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   BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87   

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https://dejure.org/1989,2128
BGH, 12.01.1989 - III ZR 231/87 (https://dejure.org/1989,2128)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1989 - III ZR 231/87 (https://dejure.org/1989,2128)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1989 - III ZR 231/87 (https://dejure.org/1989,2128)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Haftung der Deutschen Bundespost im fernmelderechtlichen Teilnehmerverhältnis - Haftung der Deutschen Bundespost bei Überlassung einer posteigenen Telefon-Reihenanlage zur Benutzung an einen Teilnehmer - Brand in einer von der Bundespost gelieferten Telefon-Reihenanlage ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 839; FernmeldeO §§ 52, 53
    Haftung der Bundespost für von einer Telefon-Reihenanlage ausgehende Schädigungen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 1189
  • MDR 1989, 720
  • VersR 1989, 475
  • DB 1989, 1132
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 29.11.2006 - 7 U 181/05

    Beschaffenheitsgarantie beim Kauf: Voraussetzungen an die Übernahme einer

    Da der Lieferant nicht Erfüllungsgehilfe des Verkäufers einer Sache ist (vgl. Palandt, BGB-Komm., 64. Aufl., § 278 BGB Rz. 13) - der Klägerin mithin ein Verschulden der Fa. A-GmbH nicht zurechenbar ist - und auch eine Quasi-Herstellerhaftung nicht besteht (vgl. BGH NJW-RR 1989, 1189), kommen vorliegend Haftpflichtansprüche nur unter dem Gesichtspunkt des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft in Betracht.
  • OLG Zweibrücken, 22.12.1994 - 4 U 3/94
    Ein etwaiges Verschulden des Herstellers des Wasserzählers kann der Beklagten nicht angelastet werden, da jener nicht als Erfüllungsgehilfe im Sinne des Bürgerlichen Rechts ( § 278 BGB ) in das Rechtsverhältnis der Parteien einbezogen war (vgl. dazu auch BGHNJW-RR 1989, 1189, 1190 [BGH 12.01.1989 - III ZR 231/87] ).
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