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   BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55   

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BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55 (https://dejure.org/1956,939)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1956 - 3 StR 444/55 (https://dejure.org/1956,939)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1956 - 3 StR 444/55 (https://dejure.org/1956,939)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BGHSt 9, 96
  • NJW 1956, 719
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (11)

  • RG, 20.07.1888 - 1426/88

    10. Ist die durch §. 295 St.G.B.'s vorgeschriebene Einziehung des Gewehres,

    Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
    Hierzu hat schon das Reichsgericht in einer älteren Entscheidung ausgesprochen, daß die Vorschrift nicht anzuwenden sei, wenn der Wilderer die an sich einzuziehende Sache ihrem Eigentümer durch eine strafbare Handlung entzogen hatte (RGSt 18, 43).
  • BGH, 19.02.1953 - 5 StR 904/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
    Der hier abgeurteilte schwere Raub liegt außerhalb des ursprünglich gefaßten Tatplanes und beruht auf einem neuen Tatentschluß (vgl BGH 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952; 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 5 StR 151/55 vom 24. Mai 1955).
  • BGH, 10.08.1955 - 2 StR 131/55
    Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
    Beschaffenheit objektiv geeignet, ist, die diebische oder räuberische Wegnahme von Sachen zu ermöglichen oder zu erleichtern, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, daß sie nach dem Willen der dafür maßgeblichen Person zur Verwendung bei Diebstahl oder Raub bestimmt ist (BGHSt 8, 110 [112]).
  • BGH, 27.04.1954 - 1 StR 700/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
    In Wirklichkeit liegt Tateinheit vor; denn die Besitzverschaffung, also der Beginn des Besitzes an dem Diebeswerkzeug, ist durch den Diebstahl begründet worden (vgl RGSt 13, 145; BGH 1 StR 700/53 vom 27. April 1954).
  • BGH, 30.10.1953 - 3 StR 776/52
    Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
    Das Vorbringen der Revision ist aber auch rechtlich ohne Bedeutung, denn eine Einstellung nach § 153 Abs. 2 a.a.O. hindert die Staatsanwaltschaft nicht, dennoch Anklage zu erheben (RGSt 67, 315; BGH 3 StR 776/52 vom 30. Oktober 1953, S 53).
  • BGH, 24.05.1955 - 5 StR 151/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
    Der hier abgeurteilte schwere Raub liegt außerhalb des ursprünglich gefaßten Tatplanes und beruht auf einem neuen Tatentschluß (vgl BGH 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952; 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 5 StR 151/55 vom 24. Mai 1955).
  • BGH, 08.05.1952 - 4 StR 894/51
    Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
    Die Angabe dieses Verbrechens ist erforderlich, weil der § 49 a keine selbständige Strafvorschrift enthält (vgl auch BGHSt 2, 360).
  • BGH, 11.07.1952 - 2 StR 303/52

    Beamtennötigung durch Bedrohung mit einer Schusswaffe - Anwendbarkeit des des

    Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
    Der hier abgeurteilte schwere Raub liegt außerhalb des ursprünglich gefaßten Tatplanes und beruht auf einem neuen Tatentschluß (vgl BGH 2 StR 303/52 vom 11. Juli 1952; 5 StR 904/52 vom 19. Februar 1953; 5 StR 151/55 vom 24. Mai 1955).
  • RG, 09.10.1933 - II 391/33

    Hat die Einstellung des Verfahrens, die die Staatsanwaltschaft nach § 153 Abs. 2

    Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
    Das Vorbringen der Revision ist aber auch rechtlich ohne Bedeutung, denn eine Einstellung nach § 153 Abs. 2 a.a.O. hindert die Staatsanwaltschaft nicht, dennoch Anklage zu erheben (RGSt 67, 315; BGH 3 StR 776/52 vom 30. Oktober 1953, S 53).
  • RG, 08.12.1885 - 2853/85

    Ist die Annahme einer Idealkonkurrenz rechtsirrtümlich, wenn der Thäter den nach

    Auszug aus BGH, 12.01.1956 - 3 StR 444/55
    In Wirklichkeit liegt Tateinheit vor; denn die Besitzverschaffung, also der Beginn des Besitzes an dem Diebeswerkzeug, ist durch den Diebstahl begründet worden (vgl RGSt 13, 145; BGH 1 StR 700/53 vom 27. April 1954).
  • RG, 01.06.1893 - 1066/93

    Wie ist die Gesamtstrafe nach § 79 St.G.B.'s zu bilden, wenn das zu

  • BGH, 26.11.1957 - 1 StR 227/56

    Rechtsmittel

    Das ist erforderlich, weil § 49 a StGB keine selbständige Strafvorschrift enthält (BGH 3 StR 78/53 vom 9. Juli 1953;3 StR 814/53 vom 18. Februar 1954;3 StR 444/55 vom 26. Januar 1956).

