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   BGH, 12.01.1978 - III ZR 45/76   

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https://dejure.org/1978,5365
BGH, 12.01.1978 - III ZR 45/76 (https://dejure.org/1978,5365)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1978 - III ZR 45/76 (https://dejure.org/1978,5365)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1978 - III ZR 45/76 (https://dejure.org/1978,5365)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abwehransprüche und Entschädigungsansprüche der Bundesrepublik wegen Einleitung von Niederschlagswasser und geklärtem Abwasser in den Nord-Ostsee-Kanal - Eigentumsverhältnisse an Wasserstraße und Ufer - Eigenschaft als öffentliche Sachen - Bestehen einer Duldungspflicht ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.04.1976 - III ZR 89/73

    Fortgeltung eines ersessenen Staurechts für eine Wassermühle nach den

    Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 45/76
    Da es sich jedoch um eine dem Gutsbesitzer Sch. gegenüber vom Deutschen Reich übernommene schuldrechtliche Verpflichtung handelt, muß der Beklagte, da er aus dieser Vereinbarung Rechte herleitet, den Nachweis führen, daß die Rechtsstellung Sch. auf dessen Rechtsnachfolger im Eigentum des Gutes im Wege der Vereinbarung oder der Gesamtrechtsnachfolge bis schließlich auf den Beklagten übergegangen ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. April 1976 - III ZR 89/73 S. 16 f).

    Der Anwendungsbereich der §§ 379, 380 PrWG erstreckte sich nur auf Wasserbenutzungsrechte, die durch das Inkrafttreten des (neuen) Wassergesetzes beeinträchtigt wurden (vgl. Holtz/Kreutz/Schlegelberger PrWG 4. Aufl. § 379 Anm. 11 S. 609; Senatsurteil vom 29. April 1976 - III ZR 89/73 S. 16).

  • BGH, 24.11.1967 - V ZR 172/64

    Werftanlage in Bundeswasserstraße

    Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 45/76
    An der Auffassung, daß das Eigentum an Bundeswasserstraßen seinem Wesen nach Privateigentum ist (BGHZ 49, 68, 71 m.w.Nachw.; Mintzel WaStrG § 1 Anm. 3 B; Friesecke WaStrG Einl. 19), ist festzuhalten.
  • BGH, 23.10.1975 - III ZR 108/73

    Umfang der Verkehrssicherungspflicht des Eigentümers eines einen Fischteich mit

    Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 45/76
    Soweit das Berufungsgericht es abgelehnt hat, aus den Vorschriften des Wassergesetzes des Landes Schleswig-Holstein vom 25. Februar 1960 (GOVBl 1960, 39) idF der Bekanntmachung vom 7. Juni 1971 (GOVBl 1971, 327) eine Verpflichtung der Klägerin herzuleiten, die Leitung der Abwässer durch ihr Ufergrundstück zu dulden, unterliegt das nicht der Nachprüfung durch das Revisionsgericht; denn das schleswig-holsteinische Landeswassergesetz ist nach § 549 ZPO nicht revisibel (Senatsurteil vom 23. Oktober 1975 - III ZR 108/73 = BGHZ 65, 221).
  • BGH, 29.09.1977 - III ZR 64/75

    Eigentumsverhältnisse an der Weser

    Auszug aus BGH, 12.01.1978 - III ZR 45/76
    Das steht indessen hier der Zulässigkeit des Rechtswegs nicht entgegen, weil das private Recht des Eigentümers, einen Gebrauch der Sache abzuwehren, der nicht durch Gemeingebrauch, öffentlich-rechtliche Titel oder privaten Vertrag zugelassen ist, Gegenstand des Rechtsstreits ist (vgl. dazu Senatsurteil vom 29. September 1977 - III ZR 64/75 S. 17 f).
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