme einer vollendeten Nötigung ausreichen, wenn die abgenötigte Handlung des Opfers nach den Vorstellungen des Täters eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellt (vgl. BGH, Beschlüsse vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12, NStZ 2013, 36 f.; vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03, BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3; Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 157/07, StV 2008, 249).

  • BGH, 05.07.2017 - 4 StR 228/17

    Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (Obhuts- bzw. Abhängigkeitsverhältnis:

    Ein Teilerfolg, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, kann für die Annahme einer vollendeten Nötigung ausreichen, wenn die abgenötigte Handlung des Opfers nach den Vorstellungen des Täters eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellt (vgl. Senat, Beschluss vom 19. Juni 2012 - 4 StR 139/12; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03, NStZ 2004, 442; Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 157/07, StV 2008, 249).

    Die vorliegende Bemächtigungssituation erscheint ... vielmehr als Mittel, um das vom Angeklagten letztlich erstrebte Verhalten der Geschädigten (hier der Kuss auf den Mund) zu ermöglichen (vgl. auch BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03).

  • BGH, 19.06.2012 - 4 StR 139/12

    Nötigung (Vollendung: kein Teilerfolg bei nicht ernst gemeinter Erklärung);

    Ein Teilerfolg, der mit Blick auf ein weitergehendes Ziel jedenfalls vorbereitend wirkt, kann für die Annahme einer vollendeten Nötigung ausreichen, wenn die abgenötigte Handlung des Opfers nach den Vorstellungen des Täters eine eigenständig bedeutsame Vorstufe des gewollten Enderfolgs darstellt (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03, NStZ 2004, 442; Urteile vom 14. Januar 1997 - 1 StR 507/96, NJW 1997, 1082; vom 20. Juni 2007 - 1 StR 157/07, StV 2008, 249).

    Zum einen entnimmt der Senat den Urteilsgründen, dass die entsprechende Ankündigung von der Geschädigten ersichtlich nicht ernst gemeint war (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03, aaO).

  • BGH, 01.12.2005 - 4 StR 506/05

    Nötigung als Erfolgsdelikt (Abgrenzung vom notwendigen Erfolg der

    Die Anwendung des Nötigungsmittels muss in kausalem Sinne zu dem vom Täter geforderten Verhalten des Opfers führen (BGHSt 37, 350, 353; BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3).
  • BGH, 19.12.2013 - 4 StR 302/13

    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer

    Die Nötigung ist außerdem als Erfolgsdelikt ausgestaltet (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2003 - 3 StR 421/03, BGHR StGB § 240 Abs. 1 Nötigungserfolg 3).
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