Rechtsprechung
   BGH, 11.12.2012 - II ZR 233/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,42712
BGH, 11.12.2012 - II ZR 233/09 (https://dejure.org/2012,42712)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2012 - II ZR 233/09 (https://dejure.org/2012,42712)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2012 - II ZR 233/09 (https://dejure.org/2012,42712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2012,42712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 33 RVG
    Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention

  • verkehrslexikon.de

    Zur Streitwertbemessung der Nebenintervention

  • Wolters Kluwer

    Auslegung eines Antrags auf gesonderte Wertfestsetzung i.R.e. Nebenintervention

  • rewis.io

    Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    RVG § 33 Abs. 1
    Auslegung eines Antrags auf gesonderte Wertfestsetzung i.R.e. Nebenintervention

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Gesonderte Wertfestsetzung für Streithelferin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 30.10.1959 - V ZR 204/57

    Streitwert der Nebenintervention

    Auszug aus BGH, 11.12.2012 - II ZR 233/09
    Der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention stimmt mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1959 - V ZR 204/57, BGHZ 31, 144).
  • OLG Dresden, 19.02.2018 - 10 W 30/18

    Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit bei neben Intervention

    Denn der Streitwert deckt sich insoweit nicht mit dem Gegenstandswert der anwaltlichen Tätigkeit der Prozessbevollmächtigten der Streithelferinnen der Beklagten (siehe zu dieser Fallkonstellation: BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - II ZR 233/09 - JurBüro 2013, 477, juris Rn. 1; siehe auch Bischof/ Jungbauer/Bräuer/Klipstein/Klüsener/Uher, RVG, 7. Aufl., § 33 Rn. 15, Seite 505 ff.; Hartmann, Kostengesetze, 47. Aufl., 2017, § 33 RVG Rn. 5).

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des II. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 2012 (II ZR 233/09, a.a.O.).

  • OLG Stuttgart, 21.01.2021 - 2 W 7/20

    Gegenstandswert bei Schadensersatzklagen - Streitwertfestsetzung in

    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs stimmt der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache überein, wenn der Nebenintervenient am Prozess im gleichen Umfang beteiligt ist wie die Partei, der er beigetreten ist (BGH, Beschluss vom 12. Januar 2016 - X ZR 109/12, juris Rn. 6; BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - II ZR 233/09, juris Rn. 2).
  • OLG Frankfurt, 30.08.2019 - 8 W 39/19

    Gebührenstreitwert der Nebenintervention

    Der Streitwert einer durchgeführten Nebenintervention stimmt mit dem Streitwert der Hauptsache zumindest dann überein, wenn der Streithelfer im Prozess die gleichen Anträge stellt wie die von ihm unterstützte Partei (s. etwa BGH, Beschluss vom 30.10.1959 - V ZR 204/57 -, BGHZ 31, 144, 146 ff.; Beschluss vom 11.12.2012 - II ZR 233/09 -, juris; OLG München, Beschluss vom 11.06.2019 - 9 W 635/19 Bau -, juris; Hüßtege, in: Thomas/Putzo, ZPO, 40. Aufl. 2019, § 3, Rdnr. 108; Wöstmann, in: Münchener Kommentar zur ZPO, 5. Aufl. 2016, § 3, Rdnr. 99).
  • OLG Düsseldorf, 18.02.2015 - W (Kart) 1/15

