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   BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07   

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https://dejure.org/2007,6154
BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07 (https://dejure.org/2007,6154)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2007 - 3 StR 489/07 (https://dejure.org/2007,6154)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 3 StR 489/07 (https://dejure.org/2007,6154)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der ernsthaften und freiwilligen Vollendungsverhinderung i.S.d. § 24 Abs. 1 S. 2 Strafgesetzbuch (StGB); Strafbefreiender Rücktritt von einem Totschlagsversuch nach § 24 Abs. 1 S. 2 StGB durch Aufforderung einer dritten Person zum Herbeirufen eines Krankenwagens nach ...

  • Judicialis

    StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StGB § 24 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 24 Abs. 1
    Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt beim beendeten Tötungsversuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2008, 329
  • NStZ-RR 2009, 132
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.08.1985 - 4 StR 326/85

    Beendigung des Totschlagversuchs

    Auszug aus BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07
    Der Täter muss alles tun, was in seinen Kräften steht und was nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist; er muss die aus seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpfen (vgl. BGHSt 33, 295, 302; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 1; BGH NStZ 1997, 276).

    Der Zurücktretende muss sich um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen und sich grundsätzlich zumindest vergewissern, ob die Hilfspersonen das Notwendige und Erforderliche veranlassen (vgl. BGHSt 33, 295, 302; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 5).

  • BGH, 10.02.1999 - 3 StR 618/98

    Rücktritt beim vollendeten und unvollendeten Versuch; Verhältnis von

    Auszug aus BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07
    Deshalb genügt eine Handlung nicht, die zwar vom Täter veranlasst, aber nicht von seinem Rettungswillen getragen ist (vgl. BGHSt 31, 46, 49 f.; BGH NJW 1990, 3219; NStZ 1999, 300, 301).
  • BGH, 20.02.1997 - 4 StR 642/96

    Brand im Blumengeschäft - § 24 StGB; natürliche Handlungseinheit

    Auszug aus BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07
    Der Täter muss alles tun, was in seinen Kräften steht und was nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist; er muss die aus seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpfen (vgl. BGHSt 33, 295, 302; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 1; BGH NStZ 1997, 276).
  • BGH, 07.03.1989 - 1 StR 6/89

    Voraussetzungen für einen strafbefreienden Rücktritt vom Totschlagsversuch -

    Auszug aus BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07
    Der Täter muss dabei nicht unbedingt selbst die notwendigen Hilfsmaßnahmen ergreifen; er kann sich vielmehr der Hilfe Dritter bedienen (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 3; BGH StV 1997, 244).
  • BGH, 03.02.1999 - 5 StR 645/98

    Anforderungen an das Mordmerkmal "niedrige Beweggründe"; Wut als Motiv für das

    Auszug aus BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07
    Der Zurücktretende muss sich um die bestmögliche Maßnahme für die Erfolgsabwendung bemühen und sich grundsätzlich zumindest vergewissern, ob die Hilfspersonen das Notwendige und Erforderliche veranlassen (vgl. BGHSt 33, 295, 302; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 5).
  • BGH, 12.11.1987 - 1 StR 530/87

    Voraussetzungen eines strafbefreienden Rücktrittes vom Mordversuch - Pflicht des

    Auszug aus BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07
    Der Täter muss alles tun, was in seinen Kräften steht und was nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist; er muss die aus seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpfen (vgl. BGHSt 33, 295, 302; BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 1; BGH NStZ 1997, 276).
  • BGH, 27.04.1982 - 1 StR 873/81

    Rücktritt vom Versuch - Vereitelung der Tatvollendung - Strafbarkeit wegen

    Auszug aus BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07
    Deshalb genügt eine Handlung nicht, die zwar vom Täter veranlasst, aber nicht von seinem Rettungswillen getragen ist (vgl. BGHSt 31, 46, 49 f.; BGH NJW 1990, 3219; NStZ 1999, 300, 301).
  • BGH, 15.05.1990 - 1 StR 146/90

    Rücktritt vom Versuch - Verhinderung der Tatvollendung - Maßnahmen zur

    Auszug aus BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07
    Deshalb genügt eine Handlung nicht, die zwar vom Täter veranlasst, aber nicht von seinem Rettungswillen getragen ist (vgl. BGHSt 31, 46, 49 f.; BGH NJW 1990, 3219; NStZ 1999, 300, 301).
  • BGH, 03.12.1996 - 1 StR 677/96

    Voraussetzungen des Rücktritts bei einem beendeten Versuch - Freiwilliges und

    Auszug aus BGH, 11.12.2007 - 3 StR 489/07
    Der Täter muss dabei nicht unbedingt selbst die notwendigen Hilfsmaßnahmen ergreifen; er kann sich vielmehr der Hilfe Dritter bedienen (vgl. BGHR StGB § 24 Abs. 1 Satz 2 Bemühen 3; BGH StV 1997, 244).
  • BGH, 20.05.2010 - 3 StR 78/10

    Rücktritt vom Versuch (beendeter Versuch; freiwillige Verhinderung des Erfolgs;

    § 24 Abs. 1 Satz 2 StGB setzt voraus, dass der Täter alles tut, was in seinen Kräften steht und nach seiner Überzeugung zur Erfolgsabwendung erforderlich ist, und dass er die aus seiner Sicht ausreichenden Verhinderungsmöglichkeiten ausschöpft, wobei er sich auch der Hilfe Dritter bedienen kann (BGHSt 33, 295, 301 f.; BGH NStZ 2008, 329).
  • BGH, 02.11.2023 - 6 StR 437/23

    Beweiswürdigung zum Rücktritt vom Vorwurf des versuchten Mordes; Handeln des

    Für einen strafbefreienden Rücktritt ist es dann erforderlich, dass der Täter den von ihm in Gang gesetzten Kausalverlauf bewusst und gewollt unterbricht, also mit Rettungswillen handelt (vgl. BGH, Urteil vom 1. Februar 1989 - 2 StR 703/88, NJW 1989, 2068; Beschluss vom 11. Dezember 2007 - 3 StR 489/07, NStZ 2008, 329).
  • KG, 25.06.2012 - 161 Ss 68/12

    Rücktritt vom beendeten Versuch

    Nach ganz herrschender Meinung setzt das Bemühen aber nach wie vor ein auf die Erfolgsvereitelung gerichtetes Tätigwerden voraus, das den Rücktrittswillen nach außen hin eindeutig als Rettungsversuch erkennen lässt (vgl. BGHSt 31, 46; NJW 1973, 632; BGHSt 33, 295; NStZ 2008, 329; NStZ 2008, 508; NStZ-RR 2010, 276; Eser in Schönke/Schröder, StGB 28. Aufl., § 24 Rdn. 71; Fischer, StGB 59. Aufl., § 24 Rdn. 36; Lilie/Albrecht aaO § 24 Rdn. 334 m.w.N.).
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