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   BGH, 11.12.2006 - II ZR 243/05   

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https://dejure.org/2006,760
BGH, 11.12.2006 - II ZR 243/05 (https://dejure.org/2006,760)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2006 - II ZR 243/05 (https://dejure.org/2006,760)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2006 - II ZR 243/05 (https://dejure.org/2006,760)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    AktG § 93 Abs. 2, §§ 116, 111 Abs. 4 Satz 2, GmbHG § 52
    Stimmt fakultativer GmbH-Aufsichtsrat nachteiligen Geschäften ohne hinreichende Information und Risikoabschätzung zu, verletzt er seine Pflichten

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zustimmung des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH zu nachteiligen Geschäften; Grob pflichtwidrige Verletzung von organschaftlichen Pflichten durch den Aufsichtsrat

  • Deutsche Zeitschrift für Wirtschafts- und Insolvenzrecht (Volltext/Leitsatz/Auszüge)

    Haftung eines fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH

  • Judicialis

    AktG § 93 Abs. 2; ; AktG § 111 Abs. 4 Satz 2; ; AktG § 116; ; GmbHG § 52

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Pflichten des fakultativen Aufsichtsrats einer GmbH

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Pflichten des fakultativen Aufsichtsrats

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Haftung der Aufsichtsratsmitglieder einer GmbH ? Pflichtverletzungen: Keine Vorkehrungen, um Geschäftsführer an Kompetenzüberschreitung zu hindern ? Genehmigung der Zahlungen an Dritte ohne hinreichende Informationen und Chancen-Risikoabschätzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • zbb-online.com (Leitsatz)

    AktG § 93 Abs. 2, §§ 116, 111 Abs. 4 Satz 2; GmbHG § 52
    Haftung des GmbH-Aufsichtsrats bei Zustimmung zu nachteiligen Geschäften ohne vorherige Information sowie Chancen- und Risikoabschätzung

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Haftung des Aufsichtsrats bei pflichtwidriger Genehmigungserteilung

  • duslaw.de (Kurzinformation)

    Haftung von Aufsichtsräten

  • verschmelzungsbericht.de (Kurzinformation)

    Aufsichtsräte und ihre Kontrollpflicht

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2007, 390
  • ZIP 2007, 224
  • DNotZ 2007, 310
  • NZI 2008, 37
  • WM 2007, 259
  • BB 2007, 283
  • BB 2007, 396
  • DB 2007, 275
  • NZG 2007, 187
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • BGH, 10.07.2018 - II ZR 24/17

    Einholen der Zustimmung des Aufsichtsrats durch den Vorstand grundsätzlich vor

    a) Indem die Satzung oder der Aufsichtsrat die Vornahme eines Geschäfts von der Zustimmung des Aufsichtsrats abhängig machen, verpflichten sie den Vorstand, den Beschluss des Aufsichtsrats vor Durchführung des Geschäfts herbeizuführen (vgl. BGH, Urteil vom 11. Dezember 2006 - II ZR 243/05, ZIP 2007, 224 Rn. 9; Götz, ZGR 1990, 633, 643; Fonk, ZGR 2006, 841, 868; E. Vetter in Marsch-Barner/Schäfer, Handbuch börsennotierte AG, 4. Aufl., Rn. 26.37; Lutter/Krieger/Verse, Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, § 3 Rn. 124; Henssler in Henssler/Strohn, GesR, 3. Aufl., § 111 AktG Rn. 22; Wachter/Schick, AktG, 2. Aufl., § 111 Rn. 14; Grigoleit/Tomasic in Grigoleit, AktG, 2013, § 111 Rn. 52; Hüffer/Koch, AktG, 13. Aufl., § 111 Rn. 46; Israel in Bürgers/Körber, AktG, 4. Aufl., § 111 Rn. 25; Breuer/Fraune in Heidel, AktG, 4. Aufl., § 111 Rn. 29; Drygala in K. Schmidt/Lutter, AktG, 3. Aufl., § 111 Rn. 61; Spindler in Spindler/Stilz, AktG, 3. Aufl., § 111 Rn. 75; MünchKomm AktG/Habersack, 4. Aufl., § 111 Rn. 123; KK-AktG/Mertens/Cahn, 3. Aufl., § 111 Rn. 106; Hopt/Roth in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 111 Rn. 680; aA Hoffmann/Preu, Der Aufsichtsrat, 5. Aufl., Rn. 302).