    Gebührenstreitwert der Nebenintervention

    Wie bereits im angefochtenen Beschluss dargelegt, ist in Rechtsprechung und Literatur umstritten, ob sich der Gebührenstreitwert der Nebenintervention (§ 66 ZPO) (grundsätzlich) mit dem Wert der Hauptsache bzw. dem Interesse der unterstützten Hauptpartei deckt (so etwa - zumindest - für den Fall, dass der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge wie die von ihm unterstützte Hauptpartei stellt: BGH, Beschluss v. 30.10.1959 - V ZR 204/57 , BGHZ 31, 144 = NJW 1960, 42; BGH, Beschluss v. 11.12.2012 - II ZR 233/09 , JurBüro 2013, 477; OLG Düsseldorf [24. Zivilsenat] , Beschluss v. 10.1.2006 - I-24 W 64/05 , MDR 2006, 1017 = OLGR Düsseldorf 2006, 743; OLG Hamm [20. Zivilsenat] , Beschluss v. 4.5.2011 - I-20 W 4/11 , RuS 2013, 632; ferner - ausdrücklich auch - für den Fall, dass der Nebenintervenient keinen eigenen Antrag stellt oder seinen Beitritt nicht abgrenzbar auf einen bestimmten Umfang beschränkt: OLG Karlsruhe, Beschluss v. 7.10.2002 - 9 W 38/02 , NJW-RR 2003, 1007; KG Berlin [2. Zivilsenat] , Beschluss v. 26.7.2004 - 2 W 18/04 , MDR 2004, 1445, alle m.w.N.) oder sich (grundsätzlich) nach dem zu schätzenden wirtschaftlichen Interesse des Streithelfers bestimmt (so etwa OLG Köln, Beschluss v. 12.3.2004 - 11 W 13/04 , MDR 2004, 1025; OLG Düsseldorf [10. Zivilsenat] , Beschluss v. 1.12.2011 - I-10 W 116/11 , BauR 2012, 548; OLG Rostock, Beschluss v. 22.9.2014 - 7 W 36/13 , zit. nach juris, jew. m.w.N.).
  • OLG Rostock, 22.09.2014 - 7 W 36/13

    Bemessung des Streitwerts: Auswirkung des Beitritts eines Nebenintervenienten;

    Zwar richten sich die RVG-Gebühren grundsätzlich nach dem für die Gerichtsgebühren maßgeblichen Wert (§§ 23 Abs. 1 S. 1, 31 Abs. 1 RVG; BGH vom 11.12.2012 - II ZR 233/09, Juris-Rdn. 2).
  • OLG Celle, 09.11.2021 - 13 U 120/16

    Antrag auf Streitwertfestsetzung von Streithelfern in einem

    Hat aber der Nebenintervenient im Prozess die gleichen Anträge gestellt wie die von ihm unterstützte Partei, stimmt der Streitwert der Nebenintervention mit dem Streitwert der Hauptsache überein (BGH, Beschluss vom 30. Oktober 1959 - V ZR 204/57, BGHZ 31, 144; Beschluss vom 11. Dezember 2012 - II ZR 233/09 -, Rn. 2, juris).
  • LG Stuttgart, 28.02.2019 - 30 O 26/17

    Gegenstandswert der Nebenintervention I - Verteilung des Gegenstandswerts gem. §

    Der Streitwert der Nebenintervention deckt sich grundsätzlich mit dem Streitwert der unterstützten Partei (hierzu exemplarisch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 18. Februar 2015 - VI-W (Kart) 1/15 m.w.N., im Grundsatz auch BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2012 - II ZR 233/09; Bechtold/Bosch, GWB, 9. Aufl., § 89a Rn. 12; a.A. OLG Köln, Beschluss vom 30. März 2012 - I-16 W 30/11 Langen/Bunte/Bornkamm/Tolkmitt, Kartellrecht, 13. Aufl., § 89a Rn. 21).
  • OLG München, 23.12.2016 - 28 W 2118/16

    Erfolglose sofortige Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • OLG München, 25.07.2017 - 9 W 1040/17

    Streitwert der Nebenintervention bei selbständigem Beweisverfahren

  • OLG Naumburg, 02.12.2015 - 5 U 118/15

    Werkvertragsrecht: Anspruch auf Werklohn bei einer Bauleistung mit

  • OLG Celle, 30.11.2017 - 16 U 1/17

    Fehlerhafte Einmessung berechtigt nicht zur fristlosen Kündigung!

  • OLG München, 19.09.2016 - 9 W 1577/16

    Streitwert der Nebenintervention?

  • LG Stuttgart, 26.01.2022 - 30 O 294/17

    Anwendung des § 89a Abs. 3 GWB bei einer durch mehrere Rechtsträger einer

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht