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   BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64   

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https://dejure.org/1966,6897
BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64 (https://dejure.org/1966,6897)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1966 - Ib ZR 19/64 (https://dejure.org/1966,6897)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1966 - Ib ZR 19/64 (https://dejure.org/1966,6897)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Frage der wettbewerbswidrigen, vergleichenden Werbung im Falle der Auszeichnung von Waren mit zwei unterschiedlichen Preisen - Anwendung der Grundsätze der Preiswahrheit und Preisklarheit unter dem Aspekt der "Vorspiegelung" - Abgrenzung zwischen unzulässiger ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 10.06.1964 - Ib ZR 128/62

    Werbung mit "empfohlenem Richtpreis"

    Auszug aus BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64
    Bereits in seiner Entscheidung vom 10. Juni 1964 (BGHZ 42, 134 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62]) hat der Senat mit ausführlicher Begründung dargelegt, die wahrheitsgemäße Werbeankündigung "20 % unter dem empfohlenen Richtpreis" stelle für sich allein gesehen weder einen Verstoß gegen § 3 UWG dar, noch sei sie unter dem Gesichtspunkt des unzulässigen Preisvergleichs (§ 1 UWG) oder eines Rabattverstoß es zu beanstanden, es stehe vielmehr allen Händlern, deren Preise unter den empfohlenen Richtpreisen lägen, grundsätzlich frei, auf diesen Umstand in der Werbung wahrheitsgemäß hinzuweisen.

    Ob auf eine Preisankündigung das Rabattgesetz anzuwenden ist, hängt davon ab, ob die Ankündigung den Eindruck erweckt, daß der Unternehmer von einem an sich höheren eigenen Normalpreis, den er als solchen beibehält, nach unten abweicht (vgl. BGHZ 42, 134, 150 [BGH 10.06.1964 - Ib ZR 128/62] m.w.N.).

  • BGH, 30.10.1963 - Ib ZR 42/62
    Auszug aus BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64
    Darin ähnelt die Sachlage der wahren Alleinstellungswerbung, bei der das vergleichende Element in der Regel nur eine Nebenerscheinung der Alleinstellung ist und die der Senat nicht schon deshalb als Verstoß gegen § 1 UWG gewürdigt wissen will, weil sie, ohne gegen einen bestimmten Mitbewerber gerichtet zu sein, von den angesprochenen Verkehrskreisen gedanklich auf Mitbewerber bezogen werden kann (GRUR 1964, 33, 36 - Bodenbeläge; GRUR 1965, 363, 365 - Fertigbrei, mit Anmerkung von Reimer).
  • BGH, 09.10.1963 - Ib ZR 28/62
    Auszug aus BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64
    Darin zeigt sich auch der Unterschied zu dem von der Revision zitierten Fall einer Preiswerbung, in dem der beklagte Händler in einem Fernsehinterview ausgeführt hatte, daß die von ihm für 28, 00 DM angebotenen Uhren im Fachgeschäft nicht unter 50, 00 DM erhältlich seien (EGH GRUR 1964, 208).
  • BGH, 05.01.1966 - Ib ZR 23/64

    Preisgegenüberstellung mit Richtpreisen

    Auszug aus BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64
    Diese Erwägungen hat der Senat inzwischen in der zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmten Entscheidung vom 5. Januar 1966 - Ib ZR 23/64, Richtpreiswerbung (Uhren) - für den Fall einer Preisgegenüberstellung bestätigt und ergänzt.
  • BGH, 08.04.1952 - I ZR 80/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64
    Aber auch in diesem Fall könnte der Tatbestand einer vergleichenden Werbung überhaupt nur dann erfüllt sein, wenn sich die Werbung erkennbar gegen bestimmte Mitbewerber richten würde (vgl. BGH GRUR 1952, 582 - Sprechstunde; BGHZ 43, 140 [BGH 05.02.1965 - Ib ZR 30/63] - Lavamat II).
  • BGH, 05.02.1965 - Ib ZR 30/63

    Lavamat II

    Auszug aus BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64
    Aber auch in diesem Fall könnte der Tatbestand einer vergleichenden Werbung überhaupt nur dann erfüllt sein, wenn sich die Werbung erkennbar gegen bestimmte Mitbewerber richten würde (vgl. BGH GRUR 1952, 582 - Sprechstunde; BGHZ 43, 140 [BGH 05.02.1965 - Ib ZR 30/63] - Lavamat II).
  • BGH, 15.01.1965 - Ib ZR 46/63

    Begriff der Alleinstellungswerbung - Bezeichnung eines Produkts als "das Beste" -

    Auszug aus BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64
    Darin ähnelt die Sachlage der wahren Alleinstellungswerbung, bei der das vergleichende Element in der Regel nur eine Nebenerscheinung der Alleinstellung ist und die der Senat nicht schon deshalb als Verstoß gegen § 1 UWG gewürdigt wissen will, weil sie, ohne gegen einen bestimmten Mitbewerber gerichtet zu sein, von den angesprochenen Verkehrskreisen gedanklich auf Mitbewerber bezogen werden kann (GRUR 1964, 33, 36 - Bodenbeläge; GRUR 1965, 363, 365 - Fertigbrei, mit Anmerkung von Reimer).
  • BGH, 06.06.1963 - KVR 1/62

    Angemeldete Preisempfehlungen

    Auszug aus BGH, 12.01.1966 - Ib ZR 19/64
    Daher ist im vorliegenden Falle davon auszugehen, daß entsprechend den Grundsätzen der Osco-Parat-Entscheidung des Kartellsenats (BGHZ 39, 370, 382) [BGH 06.06.1963 - KVR 1/62] auf den von der Beklagten angebotenen Verpackungen der empfohlene Richtpreis ausdrücklich als solcher kenntlich gemacht ist.
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