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   BGH, 12.01.1956 - 3 ARs 172/55   

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https://dejure.org/1956,723
BGH, 12.01.1956 - 3 ARs 172/55 (https://dejure.org/1956,723)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1956 - 3 ARs 172/55 (https://dejure.org/1956,723)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1956 - 3 ARs 172/55 (https://dejure.org/1956,723)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BGHSt 8, 346
  • NJW 1956, 520
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • BGH, 05.08.2010 - 2 ARs 260/10

    Keine Abgabe der Bewährungsaufsicht im Jugendstrafrecht bei Entscheidung gemäß §

    Insbesondere eine Verweisung auf § 58 Abs. 3 Satz 2 JGG fehlt (BGHSt 8, 346 ff.; BGHR JGG § 28 Überwachung 1 und 2).

    Aus diesem Grunde kann auch das Verfahren im Ganzen nicht nach § 42 Abs. 3 JGG an den Richter des neuen Aufenthaltsorts abgegeben werden (BGHSt 8, 346, 348; Eisenberg, JGG, 14. Aufl., § 42 Rn. 21).

  • BGH, 11.03.1999 - 2 ARs 33/99

    Zuständigkeitsstreit über Bewährungsüberwachung nach JGG

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, kann im Verfahren nach Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe die in § 28 JGG geregelte Bewährungsüberwachung ebensowenig wie die Entscheidung nach § 30 JGG (BGHSt 8, 346) auf den Jugendrichter des Aufenthaltsorts übertragen werden.
  • BGH, 11.03.1999 - 2 AR 13/99

    Übertragung der Bewährungsüberwachung im Verfahren nach Aussetzung der Verhängung

    Wie der Generalbundesanwalt in seiner Stellungnahme zutreffend ausgeführt hat, kann im Verfahren nach Aussetzung der Verhängung der Jugendstrafe die in § 28 JGG geregelte Bewährungsüberwachung ebensowenig wie die Entscheidung nach § 30 JGG (BGHSt 8, 346) auf den Jugendrichter des Aufenthaltsorts übertragen werden.
  • BGH, 14.02.1968 - 2 ARs 76/68

    Verhängung einer Jugendstrafe zur Bewährung

    Vielmehr ist in § 62 Abs. 4 JGG nur die sinngemäße Anwendbarkeit des § 58 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 1 JGG, nicht aber der Sätze 2 und 3 des Abs. 2, die eine Übertragung ermöglichen, vorgesehen (vgl. auch BGHSt 8, 346; Dallinger JGS 2. Aufl., § 62 Rdn. 8).
  • BGH, 05.11.1958 - 2 StR 469/58

    Rechtsmittel

    Die Revision hat dies zwar nicht gerügt; das Fehlen dieser Verfahrensvoraussetzung ist jedoch, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, von Amts wegen zu berücksichtigen (BGHSt 7, 26; 8, 349 [BGH 12.01.1956 - 3 ARs 172/55]; 10, 64, 75).
  • BGH, 07.06.1956 - 4 StR 154/56

    Rechtsmittel

    Für eine Anwendung des § 103 JGG war daher kein Raum, Nicht die Große Strafkammer, sondern das Jugendgericht wäre zur Aburteilung aller diesem Angeklagten vorgeworfenen Taten zuständig gewesen (BGHSt 7, 26 f; 8, 349 f [BGH 12.01.1956 - 3 ARs 172/55]).
  • BGH, 17.11.1958 - 2 StR 376/58

    Rechtsmittel

    Das Hauptverfahren ist daher zutreffend vor der Jugendkammer eröffnet worden (BGHSt 7, 26; 8, 349 [BGH 12.01.1956 - 3 ARs 172/55]; 10, 64) [BGH 21.12.1956 - 1 StR 417/56].
  • BGH, 08.06.1960 - 2 StR 190/60

    Diebstahl von Großvieh von Weiden - Recht des Angeklagten zur Besichtigung des

    Da sich das weitere Verfahren nur mehr gegen den Angeklagten Jürgen R. richtet, ist das Jugendschöffengericht dafür zuständig (§§ 108, 40 JGG, vgl. BGHSt 7, 26; 8, 349 [BGH 12.01.1956 - 3 ARs 172/55]; 10, 102) [BGH 29.02.1956 - 2 StR 25/56].
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