    Zustimmungsvorbehalte, wie sie die Satzung der Klägerin auf der Grundlage des § 111 Abs. 4 Satz 2 AktG für bestimmte Geschäfte vorsieht, sind das Instrument vorbeugender Kontrolle des Aufsichtsrats, Maßnahmen des Vorstands, die möglicherweise nicht mehr rückgängig gemacht werden können, von vornherein zu unterbinden (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2006 - II ZR 243/05, ZIP 2007, 224 Rn. 9).

    Andernfalls trifft die Aufsichtsratsmitglieder selbst eine Schadensersatzpflicht, wenn sie die Zustimmung zu einem Geschäft erteilen, die sie bei pflichtgemäßem Handeln hätten verweigern müssen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2006 - II ZR 243/05, ZIP 2007, 224 Rn. 9).

    Die Zustimmung des Aufsichtsrats beseitigt die Verantwortung des Vorstands für das in Rede stehende Geschäft nicht und schließt seine Haftung nicht aus (§ 93 Abs. 4 Satz 2 AktG; BGH, Urteil vom 11. Dezember 2006 - II ZR 243/05, ZIP 2007, 224 Rn. 9; Hüffer/Koch, AktG, 13. Aufl., § 111 Rn. 48; Spindler in Spindler/Stilz, AktG, 3. Aufl., § 111 Rn. 75; MünchKommAktG/Habersack, 4. Aufl., § 111 Rn. 128; KK-AktG/Mertens/Cahn, 3. Aufl., § 111 Rn. 113; Hopt/Roth in Großkomm. AktG, 4. Aufl., § 111 Rn. 715, 717).

  • KG, 29.04.2021 - 2 U 108/18

    Anspruch eines Insolvenzverwalters auf Schadensersatz gegen frühere Aufsichtsräte

    Andernfalls trifft die Aufsichtsratsmitglieder selbst eine Schadensersatzpflicht, wenn sie die Zustimmung zu einem Geschäft erteilen, die sie bei pflichtgemäßem Handeln hätten verweigern müssen (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2006 - II ZR 243/05, ZIP 2007, 224 Rn. 9).
  • OLG Koblenz, 24.09.2007 - 12 U 1437/04

    Bank in der Geschäftsform einer GmbH: Wirksamkeit eines Entlastungsbeschlusses

    Zustimmungsvorbehalte, wie sie die Satzung der Klägerin für Geschäfte in bestimmten Größenordnungen vorgesehen hat, sind das Instrument vorbeugender Kontrolle des Aufsichtsrats, Maßnahmen der Geschäftsleitung, die möglicherweise nicht mehr rückgängig gemacht werden können, von vornherein zu unterbinden (vgl. BGH NJW-RR 2007, 390 f.).
  • OLG Jena, 25.04.2007 - 6 U 947/05

    Vergabe ungesicherter Darlehen der abhängigen AG an das herrschende Unternehmen

    Ergeben sich Hinweise auf solche Gefahren bzw. auf nachteilige Rechtsgeschäfte, müssen sie diesen Hinweisen auch nachgehen (vgl. auch BGH ZIP 2007, 224).
  • VG Berlin, 20.11.2014 - 22 K 67.14

    Wirtschaftprüfer als Vorsitzender des Verwaltungsrats einer Schweizer

    Auf der Grundlage dieser Vorschrift vorgesehene Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Arten von Geschäften stellen ein Instrument vorbeugender Kontrolle des Aufsichtsrats dar, mit der Maßnahmen der Geschäftsleitung von vornherein unterbunden werden können (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2006 - II ZR 243/05 - DB 2007, 275; zitiert nach juris Rn. 9 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.06.2014 - 12 S 27.14

    Wirtschaftsprüfer; unvereinbare gewerbliche Tätigkeit; Vorsitzender des

    Auf der Grundlage dieser Vorschrift vorgesehene Zustimmungsvorbehalte für bestimmte Arten von Geschäften stellen ein Instrument vorbeugender Kontrolle des Aufsichtsrats dar, mit der Maßnahmen der Geschäftsleitung von vornherein unterbunden werden können (BGH, Urteil vom 11. Dezember 2006 - II ZR 243/05 - DB 2007, 275; zitiert nach juris Rn. 9 m.w.N.).
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