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   BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18   

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https://dejure.org/2018,47198
BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18 (https://dejure.org/2018,47198)
BGH, Entscheidung vom 11.12.2018 - 2 StR 250/18 (https://dejure.org/2018,47198)
BGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2018 - 2 StR 250/18 (https://dejure.org/2018,47198)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • HRR Strafrecht

    § 230 Abs. 1 StPO; § 247 Satz 1 StPO; § 338 Nr. 5 StPO
    Ausbleiben des Angeklagten (keine Anwesenheit aufgrund einer Bild-Ton-Übertragung in ein Nebenzimmer); absolute Revisionsgründe (Anwesenheitsrecht und Anwesenheitspflicht des Angeklagten: ausnahmsweise Durchbrechung nur bezüglich Zeugenvernehmung, nicht aber hinsichtlich ...

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 338 Nr. 5 StPO, § 247 StPO, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 238 Abs. 2 StPO, § 230 Abs. 1, § 247 Satz 1 StPO, § 230 Abs. 1 StPO, § 247a StPO, § 247 Satz 4 StPO, § 247 Satz 1 Var. 2 StPO, § 261 StPO

  • Wolters Kluwer

    Erfolgen einer Augenscheineinnahme und der Verlesung des Briefes eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

  • Wolters Kluwer

    Erfolgen einer Augenscheineinnahme und der Verlesung des Briefes eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

  • rewis.io

    Verletzung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten bei einer Urkundenverlesung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 230 Abs. 1 ; StPO § 338 Nr. 5
    Erfolgen einer Augenscheineinnahme und der Verlesung des Briefes eines Zeugen in Abwesenheit des Angeklagten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ2(kostenpflichtig) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Eine Bild-Ton-Übertragung ersetzt nicht die Anwesenheit des Angeklagten

  • jurafuchs.de (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Ausschluss des Angeklagten von einer Urkundenverlesung

  • jurafuchs.de (Lern-App, Fallbesprechung in Fragen und Antworten)

    Ausschluss des Angeklagten von einer Urkundenverlesung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2019, 692
  • NStZ 2019, 421
  • StV 2019, 517
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 11.11.2009 - 5 StR 530/08

    Zeugenvernehmung; Augenscheinseinnahme; Abwesenheit des Angeklagten; Heilung;

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18
    b) Der Zulässigkeit der Rüge steht auch nicht entgegen, dass der Verteidiger die Anordnung der Urkundenverlesung in Abwesenheit des Angeklagten nicht nach § 238 Abs. 2 StPO beanstandet hat (vgl. BGH, Urteil vom 11. November 2009 - 5 StR 530/08, BGHSt 54, 184, 185).

    b) Eine Heilung des Verfahrensfehlers wäre nur durch Wiederholung der Urkundenverlesung in seiner Anwesenheit möglich gewesen (vgl. Erb NStZ 2010, 347; H. E. Müller JR 2007, 79, 80).

  • BGH, 21.04.2010 - GSSt 1/09

    Keine Einschränkung des Anwesenheitsrechts des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18
    Der Angeklagte hat danach nicht nur das Recht, sondern auch die Pflicht zur Anwesenheit (vgl. BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 88).

    Auch daraus ergibt sich hier, anders als im Fall der Versäumung einer Verhandlung über die Entlassung des in Abwesenheit des Angeklagten vernommenen Zeugen (vgl. dazu BGH, Beschluss vom 21. April 2010 - GSSt 1/09, BGHSt 55, 87, 94), keine Ausnahme von der gesetzlichen Vermutung des Beruhens des Urteils auf dem Verfahrensfehler gemäß § 338 Nr. 5 StPO.

