Rechtsprechung
   BGH, 12.01.1996 - V ZR 269/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,2712
BGH, 12.01.1996 - V ZR 269/94 (https://dejure.org/1996,2712)
BGH, Entscheidung vom 12.01.1996 - V ZR 269/94 (https://dejure.org/1996,2712)
BGH, Entscheidung vom 12. Januar 1996 - V ZR 269/94 (https://dejure.org/1996,2712)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1996,2712) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1996, 466
  • MDR 1996, 678
  • WM 1996, 794
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 23.05.1962 - V ZR 123/60

    Rechtsfolgen des nachträglichen Erwerbs des unberechtigt Verfügenden

    Auszug aus BGH, 12.01.1996 - V ZR 269/94
    Davon zu trennen ist der automatische Übergang des Vorkaufsrechts auf den Erwerber des "herrschenden" Grundstücks (§ 1103 Abs. 1 BGB; vgl. auch BGHZ 37, 147, 152).
  • BayObLG, 10.02.1971 - BReg. 2 Z 10/71
    Auszug aus BGH, 12.01.1996 - V ZR 269/94
    Das Berufungsgericht hat nicht festgestellt, daß E. G. - ihre Berechtigung auf den Kläger übertragen hat (§ 398 BGB), was möglich gewesen wäre (vgl. auch BayObLG NJW 1971, 809, 810).
  • BGH, 03.12.1999 - V ZR 329/98

    Ausübung eines Vorkaufsrechts nach Erwerb der Kaufsache durch den

    Seine Vormerkung könnte allenfalls die Wirkung haben, sein Vorkaufsrecht durchzusetzen, d.h. den Vollzug jenes - aus der Sicht des Beklagten wohl fingierten - zweiten Vertrages (vgl. § 505 Abs. 2 BGB; Senatsurt. v. 12. Januar 1996, V ZR 269/94, WM 1996, 794, 795) zu gewährleisten.
  • OLG Frankfurt, 12.07.2005 - 20 W 63/04

    Erbbaurecht: Anspruch auf Zustimmung zur Übertragung des Erbbaurechtes auf eine

    Die Entscheidung des BGH - Urt. vom 12.01.1996 -V ZR 269/94- (NJW-RR 1996, 466 ), auf die sich die Antragsgegnerin berufen hat, steht dem nicht entgegen.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht