Rechtsprechung
BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- bundesgerichtshof.de
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 168 FamFG, § 4 Abs 1 S 2 Nr 2 VBVG, § 823 Abs 1 BGB
Berufsbetreuervergütung: Vergütungserhöhung für staatlich anerkannte Heilpädagogin; Eingriff in den Gewerbebetrieb durch Gewährung der gesetzlichen Vergütung - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an einer Fachschule für Heilpädagogik nach vorangegangener Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin als eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule i.S.v § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG
- rewis.io
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
VBVG § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2
Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an einer Fachschule für Heilpädagogik nach vorangegangener Berufsausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin als eine abgeschlossene Ausbildung an einer Hochschule i.S.v § 4 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 VBVG - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Sonstiges Arbeits- und Sozialrecht - Zur Höhe der Vergütung der Berufsbetreuer!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die staatlich anerkannte Heilpädagogin als Berufsbetreuerin
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Die Vergütung einer staatlich anerkannten Heilpädagogin
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Ausbildung zur staatlich anerkannten Heilpädagogin an Fachschule nicht mit Hochschulstudium verleichbar
- bundesanzeiger-verlag.de (Kurzinformation)
Zum Stundensatz
Verfahrensgang
- AG Langenfeld, 20.09.2012 - 7 XVII K 2335
- LG Düsseldorf, 08.03.2013 - 25 T 612/12
- BGH, 11.12.2013 - XII ZB 151/13
Papierfundstellen
- NJW-RR 2014, 391
- MDR 2014, 430
- FGPrax 2014, 66
- FamRZ 2014, 377
- Rpfleger 2014, 257
Wird zitiert von ... (4)
- LG Frankfurt/Main, 17.06.2019 - 29 T 76/19 Mit Vermerk vom 08.11.2018 (Bl. 142 d. A.) lehnte die Bezirksrevisorin unter Verweis auf den Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2013 Az. XII ZB 151/13 einen Stundensatz von 44, 00 Euro mit der Begründung, dass die Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen nicht mit einer abgeschlossenen Ausbildung an einer Hochschule oder Fachhochschule vergleichbar sei, gegenüber der Rechtspflegerin ab.
Insoweit hat der Bundesgerichtshof mit Beschluss vom 11.12.2013 - XII ZB 151/13 (NJW-RR 2014, 391) entschieden, dass der mit der Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilpädagogen an der Fachschule für Heilpädagogik der Rheinischen Sozialpflegerischen Fachschulen des Landschaftsverbandes Rheinland in Düsseldorf verbundene Zeitaufwand nicht an den eines Vollzeitstudiums an einer Fachhochschule heranreiche und deshalb auch der vermittelte Wissensstand nach Art und Umfang nicht dem eines Hochschulstudiums entspreche.
- LG Kleve, 26.11.2014 - 4 T 630/14
Betreuung; Betreuervergütung; Stundensatz; Lehre, Ausbildung; Gesundheitssorge; …
Diese Anweisungen im Verwaltungswege können kein schutzwürdiges Vertrauen des Betreuers begründen, weil sie gegenüber der förmlichen Festsetzung subsidiär sind, eine förmliche Festsetzung die Anweisung des Kostenbeamten im Verwaltungswege gegenstandslos macht und der Betreuung eine förmliche Festsetzung durch einen entsprechenden Antrag selbst herbeiführen kann (BGH FGPrax 2014, 66, 67). - OLG Düsseldorf, 01.06.2015 - 3 Wx 27/15
Zur Vergütung des Verfahrenspflegers
Bei der Prüfung der Vergleichbarkeit hat der Tatrichter allerdings strenge Maßstäbe anzulegen (…BGH, NJW-RR 2012, 452, zitiert nach Juris, Rdz. 12; BGH NJW-RR 2014, 387; BGH, NJW-RR 2014, 391;… Jaschinski in: jurisPK-BGB Band 4, 7. Aufl., 2014, § 3 VBVG , Rdz. 19). - AG Frankfurt/Main, 18.03.2019 - 45 XVII 3126/18 Die von der Erinnerung für die dort vertretene abweichende Rechtsansicht heran gezogene Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 11.12.2013 (XII ZB 151/13) betrifft nicht die Ausbildungssituation in Hessen.