  • BGH, 19.12.2006 - 1 StR 268/06

    Unterrichtung eines vorübergehend entfernten Angeklagten durch Mitverfolgung per

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18
    Die durch den Beschluss der Strafkammer eingeräumte Möglichkeit für den Angeklagten, "die Verhandlung über Video zu verfolgen', war zwar geeignet, die nach § 247 Satz 4 StPO gebotene Unterrichtung zu ersetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180, 182 f.).
  • BGH, 11.05.2006 - 4 StR 131/06

    Kein Teilfreispruch bei nicht auszuschließender Tateinheit; Anwesenheit des

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18
    Der betreffende Verhandlungsteil darf jedoch auch sonst das Ergebnis der Hauptverhandlung nicht im Sinne von § 261 StPO bestimmt haben können (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 4 StR 131/06, NStZ 2006, 713 f.; Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233, 234).
  • BGH, 18.10.1967 - 2 StR 477/67

    Beweisaufnahme in Abwesenheit des Angeklagten - Verlesung von Briefen zum Zweck

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18
    Da im Protokoll der Hauptverhandlung nichts anderes vermerkt ist, muss davon ausgegangen werden, dass die Verlesung des Briefes der Geschädigten durch den Vorsitzenden zum Zweck des Urkundenbeweises erfolgt ist (vgl. Senat, Urteil vom 18. Oktober 1967 - 2 StR 477/67, BGHSt 21, 332, 333).
  • BGH, 21.10.1975 - 5 StR 431/75

    Vernehmung eines Zeugen in Abwesenheit des Beschwerdeführers - Abwesenheit des

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18
    Nach der eng auszulegenden Ausnahmevorschrift des § 247 Satz 1 StPO (vgl. BGH, Urteil vom 21. Oktober 1975 - 5 StR 431/75, BGHSt 26, 218, 220) kann der Angeklagte unter anderem während einer Zeugenvernehmung aus dem Sitzungszimmer entfernt werden, wenn zu befürchten ist, ein Zeuge werde bei seiner Vernehmung in Gegenwart des Angeklagten die Wahrheit nicht sagen (§ 247 Satz 1 Var. 2 StPO).
  • BGH, 27.11.1992 - 3 StR 549/92

    Verfahrensrüge wegen Verletzung des Anwesenheitsrechtes des Angeklagten in der

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18
    c) Eine Verwirkung der Rüge kommt nicht in Betracht, weil der Angeklagte den Verfahrensfehler nicht verursacht hatte, um ihn anschließend zu rügen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. November 1992 - 3 StR 549/92, StV 1993, 285, 286; Kretschmer JR 2007, 258, 259).
  • BGH, 28.07.2010 - 1 StR 643/09

    Steuerhinterziehung (Schätzung des Taterfolges: konkrete und pauschale Schätzung;

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18
    Der betreffende Verhandlungsteil darf jedoch auch sonst das Ergebnis der Hauptverhandlung nicht im Sinne von § 261 StPO bestimmt haben können (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Mai 2006 - 4 StR 131/06, NStZ 2006, 713 f.; Urteil vom 28. Juli 2010 - 1 StR 643/09, NStZ 2011, 233, 234).
  • BGH, 09.02.2011 - 5 StR 387/10

    Entfernung des Angeklagten; Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen;

    Auszug aus BGH, 11.12.2018 - 2 StR 250/18
    Dies wurde in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs etwa in einem Fall verneint, in dem die Verhandlung über die Entlassung eines Zeugen zwar in Abwesenheit des Angeklagten stattgefunden hatte, die Vernehmung im Ganzen aber vom Angeklagten durch Bild-Ton-Übertragung mitverfolgt worden war und er nach Befragung durch den Vorsitzenden erklärt hatte, von seinem Fragerecht keinen Gebrauch zu machen (BGH, Urteil vom 9. Februar 2011 - 5 StR 387/10, NStZ 2011, 534).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 105/19

    Trunkenheit im Verkehr: Anforderungen an eine vorsätzliche Begehungsweise

    Entsprechender Vortrag wäre vorliegend jedoch erforderlich gewesen, da mit dieser Wiederholung eine etwaige anfängliche rechtsfehlerhafte Verhandlungsdurchführung möglicherweise geheilt wurde (zum Gebot des Vortrags zu sogenannten rügevernichtenden Umständen: MüKoStPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl. 2019, StPO § 344 Rn. 125; Cirener, NStZ-RR 2014, 33, 35 unter d. m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - 1 StR 33/11 -, juris Rn.12; zur Heilbarkeit von Verfahrensstößen im Zusammenhang mit absoluten Revisionsgründen s. Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 338 Rn. 3; zur nochmaligen Verlesung von Urkunden siehe auch BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - 2 StR 250/18, NJW 2019, 692 Rn. 17 m.w.N.).
  • OLG Hamm, 13.08.2020 - 2 Ws 99/20