    Der Senat 3 StR 444/55 vom 26. Januar 1956).

  • BGH, 26.03.1958 - 2 StR 98/58

    Rechtsmittel

    Da dieser bereits mit der Wegnahme, also durch den Diebstahl begründet wurde, hat sich der Angeklagte durch dieselbe Handlung sowohl gegen § 242 StGB wie auch gegen § 245 a Abs. 1 StGB vergangen, so daß die beiden Rechtsverletzungen zueinander im rechtlichen Verhältnis der Tateinheit stehen (BGHSt 9, 96 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 444/55]).

    Der Hinweis der Revision auf die schon zuvor erwähnte Entscheidung BGHSt 9, 96 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 444/55] vermag zu keiner anderen rechtlichen Beurteilung zu führen.

  • BGH, 22.12.1961 - 4 StR 449/61

    Rechtsmittel

    Auch die bei der Beurteilung der Konkurrenzfrage zuweilen vorgenommene Unterscheidung zwischen eigentlichem und uneigentlichem Diebeswerkzeug (vgl. Schönke/Schroder a.a.O.) entspricht nicht dem Sinn dieser Vorschrift, da sie keine Differenzierung in dieser Richtung enthält (Schäfer/Wagner/Schafhäutle a.a.O. Anm. 2 bis 10 S. 87 ff; Amtliche Begründung, DRAZ 1933 Nr. 277 S. 3; BGHSt 9, 96 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 444/55] zu Nr. 1).
  • BGH, 10.05.1966 - 1 StR 592/65

    Verwendung geschützter Warenzeichen beim Verkauf von Wein unter den unrichtigen

    Art. 14 GG verbietet zwar die strafrechtliche Einziehung von Gegenständen, die tatunbeteiligten Dritten gehören, nicht ganz; er läßt sie aber nur bei dem Vorhandensein eines besonderen rechtfertigenden Grundes zu, wie der Senat schon in BGHSt 19, 123, 126 [BGH 29.10.1963 - 1 StR 387/63] hervorgehoben hat (vgl. dazu auch BGHSt 1, 351; 9, 96) [BGH 12.01.1956 - 3 StR 444/55].
  • BGH, 16.04.1969 - 1 StR 636/68

    Verurteilung als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher - Abgrenzung von Diebstahl

    Rechtlich unbedenklich ist auch die Würdigung dieser Handlung als tateinheitlich begangenes Vergehen gegen § 245 a StGB (BGHSt 9, 96, 97) [BGH 12.01.1956 - 3 StR 444/55].
  • BGH, 12.06.1968 - 3 StR 125/68

    Unmöglichkeit ausreichender Akteneinsicht - Darlegungen zur - möglicherweise

    Von der Einziehung weiterer, nicht im Eigentum des Angeklagten stehender Gegenstände hat es "in entsprechender Anwendung des § 295 Abs. 2 StGB" abgesehen Es will sich hierzu offenbar auf BGHSt 9, 96 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 444/55] (Leitsatz 2) stützen, verkennt dabei aber, daß für eine rechtsähnliche Anwendung jener Bestimmung erst dann Raum ist, wenn das Gesetz die Einziehung nicht dem Täter gehörender Gegenstände an sich anordnet.
  • BGH, 22.09.1959 - 5 StR 336/59

    Rechtsmittel

    Die Sachlage, die den Entscheidungen BGHSt 9, 96, 97 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 444/55]; BGH 2 St R 2/59 vom 8. April 1959 zugrunde lag, war anders gestaltet.
  • BGH, 24.01.1957 - 4 StR 540/56

    Rechtsmittel

    Dabei übersieht sie, daß Diebeswerkzeug im Sinne der genannten Vorschrift jede bewegliche Sache ist, die sich nach ihrer Beschaffenheit dazu eignet, die diebische oder räuberische Wegnahme von Sachen zu ermöglichen oder zu erleichtern, wenn sich aus den Umständen des Einzelfalles ergibt, daß sie nach dem Willen der dafür maßgeblichen Person zur Verwendung bei Diebstahl oder Raub bestimmt ist (BGHSt 8, 110; 9, 96) [BGH 12.01.1956 - 3 StR 444/55].
  • BGH, 16.02.1960 - 1 StR 8/60

    Rechtsmittel

    (Der Fall BGHSt 9, 96 [BGH 12.01.1956 - 3 StR 444/55] liegt besonders).
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