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   BGH, 12.01.1968 - 4 StR 588/67   

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https://dejure.org/1968,3464
BGH, 12.01.1968 - 4 StR 588/67 (https://dejure.org/1968,3464)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1968 - 4 StR 588/67 (https://dejure.org/1968,3464)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1968 - 4 StR 588/67 (https://dejure.org/1968,3464)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 24.10.1957 - 4 StR 320/57

    Inhalt eines Schriftstücks - Verlesung - Feststellung durch Gericht - Angeklagter

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 588/67
    Ein solcher Ersatz des möglichen Urkundenbeweises ist allerdings dann ausgeschlossen, "wenn es sich, um ein längeres Schriftstück oder um ein solches handelt, das sprachlich oder inhaltlich, schwer zu verstehen ist" (BGHSt 11, 159, 160) [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57].

    Abgesehen davon käme ein Verstoß gegen die §§ 249, 261 StPO nur dann in Betracht, wenn aus den bezeichneten Schriftstücken Tatsachen entnommen worden wären, die nach den Umständen überhaupt des Beweises bedurften (BGHSt 11, 159, 162 [BGH 24.10.1957 - 4 StR 320/57]; Urteil des Senats vom 13. Mai 1960 - 4 StR 5/60).

  • BGH, 30.11.1965 - 5 StR 462/65

    Voraussetzungen einer Verurteilung wegen fortgesetzter mittelbarer

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 588/67
    Nur eine strenge Auslegung des Begriffs "unverzüglich." wird diesem Bedürfnis gerecht (vgl. auch BGH Urteil vom 30. November 1965 - 5 StR 462/65).
  • BGH, 12.06.1958 - 4 StR 147/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 588/67
    Ein Berufsverbot ist ein schwerwiegender Eingriff und stellt deshalb besondere Anforderungen an die Urteilsbegründung (BGH VRS 15, 112).
  • BGH, 14.10.1952 - 2 StR 306/52
    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 588/67
    Das hat so vollständig und genau zu geschehen, daß das Revisionsgericht auf Grund der Rechtfertigungsschrift prüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegt, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen werden (BGHSt 3, 213, 214) [BGH 14.10.1952 - 2 StR 306/52].
  • BGH, 26.03.1959 - 2 StR 61/59
    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 588/67
    Die allgemeine Bezugnahme auf die Urkunden im Urteil bedeutet noch, nicht, daß sie selbst als Beweismittel verwertet worden sind (vgl. BGH Urteil vom 26. März 1959 - 2 StR 61/59).
  • BGH, 17.11.1964 - 1 StR 435/64

    Bestrafung eines Täters in Deutschland und in Österreich - Auslieferung nach

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 588/67
    Wenn auch die Frage, ob ein Ablehnungsgesuch mit Recht zurückgewiesen worden ist, nach den für die Beschwerde geltenden Grundsätzen zu entscheiden ist (BGH JR 1957, 68), so unterliegt doch die Revisionsrüge als Verfahrensrüge den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (RG HRR 1925 Nr. 977; BGH Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 435/64 - insoweit in BGHSt 20, 109 [BGH 17.11.1964 - 1 StR 435/64] nicht abgedruckt).
  • BGH, 10.11.1967 - 4 StR 512/66

    Günter Weigand, Verurteilung wegen Beleidigung durch öffentliche

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 588/67
    Hätte der Angeklagte, was ihm möglich gewesen wäre, den Ablehnungsgrund alsbald zu Protokoll der Geschäftsstelle vorgebracht, so hätte die Entscheidung darüber vor dem nächsten Hauptverhandlungstag getroffen und die Verhandlung in der Sache selbst entsprechend dem Zweck der förmlichen Regelung des Ablehnungsverfahrens ohne - vermeidbare - Verzögerung fortgesetzt oder abgebrochen werden können (vgl. dazu auch das zur Veröffentlichung bestimmte Urteil des Senats vom 10. November 1967 - 4 StR 512/66).
  • BGH, 11.09.1956 - 5 StR 5/56

    Anforderungen an eine Änderung des Geschäftsplanes im Laufe des Geschäftsjahres

    Auszug aus BGH, 12.01.1968 - 4 StR 588/67
    Wenn auch die Frage, ob ein Ablehnungsgesuch mit Recht zurückgewiesen worden ist, nach den für die Beschwerde geltenden Grundsätzen zu entscheiden ist (BGH JR 1957, 68), so unterliegt doch die Revisionsrüge als Verfahrensrüge den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO (RG HRR 1925 Nr. 977; BGH Urteil vom 17. November 1964 - 1 StR 435/64 - insoweit in BGHSt 20, 109 [BGH 17.11.1964 - 1 StR 435/64] nicht abgedruckt).
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