    Zulässigkeit der Beschwerde des Nebenklägers und Zeugen gegen den seinen Antrag

    Beide Vorschriften, die abweichend von § 230 Abs. 1 StPO die Abwesenheit des Angeklagten während der Hauptverhandlung ermöglichen, sind als Ausnahmevorschriften eng auszulegen (vgl. auch BGH, Beschl. v. 21.04.2010, Az. GSSt 1/09, NStZ 2011, 47; BGH, Beschl. v. 11.12.2018, Az. 2 StR 250/18, NStZ 2019, 421 Rn. 16).
  • KG, 02.10.2019 - 3 Ws (B) 296/19

    Verwertbarkeit des Geschwindigkeits-Messergebnisses bei fehlender Speicherung der

    Auffassung auf der forensisch nicht belastbaren Annahme, ein Wesensmerkmal technischer Beweise sei deren jederzeitige Rekonstruierbarkeit (vgl. Krenberger NStZ 2019, 421, 422).
  • BGH, 23.03.2021 - 3 StR 60/21

    Unterrichtung des Angeklagten nach seiner vorübergehenden Entfernung während

    Nach vielfach vertretener Auffassung kann die Unterrichtung auch in Form einer Videosimultanübertragung der Vernehmung in einen Nebenraum erfolgen, in dem sich der Angeklagte aufhält; einer weiteren Information des Angeklagten nach dessen Rückkehr in den Sitzungssaal durch einen Bericht des Vorsitzenden bedarf es dann nicht (BGH, Beschluss vom 11. Dezember 2018 - 2 StR 250/18, NJW 2019, 692 Rn. 15; Urteil vom 22. August 2017 - 1 StR 216/17, NJW 2017, 3397 Rn. 18; Beschluss vom 19. Dezember 2006 - 1 StR 268/06, BGHSt 51, 180 Rn. 15; LR/Becker, StPO, 27. Aufl., § 247 Rn. 48; BeckOK StPO/Berg, 39. Ed., § 247 Rn. 16; KKStPO/Diemer, 8. Aufl., § 247 Rn. 15; SKStPO/Frister, 5. Aufl., § 247 Rn. 67; SSWStPO/Tsambikakis, 4. Aufl., § 247 Rn. 36; ablehnend in einem Fall einer von technischen Störungen begleiteten Videoübertragung BGH, Beschluss vom 26. August 2005 - 3 StR 269/05, NStZ 2006, 116 sowie generell MüKoStPO/Cierniak/Niehaus, § 247 Rn. 17; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 63. Aufl., § 247 Rn. 14a, 16a).
  • OLG Karlsruhe, 23.04.2019 - 2 Rv 4 Ss 195/19

    Vorsätzliche Trunkenheitsfahrt mit nur 1,31 Promille?

    Entsprechender Vortrag wäre vorliegend jedoch erforderlich gewesen, da mit dieser Wiederholung eine etwaige anfängliche rechtsfehlerhafte Verhandlungsdurchführung möglicherweise geheilt wurde (zum Gebot des Vortrags zu sogenannten rügevernichtenden Umständen: MüKoStPO/Knauer/Kudlich, 1. Aufl. 2019, StPO § 344 Rn. 125; Cirener, NStZ-RR 2014, 33, 35 unter d. m.w.N.; BGH, Beschluss vom 15.03.2011 - 1 StR 33/11 -, juris Rn.12; zur Heilbarkeit von Verfahrensstößen im Zusammenhang mit absoluten Revisionsgründen s. Schmitt in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 61. Aufl. 2018, § 338 Rn. 3; zur nochmaligen Verlesung von Urkunden siehe auch BGH, Beschluss vom 11.12.2018 - 2 StR 250/18, NJW 2019, 692 Rn. 17 m.w.N.).
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