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BGH, 12.01.1979 - 3 StR 507/78 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Streichung der tateinheitlichen Verurteilung als Folge einer Strafverfolgungsverjährung hinsichtlich einer Tat - Feststellung der Mindestanzahl der einzelnen Akte im Rahmen einer fortgesetzten Handlung - Beachtlichkeit kurzer oder aus anderen Gründen unbedeutender ...
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StGB § 76, § 184c Nr. 1
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Erheblichkeit der Handlung - Verjährung: Anwendung des Zweifelssatzes
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.09.1974 - 4 StR 420/74
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung: Sexuelle Handlung von …
Auszug aus BGH, 12.01.1979 - 3 StR 507/78
Auszuscheiden sind deshalb kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen, selbst wenn sie auf Sinnenlust beruhen oder ihr dienen sollen (vgl. zum alten Recht BGHSt 2, 163, 167; 18, 169 [BGH 18.12.1962 - 5 StR 522/62]; NJW 1954, 120;… GA 1954, 243; zum neuen Recht bei Dallinger MDR 1974, 545, 546; Urteil vom 26. September 1974 - 4 StR 420/74). - BGH, 13.05.1953 - 4 StR 56/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 12.01.1979 - 3 StR 507/78
Auszuscheiden sind deshalb kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen, selbst wenn sie auf Sinnenlust beruhen oder ihr dienen sollen (vgl. zum alten Recht BGHSt 2, 163, 167; 18, 169 [BGH 18.12.1962 - 5 StR 522/62]; NJW 1954, 120;… GA 1954, 243; zum neuen Recht bei Dallinger MDR 1974, 545, 546; Urteil vom 26. September 1974 - 4 StR 420/74). - BGH, 13.07.1977 - 2 StR 127/77
Notwendigkeit der Feststellung der Anzahl der einzelnen Teilakte bei der Annahme …
Auszug aus BGH, 12.01.1979 - 3 StR 507/78
Durch die Annahme einer fortgesetzten Handlung war das Landgericht nicht von der Pflicht befreit, zur Bestimmung des Schuldumfangs die Mindestzahl der einzelnen Teilakte festzustellen (BGH, Beschluß vom 13. Juli 1977 - 2 StR 127/77).
- BGH, 29.02.1952 - 1 StR 631/51
Befragung geeigneter Auskunftspersonen oder eines besonders ausgewählten …
Auszug aus BGH, 12.01.1979 - 3 StR 507/78
Auszuscheiden sind deshalb kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen, selbst wenn sie auf Sinnenlust beruhen oder ihr dienen sollen (vgl. zum alten Recht BGHSt 2, 163, 167; 18, 169 [BGH 18.12.1962 - 5 StR 522/62]; NJW 1954, 120;… GA 1954, 243; zum neuen Recht bei Dallinger MDR 1974, 545, 546; Urteil vom 26. September 1974 - 4 StR 420/74). - BGH, 19.02.1963 - 1 StR 318/62
Ausschlagen von Zweifeln über die Verjährung einer Tat bei Unfeststellbarkeit der …
Auszug aus BGH, 12.01.1979 - 3 StR 507/78
Ist aber, wie hier, nicht genau feststellbar, wann die Tat begangen ist, so schlägt der Zweifel, ob sie verjährt ist, zugunsten des Angeklagten aus (BGHSt 18, 274).". - BGH, 18.12.1962 - 5 StR 522/62
Unzüchtige Handlungen - Zungenküsse aus Sinnenlust
Auszug aus BGH, 12.01.1979 - 3 StR 507/78
Auszuscheiden sind deshalb kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen, selbst wenn sie auf Sinnenlust beruhen oder ihr dienen sollen (vgl. zum alten Recht BGHSt 2, 163, 167; 18, 169 [BGH 18.12.1962 - 5 StR 522/62]; NJW 1954, 120;… GA 1954, 243; zum neuen Recht bei Dallinger MDR 1974, 545, 546; Urteil vom 26. September 1974 - 4 StR 420/74).
- BGH, 13.07.1983 - 3 StR 255/83
Voraussetzungen für die Einordnung von nach dem äußeren Erscheinungsbild …
Auszuscheiden sind vielmehr - entsprechendes hat für § 174 StGB zu gelten - kurze oder aus anderen Gründen unbedeutende Berührungen (BGH bei Dallinger MDR 1974, 545; Beschlüsse vom 12. Januar 1979 - 3 StR 507/78 - und vom 12. Dezember 1979 - 2 StR 460/79). - BGH, 12.12.1979 - 2 StR 460/79
Verminderte Schuldfähigkeit eines Angeklagten als Grund für das Vorliegen eines …
Damit wäre, auch bei Berücksichtigung des Alters des Kindes, die in § 184 c Nr. 1 StGB geforderte Voraussetzung, nach der die sexuelle Handlung im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut "von einiger Erheblichkeit" sein muß - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Dauer und Intensität (vgl. BGH bei Dallinger MDR 1974, 545; BGH, Beschluß vom 31. Januar 1974 - 4 StR 9/74 - BGH, Beschluß vom 12. Januar 1979 - 3 StR 507/78 -) - nicht gegeben.