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BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87 |
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Volltextveröffentlichungen (5)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Haftung der Deutschen Bundespost im fernmelderechtlichen Teilnehmerverhältnis - Haftung der Deutschen Bundespost bei Überlassung einer posteigenen Telefon-Reihenanlage zur Benutzung an einen Teilnehmer - Brand in einer von der Bundespost gelieferten Telefon-Reihenanlage ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 839; FernmeldeO §§ 52, 53
Haftung der Bundespost für von einer Telefon-Reihenanlage ausgehende Schädigungen - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 1189
- MDR 1989, 720
- VersR 1989, 475
- DB 1989, 1132
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 7 U 181/05
Beschaffenheitsgarantie beim Kauf: Voraussetzungen an die Übernahme einer …
Da der Lieferant nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers einer Sache ist (…vgl. Palandt, BGB-Komm., 64. Aufl., § 278 BGB Rz. 13) - der Klägerin mithin ein Verschulden der Fa. A-GmbH nicht zurechenbar ist - und auch eine Quasi-Herstellerhaftung nicht besteht (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1189), kommen vorliegend Haftpflichtansprüche nur unter dem Gesichtspunkt des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft in Betracht. - OLG Zweibrücken, 22.12.1994 - 4 U 3/94 Ein etwaiges Verschulden des Herstellers des Wasserzählers kann der Beklagten nicht angelastet werden, da jener nicht als Erfüllungsgehilfe im Sinne des Bürgerlichen Rechts ( § 278 BGB ) in das Rechtsverhältnis der Parteien einbezogen war (vgl. dazu auch BGHNJW-RR 1989, 1189, 1190 [BGH 12.01.1989 - III ZR 231/87] ).